13.04.2021

Chalets Hannersberg: Hochzeits-Location probiert es bei Startup-Investoren

Der Hannersberg ist eine beliebte Location für Hochzeiten und andere Feste. Doch bisher mussten Gäste danach heimfahren.
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Anna Malinovic von Chalets Hannersberg vor ihrem Pitch bei 2 Minuten 2 Millionen © Chalets Hannersberg
Anna Malinovic von Chalets Hannersberg vor ihrem Pitch bei 2 Minuten 2 Millionen © Chalets Hannersberg

Am Hannersberg im Südburgenland wird gerne geheiratet. Von dem idyllischen Weinberg aus kann man wunderbar in den Sonnenuntergang träumen und feiern. Ein großes Haus bietet zudem Festsaal und Wintergarten für eine entsprechende Festtafel. Ist die Feier vorbei, mussten Gäste bisher allerdings ins Taxi steigen – Nächtigungsmöglichkeit gibt es auf dem beliebten Hochzeitsberg keine. Zumindest bisher.

Gründer Ronald Gollatz und Geschäftsführerin Anna Malinovic wollen dort nun ein ganzes Dorf aus kleinen Häuschen errichten. Für die Finanzierung des Projekts gehen sie einen ungewöhnlichen Weg. Mitte April treten die beiden in der TV-Show „2 Minuten 2 Millionen“ auf, in der eine Investoren-Jury üblicherweise nach den heißesten neuen Startups und Erfindungen Ausschau hält.

Hannersberg Chalets mit Privat-Terrasse

Die Chalets am Hannersberg bieten Räume, die ungefähr 21 Quadratmeter groß sind, jedes mit privater Terrasse und teilweise zu größeren Einheiten verbindbar. Zwei Chalets können als freistehende Häuschen gebucht werden – zum Beispiel für das Brautpaar. Das Nächtigungsangebot soll aber nicht nur für Hochzeits- und Festgesellschaften sein. Gollatz und Malinovic wollen damit ganzjährig Touristen anlocken.

Auf diesem Weinberg wird gerne geheiratet und hoffentlich bald auch übernachtet © Chalets Hannersberg
Auf diesem Weinberg wird gerne geheiratet und hoffentlich bald auch übernachtet © Chalets Hannersberg

„Wichtig sind uns die harmonische Einbindung in die Landschaft und die Verwendung naturnaher Baustoffe. Österreichisches Holz wird prägnant sein. Weder das Ambiente in der Kellergasse, noch die Aussicht vom und zum Hannersberg werden sich verändern, da es keine Verbauung von Kuppenlagen gibt. Die Außenanlage ist als Blumenwiese gedacht“, erklärt Architekt Martin Schwartz. Das Potenzial des Chalet-Dorfs ist groß, denn die Feste auf dem Hannersberg bringen schon bisher rund 5.000 Nächtigungen in die Region.

Wunschinvestor ist Winzer Leo Hillinger

Was die beiden Unternehmer in die Startup-TV-Show führt? „Wir sind mit dem Ziel in die Show gegangen, Leo Hillinger für ein Engagement im Südburgenland zu gewinnen“, erzählt Gollatz. „Wir arbeiten mit Leo und seinem Team in anderen Projekten schon erfolgreich zusammen. Leo kannte die Idee vom Chaletdorf und mit einer starken Präsentation wollten wir ihn überzeugen.“ Ob das schließlich geklappt hat, dürfen die Unternehmer noch nicht verraten, aber: „Das war für uns wieder ein Schlüsselerlebnis – denn an den Augen der Investoren konnte man ablesen, wie begeistert sie vom Südburgenland waren“, beschreibt Anna Malinovic ihren Auftritt. Weiters am Dienstag mit dabei: Flare Grill, Pferdeapfel, Skoonu und Sonnenkogl.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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