29.03.2023

Verbot von ChatGPT und KI in Schulen – geht’s noch?

Laut einer Studie sind 64 Prozent der Befragten für ein ChatGPT-Verbot in Österreichs Schulen. Wir sind scheinbar noch nicht im Jahr 2023 angekommen.
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(c) brutkasten & Miljko via Pexels. Montage: brutkasten
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Vor wenigen Tagen veröffentlichte PwC eine Studie zum Thema ChatGPT und künstliche Intelligenz. Das Ergebnis: Zwei Drittel (64 Prozent) der befragten Österreicher:innen sind für ein Verbot von ChatGPT und KI im Bildungsbereich. Es wird aber noch besser. Nur 18 Prozent der Befragten geben an, OpenAIs Chatbot bereits genutzt zu haben. Wie viel Sinn ein Verbot auf Basis des Urteils von Menschen ohne Ahnung macht, ist hierbei fraglich.

Wir stehen unmittelbar vor einer KI-Revolution. Dies kann nicht verleugnet werden, egal ob man diese Technologien nutzen möchte oder nicht. Die Aufgabe von Schulen ist es, Kinder auf die Zukunft vorzubereiten. Ein Verbot von Zukunftstechnologien im Bildungsbereich tut genau das Gegenteil und lässt Kinder somit im Stich.

Umgang mit neuen Technologien muss gelernt sein

Mit einem Verbot glaubt man also, alle Probleme lösen zu können. So machen wir das gerne in Österreich. Wir ignorieren Probleme und schauen einfach weg, statt zu handeln. Bis der Hut brennt und wir keinen Feuerlöscher zur Hand haben (siehe Fachkräftemangel). Dabei gibt es viel Nachholbedarf in Schulen, was das Thema Digitalisierung angeht.

Spätestens nach der Pandemie können einige Volksschüler:innen digitale Lerntools geschickter einsetzen, als ihre Lehrer:innen. Da stellt sich die Frage, wofür der Bildungsminister seine wertvolle Zeit für ein Verbot von ChatGPT an Schulen aufbringen sollte, wenn es Handlungsbedarf an wichtigeren Stellen gibt, wie beispielsweise das Schulsystem entsprechend anzupassen, Pädagog:innen Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten und Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Technologien beizubringen?

ChatGPT beißt nicht, keine Sorge

Was wir tatsächlich brauchen, sind Initiativen und Programme, welche die junge Generation auf eine KI-gesteuerte Zukunft vorbereiten. Primär müssen Herausforderungen wie mangelnde Kenntnisse, Fähigkeiten und Selbstvertrauen der Lehrkräfte im Bereich der künstlichen Intelligenz, die unzureichende Lehrplangestaltung sowie die fehlenden Unterrichtslinien angegangen werden. Nur so können wir Data-Literacy zur Kernkompetenz der Zukunft machen und diese in Schulen lehren. Aber wie soll Datenkompetenz geschult und angewendet werden, wenn KI-Literacy von Schulen beschränkt wird?

Leistung ≠ Leistung

Als wichtigstes Argument für ein Verbot wird immer wieder genannt, dass durch den Einsatz von ChatGPT in Schulen die Leistung von Schüler:innen nicht gemessen werden kann. Zum einen können Schulen trotz eines ChatGPT-Verbotes nicht nachweisen, ob der Chatbot eingesetzt wurde. Zum anderen ist die Leistung, die durch Hausaufgaben, Texte und Präsentationen erbracht wird, nicht immer repräsentativ für das Wissen der Schüler:innen. Denn in vielen Familien helfen Eltern oder Geschwister bei den Hausaufgaben mit. Umso wichtiger ist es, neue pädagogische Ansätze zur Leistungsüberprüfung zu finden, statt ChatGPT und KI vom Unterricht zu eliminieren.

Angst vor Verblödung durch KI? Selbst schuld

Zudem kommt immer wieder das Thema der Verblödung durch künstliche Intelligenz auf. Nun, neue Technologien verblöden nur jene, die eine Verblödung zulassen. Andere Nutzer:innen wiederum finden einen Weg, diese Tools sinnvoll einzusetzen. Wie die PwC-Studie bestätigt, geben 57 Prozent der aktuellen oder potenziellen User:innen bekannt, dass sie ChatGPT als eine Art virtuelle:n Lehrer:in für die Erklärung von komplexen Sachverhalten nutzen möchten. Ein kostenloser Nachhilfeassistent also, der keinen Nachteil im Bildungsweg von Schüler:innen hat, sondern sie beim Lernen unterstützt.

Wagen wir mal einen Blick hin zu einer viel größeren Gefahr, von der Kinder (und die eingangs genannten 64 Prozent der Befragten, die ChatGPT in Schulen verbieten möchten) täglich bedroht werden: TikTok. Es ist Zeit für eine Veränderung und für einen Schritt nach vorne, statt nach hinten. Liebe TikTok-Scroller:innen und lieber Bildungsminister, hebt endlich euren Kopf vom Smartphone und unterbindet zuerst die Nutzung der chinesischen Spy-App in Schulen, bevor ihr das Zukunftspotential von Schüler:innen durch unnötige Verbote einschränkt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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