07.10.2025
FTI

CDG fördert zehn österreichische Spin-offs mit 6,8 Millionen Euro

Die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) startet mit 6,8 Millionen Euro ein neues Förderprogramm, das Forscher:innen dabei unterstützt, ihre wissenschaftlichen Ideen in marktfähige Produkte und Unternehmen zu überführen. Zehn Projekte aus Medizin, Materialforschung und Hightech-Hardware sind bereits an Bord.
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Transfer.S2S
Symbolbild | Foto: Stock.Adobe/Gorodenkoff

Der Sprung von der wissenschaftlichen Idee zum marktfähigen Produkt ist alles andere als einfach. Genau hier setzt das Förderprogramm der Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) an. Unter dem Titel Transfer.Science to Spin-off (Transfer.S2S) werden Forscher:innen unterstützt, die ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse in kommerzielle Anwendungen überführen wollen. Für diese Ausschreibung stehen insgesamt 6,8 Millionen Euro bereit.

Bereits im letzten Herbst gab es einen Aufruf der CDG: Mit dem damals neu präsentierten Transfer.S2S-Programm hat man Wissenschaftler:innen unterstützt, die Ideen für innovative Produkte oder Dienstleistungen haben, denen aber noch grundlegende Erkenntnisse oder die Bestätigung von Hypothesen fehlen. Darauf aufbauend wurde entschieden, ob die Idee Marktpotential hat – brutkasten berichtete. Damals war das Förderprogramm mit 6,5 Millionen Euro dotiert.

CDG-Präsident: „Wir kennen die Förderlücke zwischen Forschung und Gründung“

„Wir wussten natürlich um die bestehende Förderlücke zwischen der Grundlagenforschung und der Unternehmensgründung“, betont CDG-Präsident Martin Gerzabek und meint weiter: „Deshalb haben wir uns auch bewusst dafür entschieden, Forschende an genau diesem Punkt zu unterstützen: Wenn Ideen für mögliche Ausgründungen im Raum stehen, aber noch letzte wissenschaftliche Fragen offen sind und gleichzeitig auch schon unternehmerisches Wissen aufgebaut werden muss. 100 Anträge, von denen wir leider nur 10 fördern können, zeigen das große Potential dieser Förderschiene und auch den Unternehmergeist unserer Wissenschafterinnen und Wissenschafter.“

Das sind die zehn ausgewählten Wissenschafter:innen und ihre Themen

Aus rund 100 Anträgen wurden zehn Projekte ausgewählt, die nun für bis zu drei Jahre lang gefördert werden. Das Spektrum reicht von Medizin über Materialforschung bis hin zu Industrieanwendungen:

  • Prof. Christoph Bock (CeMM, Wien): Optimierte CRISPR-verstärkte CAR-T-Zellen gegen Blutkrebs und Autoimmunerkrankungen.
  • Dr. Danica Drpic (CeMM, Wien): Umweltfreundliche Fluoreszenzfarbstoffe zur Diagnose von Stoffwechselstörungen.
  • Prof. Philipp Haslinger (TU Wien): Kombination von Elektronenspinresonanz und Transmissionselektronenmikroskopie für Nanomaterialien.
  • Prof. Martin Kaltenbrunner (Uni Linz): Biologisch abbaubares, flexibles Leiterplatten-Substrat aus Pilzmyzel.
  • Prof. Erwin Rosenberg (TU Wien): Neuer Gas-Chromatograph für schnellere und präzisere Messungen auf kleinem Raum.
  • Prof. Ian Teasdale, Prof. Eleni Priglinger, Prof. Florien Jenner (Uni Linz & Vetmed Wien): Biomimetische Harze für die regenerative Knochenmedizin.
  • Prof. Stephan Weiss (Uni Klagenfurt): GPS-unabhängige Drohnen zur Überprüfung kritischer Energieinfrastruktur.
  • Prof. Richard Wilhelm (TU Wien): Druckbare Leiterplatten für extreme Umgebungen, von Weltraum bis Quantencomputing.
  • Dr. Georg Winter (CeMM, Wien): Verbesserte, weniger toxische Therapien für Kinderkrebs.
  • Dr. Kai Schwenzfeier & Dr. Michael Hollerer (TU Wien): Präzisionssysteme für die Halbleiterindustrie zur Kompensation von Drift und Wärmeausdehnung.

460.000 Euro des Budgets aus Eigenmitteln der CDG

Die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) unterstützt in Österreich Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Seit 30 Jahren fördert die CDG anwendungsorientierte Grundlagenforschung in Christian Doppler Labors und Josef Ressel Zentren.

Für diese Pilotausschreibung des Förderprogramms Transfer.S2S erhält die CDG Mittel von der Österreichischen Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung aus dem Fonds Zukunft Österreich FZÖ: Das Budget der nun genehmigten Projekte liegt bei 6,8 Mio. Euro, rund 460.000 davon stammen aus Eigenmitteln der CDG, heißt es in einer Pressemeldung.

Die Projekte werden für bis zu drei Jahre gefördert. Die ausgewählten Projekte müssen im Zuge dessen eine Kommerzialisierungsstrategie entwickeln. Dafür wird ein Business Mentoring vonseiten der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) angeboten, heißt es.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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