09.03.2021

Cashy: Wiener Pfandleihe-Startup erhält Millioneninvestment

Das Wiener FinTech Cashy hat sich auf die digitale Bewertung von Wertgegenständen spezialisiert. In einer Seed-Finanzierungsrunde, die vom aws Gründerfonds angeführt wird, erhält das Startup ein Millioneninvestment.
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Cashy
v.l.n.r.: Florian Sulzer, Patrick Scheucher, Thomas Mang | © Philipp Lipiarski

„Den altehrwürdigen Markt der Pfandleiher ins digitale Zeitalter führen.“ Mit diesem Ziel ging das Wiener Startup Cashy rund um die beiden Gründer Patrick Scheucher und Florian Sulzer 2019 an den Start.

Das Startup hat hierfür eine eigene Softwareplattform entwickelt, die den Bewertungsprozess von beweglichen Wertgegenständen für die Belehnung mit kurzfristigen Krediten oder den direkten Ankauf digitalisiert. Über eine eigene App erhalten die Kunden laut Cashy somit innerhalb von Sekunden den Wert eines Gegenstandes, der im Anschluss an das Startup verkauft oder mit einem kurzfristigen Kredit belehnt werden kann.

In einem weiteren Schritt kann der Gegenstand per Post eingesandt oder vom Botendienst abgeholt oder bei Bedarf in einem der zwei Shops in Wien persönlich abgegeben werden. Dafür erhalten Kunden von Cashy entweder bares Geld oder den Geldbetrag auf ein Konto bzw. via PayPal überwiesen.

Millioneninvestment für Cashy

Bereits im April 2020 konnte das Startup für das weitere Wachstum eine Finanzierungsrunde im hohen sechsstelligen Bereich abschließen. Damals stieg paysafecard-Gründer Michael Müller bei Cashy ein. Im Feber 2021 konnte das Startup nun eine weitere Finanzierungsrunde erfolgreich zum Abschluss bringen. Diesmal beläuft sich das Investment auf einen nicht näher genannten „Millionenbetrag“.

Die Seed-Finanzierungsrunde wird diesmal vom aws Gründerfonds angeführt, der aktuell 37 Startup-Beteiligungen hält und in der Vergangenheit bereits zahlreiche erfolgreiche Exits zu verzeichnen hat. Wie es in einer Aussendung heißt, beteiligen sich die Bestandsinvestoren KK Incube Invest Management GmbH rund um den Wiener Anwalt Philipp Kinsky und Jörg Kadanik sowie paysafecard-Gründer Müller ebenfalls an der Millionenrunde.

Mit dem frischen Kapital soll laut Cashy in den nächsten Monaten das Team in den Bereichen Verkauf, Entwicklung und Qualitätssicherung weiter ausgebaut werden. Aktuell beschäftigt Cashy 18 Mitarbeiter.

Einer der Cashy-Shops in der Burggasse im 7. Bezirk in Wien | (c) Cashy

Datenbank mit 40.000 Gegenständen

Im Gegensatz zu Eurotax-Listen bei gebrauchten Fahrzeugen, ist die Wertermittlung von gebrauchten Wertgegenständen, wie beispielsweise Elektronikgeräten, komplexer. Cashy setzt hierfür auf eine eigene Datenbank, in der rund 40.000 Gegenstände gelistet sind.

Für die Berechnung des aktuellen Wertes kommen laut dem Startup „komplexe Algorithmen“ zur Anwendung. Zudem können mit Hilfe von künstlicher Intelligenz für die Berechnung des zukünftigen Wertes dynamische Preisentwicklungen mitberücksichtigt werden.

„Plattform as a Service“: Technologie eröffnet neue Anwendungen

Das Startup überzeugte die Investoren laut dem aws Gründerfonds mit über 10.000 erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen und einem monatlichen Wachstum von rund 15 Prozent. Gemeinsam soll nun die Entwicklung von Lösungen für den stationären Handel vorangetrieben und die Technologie der Plattform für weitere Anwendungsfelder und neue Märkte weiterentwickeln werden.

Dabei soll insbesondere auf B2B-Partnerschaften gesetzt werden, um die Technologie der Plattform auch für andere Unternehmen anwendbar zu machen. „Der potenzielle Wertzuwachs, der sich durch die Positionierung als Technologieprovider in B2B Partnerschaften ergibt, ist besonders attraktiv“, so Ralf Kunzmann, Geschäftsführer des aws Gründerfonds.

Einbindung von Cashy in den Onlinehandel

Im ursprünglichen Kerngeschäft leiht Cashy Kunden Geld im Tausch gegen Wertgegenstände oder kauft diese an. Die Technologie des aufstrebenden Startups ist allerdings noch viel facettenreicher. Die Einbindung in den Onlinehandel als zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit für Konsumenten stellt beispielsweise einen weiteren möglichen Anwendungsfall dar.

Leon Ahlers, Investment Manager beim aws Gründerfonds, erläutert abschließend das Potential der Technologie: „Die Entwicklung von Cashy aus der äußerst traditionellen Pfandbranche heraus ermöglicht Cashy eine einzigartige Perspektive auf das eCommerce bis hin zum Payment Ökosystem. Wir sehen das große Potenzial darin, die Liquidität von Micro Assets wie zum Beispiel Handys stark zu erhöhen und damit die Bezahlprozesse und die Kreditwürdigkeit für Konsumenten zu verbessern. Hierzu liegt der Fokus nun auf der Weiterentwicklung der End-to-End Plattform sowie auf dem Aufbau von strategischen Partnerschaften.“


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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