03.03.2020

Carployee-Gründer zur Firmenbewertung: “Umsätze nicht immer entscheidend”

Bei "2 Minuten 2 Millionen" hat das Carployee-Team gleich zwei Deal-Vorschläge von Martin Rohla abgelehnt. Im Gespräch mit dem brutkasten erklärt Co-Founder Albert Vogl-Bader den Grund dafür und zieht dabei einen Vergleich zu zwei globalen Playern der Autoindustrie.
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carployee, Albert Vogl-Bader, Co2, CSR
(c) Carployee - Das Carployee-Team steht zur ausgerufenen Firmenbewertung.

Carployee hat bei “2 Minuten 2 Millionen” erstaunt. Die Gründer lehnten zuerst 100.000 Euro für zehn Prozent Beteiligung von Investor Martin Rohla ab und wiederholten ihr “Nein” zu einem nachgebessertem Angebot von 150.000 Euro für die gleiche Anteils-Abgabe. Es war eine kleine Überraschung, denn ihre ursprüngliche Forderung betrug 200.000 Euro für elf Prozent und war damit nicht allzuweit weg von Rohlas Deal-Vorschlag.

+++ „Zu hohe Bewertung“ – ein österreichischer Denkfehler +++

“Verwässerung der Anteile nicht fair”

“Wir sind sehr dankbar für das Angebot von Martin Rohla, haben uns aber dazu entschieden, es nicht anzunehmen, da bereits bestehende Investoren zu einer gleichen Bewertung investiert haben und wir zwischen zwei Finanzierungsrunden auf jeden Fall ein Wachstum nachweisen können, das auch in einer Steigerung der Bewertung zu erkennen sein soll”, sagt Gründer Albert Vogl-Bader, “Eine Verwässerung der Anteile zum gleichen Wert ist aus unserer Sicht gegenüber den bestehenden Investoren nicht fair. Das ist insgesamt das Ergebnis einer wachstumsorientierten und konsequenten Unternehmensstrategie”.

“Early-Stage-Bewertung fast unmöglich”

Dem Mit-Gründer ist bewusst, dass der aktuelle Umsatz von Carployee – monatlich 4000 bis 8000 Euro zurzeit der Aufzeichnung – als Bemessungsfaktor für die ausgerufene Firmenbewertung nicht den klassischen Unternehmensbewertungsregeln entspricht: “In einer frühen Phase des Startups ist eine realistische Bewertung fast unmöglich. Ziel ist es, zu wachsen und das eingesetzte Kapital dazu zu verwenden, ein Produkt und das Unternehmen derart aufzubauen, sodass mittel- und langfristig große Umsätze möglich sind”, so Vogl-Bader weiter.

Carployee-Gründer zieht Vergleich zu VW und Tesla

Carployee habe nämlich das Ziel als Startup einen Skalierungseffekt zu erzielen und auch internationale Märkte zu bedienen. Dazu seien Finanzierungsrunden notwendig, da das Unternehmen aktuell nicht kostendeckend arbeiten könne, erklärt der Gründer: “Dass auch bei großen und etablierten Unternehmen Umsätze nicht immer als der entscheidende Wert gelten, sieht man am aktuellen Vergleich von VW und Tesla“.

Im Februar vier Kunden gewonnen

TV-Deal gab es keinen für das Startup, jedoch ergab sich mit dem Pitch die Möglichkeit, weitere Kunden an Land zu ziehen. Über die. in der Sendung besprochenen. Testcases mit der Pro7-Sat1-Puls 4-Gruppe wird aktuell noch verhandelt, wie uns Vogl-Bader wissen lässt: “In der Gegend der TV-Gruppe finden sich zudem weitere große Unternehmen, welche in einer gemeinschaftlichen unternehmensübergreifenden Lösung Sinn ergeben. Diese Cases möchten wir in nächster Zeit konkretisieren. Seit Anfang 2020 haben wir bereits fünf weitere Kunden gewonnen, vier davon allein im Februar”, sagt er.

Carployee hat internationale Investoren im Blick

Aktuell befindet sich das Startup in einer größeren Fundingrunde. Man stehe vor allem mit internationalen Investoren aus Deutschland und Großbritannien in Kontakt – mit dem Ziel strategische Partnerschaften und Investoren im Bereich Mobility, HR und CSR mit ins Boot zu holen.

Integration von Fahrrad und Füßen bei Carployee

Auch die Pläne, öffentliche Verkehrsmittel in die App zu integrieren, sind im Laufen. “Zu einem kleinen Teil funktioniert das bereits. Unser Ziel ist es dabei nicht, ein eigenes Tool für ‘Ticketing’ von öffentlichen Verkehrsmittel zu entwickeln, sondern bestehende Systeme bestmöglich zu integrieren. Spannend ist für uns auch die Integration von Wegen, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden”. erklärt der Gründer.

Unternehmen als Zielgruppe

Dabei setzt das Startup auf individuelle Anreize. Zur Erklärung: Die entwickelte App soll grundsätzlich Pendlern Mitfahrgelegenheiten organisieren. Dabei werden statt einzelner User Unternehmen direkt angesprochen, wie der brutkasten bereits berichtete. Firmen sollen dabei ihren Mitarbeitern Carployee zur Verfügung stellen und individuelle Anreize zur Nutzung, wie Freistunden, Gutscheine oder Gratis-Parkplätze, anbieten.

Visualisierung der Einsparungen

“Aktuell sind die Anreize sehr individuell und an die Unternehmen angepasst. Das reicht von Gutscheinen für diverse unternehmenseigene ‘Benefits’ über Freistunden, reservierte Parkplätze und auch regionale Währungen, etwa Regions-Taler. Zusätzlich visualisieren wir für einzelne User Einsparungen. Das bezieht sich auf CO2, Kosten sowie geteilte Kilometer”, erklärt Vogl-Bader.

Technisches und wirtschaftliches Wachstum

Das größte Ziel von Carployee bleibe momentan der erfolgreiche Abschluss der aktuellen Finanzierungsrunde. “Sowie das weitere technische und wirtschaftliche Wachstum mit gezielt nachgefragten Features und weiteren Kunden. Bestehende Kunden möchten wir bestmöglich betreuen”, so der Founder weiter.

Corporate Social Responsibility und CO2

“Langfristig sehen wir unsere Ziele in der Verhaltensbildung von Auto-Pendlern, die wir durch unseren Mix an optimaler Mobilitätstechnologie und Aktivierungsmaßnahmen erreichen möchten. Denn von den Auswirkungen des dynamischen Mobilitätssystems profitieren vor allem Unternehmen durch Kosteneinsparungen und CSR-Aktivitäten”, meint Vogl-Bader, “und auch der Umweltaspekt durch CO2-Einsparungen ist nicht zu missachten”.


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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AI Summaries

Carployee-Gründer zur Firmenbewertung: “Umsätze nicht immer entscheidend”

  • Carployee lehnte zuerst 100.000 Euro für zehn Prozent Beteiligung von Investor Martin Rohla ab und wiederholte das “Nein” zu einem nachgebessertem Angebot von 150.000 Euro für die gleiche Anteilsabgabe.
  • Gründer Albert Vogl-Bader: “Eine Verwässerung der Anteile zum gleichen Wert ist aus unserer Sicht gegenüber den bestehenden Investoren nicht fair.
  • Carployee hat das Ziel als Startup einen Skalierungseffekt zu erzielen und auch internationale Märkte zu bedienen.
  • Carployee steht vor allem mit internationalen Investoren aus Deutschland und Großbritannien in Kontakt – mit dem Ziel strategische Partnerschaften und Investoren im Bereich Mobility, HR und CSR mit ins Boot zu holen.

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Carployee-Gründer zur Firmenbewertung: “Umsätze nicht immer entscheidend”

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  • Carployee steht vor allem mit internationalen Investoren aus Deutschland und Großbritannien in Kontakt – mit dem Ziel strategische Partnerschaften und Investoren im Bereich Mobility, HR und CSR mit ins Boot zu holen.

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Carployee-Gründer zur Firmenbewertung: “Umsätze nicht immer entscheidend”

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Carployee-Gründer zur Firmenbewertung: “Umsätze nicht immer entscheidend”

  • Carployee lehnte zuerst 100.000 Euro für zehn Prozent Beteiligung von Investor Martin Rohla ab und wiederholte das “Nein” zu einem nachgebessertem Angebot von 150.000 Euro für die gleiche Anteilsabgabe.
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Carployee-Gründer zur Firmenbewertung: “Umsätze nicht immer entscheidend”

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Carployee-Gründer zur Firmenbewertung: “Umsätze nicht immer entscheidend”

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Carployee-Gründer zur Firmenbewertung: “Umsätze nicht immer entscheidend”

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