08.04.2025
WIRTSCHAFTSWACHSTUM

CEOs for Future: Energiewende soll Wirtschaftsstandort sichern

Muss die Wirtschaft schrumpfen, damit die Klimaziele eingehalten werden können? In einem Szenario gelingen Wachstum und Klimaneutralität. Das Konzept stammt vom Climate Business Circle, einem Kooperationsprojekt der CEOs for Future.
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Peter Weinelt (Generaldirektor Wiener Stadtwerke), Christiane Brunner (Vorständin CEOs for Future), Haimo Primas (CEO Holcim Österreich)
Peter Weinelt (Generaldirektor Wiener Stadtwerke), Christiane Brunner (Vorständin CEOs for Future), Haimo Primas (CEO Holcim Österreich) | Foto: CEOs for Future / Martin Hron

Wirtschaftswachstum darf nicht länger Umwelt, Klima und soziale Grundlagen gefährden – darin sind sich inzwischen viele einig. Doch global ist Wachstum weiterhin eng mit dem CO₂-Ausstoß verknüpft: Wo die Wirtschaft wächst, steigen meist auch die Emissionen. Einige Länder schaffen bereits eine teilweise Entkopplung – dank erneuerbarer Energien und Elektrifizierung. Manchmal liegt das aber auch daran, dass klimaschädliche Prozesse ins Ausland verlagert wurden.

Muss die Wirtschaft also schrumpfen, damit die Klimaziele eingehalten werden können? Der Climate Business Circle, ein Kooperationsprojekt der CEOs for Future, präsentiert ein Szenario für Österreich, in dem Industriewachstum und Klimaneutralität gemeinsam gelingen sollen.

Dekarbonisierung und Elektrifizierung

„Die Energiewende ist die Basis für die ökologische und die wirtschaftliche Frage“, sagt Christiane Brunner, Vorständin von CEOs for Future und Initiatorin des Climate Business Circle. Gemeinsam mit dem Generaldirektor der Wiener Stadtwerke und dem CEO von Holcim Österreich stellt sie ein Szenario für die nächsten 15 Jahre vor. Der Climate Business Circle nennt ihn Energiezielbild 2040.

Seine Essenz: Alle Sektoren sollen dekarbonisiert werden, anstelle fossiler Energieträger tritt Elektrizität. In den Bereichen Haushalte und Gewerbe sowie Transport soll höhere Effizienz für weniger Energieverbrauch sorgen. Die eingesparte Energie fließt dann in den Bereich Industrie – der laut Plan dann sogar weiter wachsen kann. Entkoppelt natürlich.

In dem Szenario steigt der Stromverbrauch enorm, der CO2-Ausstoß fällt signifikant, und der Gesamtenergieverbrauch sinkt zumindest ein wenig. Letzteres wegen der Effizienzsteigerung.

Gesamt-Endverbrauch nach Sektoren in Österreich in TWh laut Energiezielbild des Climate Business Circle | Grafik: APG / Climate Business Circle

Für die Finanzierung wollen die Strateg:innen auch selbst in die Tasche greifen. Die Mitgliedsunternehmen von CEOs for Future sind bereit, gemeinsam 45 Milliarden Euro in konkrete Dekarbonisierungsprojekte zu investieren.

Kritik und Ausblick

Nur: Ob das Konzept aufgeht, muss sich erst zeigen. Der Climate Business Circle hat ein Szenario, aber keinen Fahrplan präsentiert. Das Szenario basiert einerseits auf Erneuerbaren Energien: Von ihnen sollen jährlich mehr in Österreich selbst erzeugt werden. Andererseits setzt die Idee auf Effizienz. Konkret heißt das, das beispielsweise immer weniger Energie benötigt wird, um einen Kubikmeter Raum zu beheizen.

Gleichzeitig steigt der Wohnbedarf. Menschen wohnen in immer größeren Wohnungen. Und immer mehr Menschen leben in Österreich. Das bedeutet auch mehr Wohnraum, der beheizt werden muss – und kann entsprechend die Effekte der Effizienz schmälern, weil die Zahlen, mit denen man den Input multiplizieren muss, immer größer werden.

Auf wie viel Wohnraum jemand wohnt oder wie viele Autos, selbst wenn es elektrische sind, ein Haushalt besitzt, entscheiden immer noch Menschen, und nicht die Industrie. Der Climate Business Circle verweist hier auf Incentives: Preisanreize oder Convenience wären Beispiele dafür. Wer sie am Ende setzen wird, bleibt offen.

CEOs for Future wollen Versorgungssicherheit für den Wirtschaftsstandort

Der Wirtschaftsstandort jedenfalls soll laut Climate Business Circle von solch einem Szenario profitieren. Peter Weinelt, Generaldirektor der Wiener Stadtwerke, verweist hier vor allem auf die Versorgungssicherheit und infolge stabile Kostenplanung. Gaspreise beispielsweise unterliegen starker Volatilität, die Abhängigkeit von externen Produzenten kann diese Preisschwankungen verstärken.

Die Wiener Stadtwerke wollen bis 2040 deswegen die Fernwärme dekarbonisieren. Der Anteil der Fernwärme an der Raumwärme soll bis dahin von etwa 42 auf 56 Prozent steigen. In den kommenden Jahren wird das Unternehmen Bohrungen durchführen, um warmes Wasser aus bis zu 3.000 Metern Tiefe zu gewinnen und mittels Wärmepumpentechnologie in das Fernwärmenetz einzuspeisen. Die Energie, die daraus gewonnen wird, soll ein ganzes Gaskraftwerk ersetzen. Und weitere Maßnahmen sind geplant.

Ob das Dekarbonisierungs-Szenario auch dort greift, wo der Climate Business Circle keinen Einfluss hat, ist fraglich. Fest steht aber: Jeder Schritt in Richtung Dekarbonisierung hilft jedenfalls dem Klima.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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