11.06.2018

Cashpresso: 3,5 Mio. Euro Investment für Wiener FinTech-Startup

Der Hamburger VC Hevella Capital übernimmt den Lead in einer weiteren Finanzierungsrunde des Wiener FinTech-Startups Cashpresso. Gemeinsam mit den Bestandsinvestoren, darunter Speedinvest und Hansi Hansmann, werden 3,5 Millionen Euro Kapital eingebracht.
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Cashpresso: CEO Daniel Strieder
(c) Cashpresso: CEO Daniel Strieder

Das Wiener Startup Cashpresso (Credi2 GmbH) konnte mit seinen Online-Dispo-Krediten nach eigenen Angaben seit Start im September 2016 mehr als 10.000 Kunden gewinnen. Dauerhaft will man sich im E-Commerce-Bereich als „eine der gängigen Finanzierungslösungen“ etablieren. Bereits jetzt ist das Angebot – schnelle Online-Kleinkredite – auf einigen Plattformen integriert. Nach einer zwei Millionen-Euro Finanzierungsrunde Anfang 2017 folgt nun der nächste große Kapital-Schub. Den Lead übernimmt diesmal der Hamburger VC Hevella Capital. Gemeinsam mit den Bestandsinvestoren, darunter Speedinvest, Hansi Hansmann, Reimann Investors und Dieter von Holtzbrinck Ventures, werden 3,5 Millionen Euro investiert.

+++ “Bestes Fintech Startup 2017” +++

E-Commerce-Strategie im Vordergrund

„Mit rund 20 FinTech-Investments zählt Hevella Capital zu den wichtigsten Unterstützern der Branche“, erklärt Cashpresso Co-Founder und CEO Daniel Strieder in einer Aussendung. Dass die Bestandsinvestoren auch bei der neuerlichen Finanzierungsrunde dabei sind, sei „ein ganz klares Zeichen, dass die Investoren mit unserer bisherigen Arbeit zufrieden sind und uns deshalb bei der weiteren Erreichung unserer Ziele und Visionen unterstützen“. Mit dem Kapital wolle man die E-Commerce-Strategie weiter forcieren. Dieses Jahr wurden bereits Plugins für die Shop-Systeme Magento, Woo-Commerce, Presta, Shopware und Drupal implementiert.

Cashpresso: Kreditkarte, Käuferschutz und höhere Summen geplant

Zudem hat Cashpresso zuletzt in eine „hauseigene API“ investiert. Abseits der E-Commerce-Strategie diene das Investment dazu, mehrere Produktentwicklungen auf den Markt zu bringen und zu etablieren, heißt es vom Startup. Man arbeite an der cashpresso Kreditkarte „als Add-on zur Finanzierung von Offline-Einkäufen“, weiterem Käuferschutz als zusätzliche Sicherheit und an höheren Finanzierungssummen. „cashpresso verzeichnet ein hohes und konstantes Kundenwachstum und eine zunehmende Zahl wichtiger und namhafter Partnerschaften“, wird Noel Zeh, Investment Manager bei Reimann Investors, in der Aussendung zitiert.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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