03.03.2020

Carployee-Gründer zur Firmenbewertung: „Umsätze nicht immer entscheidend“

Bei "2 Minuten 2 Millionen" hat das Carployee-Team gleich zwei Deal-Vorschläge von Martin Rohla abgelehnt. Im Gespräch mit dem brutkasten erklärt Co-Founder Albert Vogl-Bader den Grund dafür und zieht dabei einen Vergleich zu zwei globalen Playern der Autoindustrie.
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carployee, Albert Vogl-Bader, Co2, CSR
(c) Carployee - Das Carployee-Team steht zur ausgerufenen Firmenbewertung.

Carployee hat bei „2 Minuten 2 Millionen“ erstaunt. Die Gründer lehnten zuerst 100.000 Euro für zehn Prozent Beteiligung von Investor Martin Rohla ab und wiederholten ihr „Nein“ zu einem nachgebessertem Angebot von 150.000 Euro für die gleiche Anteils-Abgabe. Es war eine kleine Überraschung, denn ihre ursprüngliche Forderung betrug 200.000 Euro für elf Prozent und war damit nicht allzuweit weg von Rohlas Deal-Vorschlag.

+++ „Zu hohe Bewertung“ – ein österreichischer Denkfehler +++

„Verwässerung der Anteile nicht fair“

„Wir sind sehr dankbar für das Angebot von Martin Rohla, haben uns aber dazu entschieden, es nicht anzunehmen, da bereits bestehende Investoren zu einer gleichen Bewertung investiert haben und wir zwischen zwei Finanzierungsrunden auf jeden Fall ein Wachstum nachweisen können, das auch in einer Steigerung der Bewertung zu erkennen sein soll“, sagt Gründer Albert Vogl-Bader, „Eine Verwässerung der Anteile zum gleichen Wert ist aus unserer Sicht gegenüber den bestehenden Investoren nicht fair. Das ist insgesamt das Ergebnis einer wachstumsorientierten und konsequenten Unternehmensstrategie“.

„Early-Stage-Bewertung fast unmöglich“

Dem Mit-Gründer ist bewusst, dass der aktuelle Umsatz von Carployee – monatlich 4000 bis 8000 Euro zurzeit der Aufzeichnung – als Bemessungsfaktor für die ausgerufene Firmenbewertung nicht den klassischen Unternehmensbewertungsregeln entspricht: „In einer frühen Phase des Startups ist eine realistische Bewertung fast unmöglich. Ziel ist es, zu wachsen und das eingesetzte Kapital dazu zu verwenden, ein Produkt und das Unternehmen derart aufzubauen, sodass mittel- und langfristig große Umsätze möglich sind“, so Vogl-Bader weiter.

Carployee-Gründer zieht Vergleich zu VW und Tesla

Carployee habe nämlich das Ziel als Startup einen Skalierungseffekt zu erzielen und auch internationale Märkte zu bedienen. Dazu seien Finanzierungsrunden notwendig, da das Unternehmen aktuell nicht kostendeckend arbeiten könne, erklärt der Gründer: „Dass auch bei großen und etablierten Unternehmen Umsätze nicht immer als der entscheidende Wert gelten, sieht man am aktuellen Vergleich von VW und Tesla„.

Im Februar vier Kunden gewonnen

TV-Deal gab es keinen für das Startup, jedoch ergab sich mit dem Pitch die Möglichkeit, weitere Kunden an Land zu ziehen. Über die. in der Sendung besprochenen. Testcases mit der Pro7-Sat1-Puls 4-Gruppe wird aktuell noch verhandelt, wie uns Vogl-Bader wissen lässt: „In der Gegend der TV-Gruppe finden sich zudem weitere große Unternehmen, welche in einer gemeinschaftlichen unternehmensübergreifenden Lösung Sinn ergeben. Diese Cases möchten wir in nächster Zeit konkretisieren. Seit Anfang 2020 haben wir bereits fünf weitere Kunden gewonnen, vier davon allein im Februar“, sagt er.

Carployee hat internationale Investoren im Blick

Aktuell befindet sich das Startup in einer größeren Fundingrunde. Man stehe vor allem mit internationalen Investoren aus Deutschland und Großbritannien in Kontakt – mit dem Ziel strategische Partnerschaften und Investoren im Bereich Mobility, HR und CSR mit ins Boot zu holen.

Integration von Fahrrad und Füßen bei Carployee

Auch die Pläne, öffentliche Verkehrsmittel in die App zu integrieren, sind im Laufen. „Zu einem kleinen Teil funktioniert das bereits. Unser Ziel ist es dabei nicht, ein eigenes Tool für ‚Ticketing‘ von öffentlichen Verkehrsmittel zu entwickeln, sondern bestehende Systeme bestmöglich zu integrieren. Spannend ist für uns auch die Integration von Wegen, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden“. erklärt der Gründer.

Unternehmen als Zielgruppe

Dabei setzt das Startup auf individuelle Anreize. Zur Erklärung: Die entwickelte App soll grundsätzlich Pendlern Mitfahrgelegenheiten organisieren. Dabei werden statt einzelner User Unternehmen direkt angesprochen, wie der brutkasten bereits berichtete. Firmen sollen dabei ihren Mitarbeitern Carployee zur Verfügung stellen und individuelle Anreize zur Nutzung, wie Freistunden, Gutscheine oder Gratis-Parkplätze, anbieten.

Visualisierung der Einsparungen

„Aktuell sind die Anreize sehr individuell und an die Unternehmen angepasst. Das reicht von Gutscheinen für diverse unternehmenseigene ‚Benefits‘ über Freistunden, reservierte Parkplätze und auch regionale Währungen, etwa Regions-Taler. Zusätzlich visualisieren wir für einzelne User Einsparungen. Das bezieht sich auf CO2, Kosten sowie geteilte Kilometer“, erklärt Vogl-Bader.

Technisches und wirtschaftliches Wachstum

Das größte Ziel von Carployee bleibe momentan der erfolgreiche Abschluss der aktuellen Finanzierungsrunde. „Sowie das weitere technische und wirtschaftliche Wachstum mit gezielt nachgefragten Features und weiteren Kunden. Bestehende Kunden möchten wir bestmöglich betreuen“, so der Founder weiter.

Corporate Social Responsibility und CO2

„Langfristig sehen wir unsere Ziele in der Verhaltensbildung von Auto-Pendlern, die wir durch unseren Mix an optimaler Mobilitätstechnologie und Aktivierungsmaßnahmen erreichen möchten. Denn von den Auswirkungen des dynamischen Mobilitätssystems profitieren vor allem Unternehmen durch Kosteneinsparungen und CSR-Aktivitäten“, meint Vogl-Bader, „und auch der Umweltaspekt durch CO2-Einsparungen ist nicht zu missachten“.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

Carployee-Gründer zur Firmenbewertung: „Umsätze nicht immer entscheidend“

  • Carployee lehnte zuerst 100.000 Euro für zehn Prozent Beteiligung von Investor Martin Rohla ab und wiederholte das „Nein“ zu einem nachgebessertem Angebot von 150.000 Euro für die gleiche Anteilsabgabe.
  • Gründer Albert Vogl-Bader: „Eine Verwässerung der Anteile zum gleichen Wert ist aus unserer Sicht gegenüber den bestehenden Investoren nicht fair.
  • Carployee hat das Ziel als Startup einen Skalierungseffekt zu erzielen und auch internationale Märkte zu bedienen.
  • Carployee steht vor allem mit internationalen Investoren aus Deutschland und Großbritannien in Kontakt – mit dem Ziel strategische Partnerschaften und Investoren im Bereich Mobility, HR und CSR mit ins Boot zu holen.

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  • Carployee steht vor allem mit internationalen Investoren aus Deutschland und Großbritannien in Kontakt – mit dem Ziel strategische Partnerschaften und Investoren im Bereich Mobility, HR und CSR mit ins Boot zu holen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

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Carployee-Gründer zur Firmenbewertung: „Umsätze nicht immer entscheidend“

  • Carployee lehnte zuerst 100.000 Euro für zehn Prozent Beteiligung von Investor Martin Rohla ab und wiederholte das „Nein“ zu einem nachgebessertem Angebot von 150.000 Euro für die gleiche Anteilsabgabe.
  • Gründer Albert Vogl-Bader: „Eine Verwässerung der Anteile zum gleichen Wert ist aus unserer Sicht gegenüber den bestehenden Investoren nicht fair.
  • Carployee hat das Ziel als Startup einen Skalierungseffekt zu erzielen und auch internationale Märkte zu bedienen.
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Carployee-Gründer zur Firmenbewertung: „Umsätze nicht immer entscheidend“

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