23.02.2022

Cashy: Wiener Pfandleihe-FinTech holt sich erneut Millioneninvestment

Cashy hat eine Software, die den Wert von Gegenständen für Kurzkredite via Pfandleihe ermittelt. Mit neuen Investoren soll die Internationalisierung gelingen.
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Cashy
v.l.n.r.: Florian Sulzer, Patrick Scheucher, Thomas Mang | © Philipp Lipiarski

Pfandleihe hat nicht das beste Image und ist ein stark unterdigitalisiertes Segment. Das Wiener Startup Cashy will das ändern und hat dazu erneut ein Millioneninvestment aufgenommen. 1,7 Millionen Euro bringt die aktuelle Runde, mit der die Gründer auch neue Investoren an Bord holen. eQventure rund um Herbert Gartner und Business Angel Philipp Kinsky sind neu an Bord und die Bestandsinvestoren aws Gründerfonds und 2m-quadrat (Alexander Schütz) ziehen bei der Runde mit. Es ist die mittlerweile dritte Finanzierungsrunde des 2019 gegründeten Jungunternehmens – insgesamt flossen damit bereits knapp 4 Millionen Euro an Investorengeldern in Cashy, wie Co-Founder Patrick Scheucher im Gespräch mit dem brutkasten bestätigt. Für Jahresende sei zudem eine größere Series A geplant.

Nächster Halt: München

Mit dem frischen Kapital will das Startup den ersten Internationalisierungsschritt wagen. Derzeit ist Cashy in Österreich auch mit vier Shops, Wien, Linz, Graz und Innsbruck, vertreten. Im Sommer 2022 soll die Softwareplattform auch in Deutschland verfügbar sein und zuerst will das Startup in München durchstarten, wie die Gründer im Podcast brutcast verraten. „Ein wichtiger Wachstumsschritt, bei dem wir das Gründerteam gerne stärken“, so Christoph Haimberger, Geschäftsführer des aws Gründerfonds.

So funktioniert die Software von Cashy

Das Besondere an Cashy ist die Software, die den Wert von Gegenständen ermittelt, die für einen Kurzkredit über eine Pfandleihe infrage kommen. Das funktioniert so: „Ein Kunde gibt seinen Wertgegenstand bei uns auf der Plattform ein, im Hintergrund passiert eine Wertberechnung und der Kunde sieht sofort den möglichen Kreditbetrag inklusive Zinsen und Gebühren“, erklärt Scheucher. In Wien können die Wertgegenstände schließlich von Cashy-Kurieren abgeholt werden, von überall in Österreich per Post versendet oder in einen der Shops gebracht werden. Nach einer Überprüfung wird das Geld ausbezahlt. Der gesamte Prozess geht schneller als ein Bankkredit, weil der Kredit Asset-basiert ist und somit keine Bonitätsprüfung notwendig sei, so Scheucher.

„Über 90 Prozent unserer Kunden kommen über den digitalen Weg zu uns“. Eine andere Möglichkeit sind die Shops, deren Anzahl heuer noch wachsen soll. Der Leihwert hängt vom Gegenstand ab, wie Co-Founder Florian Sulzer erklärt – bei Gold liege er etwa bei bis zu 84 Prozent des Marktwerts, bei hochwertigen Smartphones bei über 70 Prozent. Schwieriger zu bewerten seien Uhren oder Taschen, bei denen der Leihwert dann bei ungefähr 50 Prozent des aktuellen Marktwerts liege. Von Autoradio bis Ziehharmonika habe man schon alles denkbare angeboten bekommen – ungewöhnliche Gegenstände würden in der Regel aber abgelehnt.

7 Millionen Euro Transaktionsvolumen

2021 war ein gutes Jahr für Cashy. Im Frühjahr hatte das Startup einen Auftritt in der TV-Show „2 Minuten 2 Millionen“ und holte dort TV-Investor Alexander Schütz (2m-quadrat) an Bord. Im selben Jahr folgte eine Vervierfachung des Transaktionsvolumens. Seit der Gründung hat das Volumen nach eigenen Angaben 7 Millionen Euro betragen – insgesamt seien 27.000 Deals über Cashy abgeschlossen worden. Die Investoren sehen auch in einer Erweiterung des Geschäftsmodells Potenzial: „Zusätzlich zum bisherigen starken Umsatzwachstum sehen wir großes Potenzial in der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells in weitere Bereiche der digitalen Pfandleihe”, so Michael Müller für den neuen Investor eQventure.

In Europa sieht Cashy ein großes Marktpotenzial, das schwer einschätzbar sei: „Es gibt sehr viele Pfandleihen in Europa, aber es gibt kaum validen Zahlen zum Markt“, sagt Sulzer. In den USA sei Pfandleihe ein Milliardengeschäft mit börsennotierten Unternehmen. „Die digitalisierte Pfandleihe wird sukzessive an Bedeutung gewinnen und Cashy im In- und Ausland florieren lassen“, ergänzt Investor Philipp Kinsky.

Die Cashy-Gründer im Deep-Dive-Podcast

Die ganze Geschichte von Cashy könnt ihr euch im brutcast-Podcast mit Patrick Scheucher, Thomas Mang und Florian Sulzer anhören. Wir sprechen darin unter anderem über:

  • Warum Cashy ein FinTech ist, aber keine FMA-Konzession braucht
  • Warum Pfandleihe so ein schlechtes Image hat und was Digitalisierung daran ändert
  • Wie der Algorithmus von Cashy funktioniert
  • Welcher der drei Gründer seine Stelle als Arzt gekündigt hat, um Pfandleiher zu werden
  • Woher sich die Gründer kennen und was sie auf die Idee gebracht hat
  • Wie stark Cashy 2021 gewachsen ist
  • Über das aktuelle Investment, die Internationalisierung und das Marktpotenzial
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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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