24.12.2023

Carina Roth: „Ich kann nicht warten, bis die Gesellschaft bereit ist für mein Scheitern“

Gründer:innen sprechen nur selten über das Scheitern des eigenen Startups – Carina Roth ist eine Ausnahme. Nach dem Zusammenbruch ihres Unternehmens WisR spricht sie offen über den steinigen Weg in ihrer persönlichen Karriere, der sie schlussendlich in die Welt der Investor:innen führte.
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Carina Roth gründete 2017 das Startup WisR. Nach der Liquidation ihres Unternehmens heuerte sie als Investorin beim Wiener VC Calm/Storm an. | (c) Studio Koekart

In der Startup-Welt herrscht oft ein überwältigender Glanz: Wir hören von den Visionär:innen, die Millionen verdienen, von disruptiven Technologien, die unser Leben verändern, und von jungen Unternehmer:innen, die die Welt erobern. Doch hinter diesen Erfolgsgeschichten verbirgt sich eine Realität, die oft übersehen wird – die des Scheiterns. In der Regel sprechen Gründer:innen lieber über ihre Erfolge als über ihre Misserfolge.

Das Schweigen über das eigene Scheitern hat verschiedene Gründe, die oft tief in unserer Kultur und unserer Psyche verwurzelt sind: In vielen Gesellschaften und Kulturen wird Erfolg hoch geschätzt, Misserfolg oder Scheitern werden dagegen stigmatisiert. Dieser soziale Druck kann dazu führen, dass Menschen aus Angst vor Urteilen oder Ablehnung ihr Scheitern verbergen. Scheitern kann mit Schamgefühlen verbunden sein – Menschen können sich schämen, weil sie die Erwartungen, die sie an sich selbst oder die andere an sie gestellt haben, nicht erfüllt haben. Ein weiterer Aspekt: Das Fehlen von Vorbildern und positiven Beispielen von Menschen, die offen über ihr Scheitern sprechen.

Carina Roth ist eine Ausnahme. Ihr Startup WisR wurde im Oktober 2021 liquidiert – und sie spricht offen über den wohl schwierigsten Schritt in ihrer Karriere. WisR war auf die Arbeit mit Senior Talents in Unternehmen spezialisiert. Über seine Recruiting-Plattform vermittelte WisR zunächst Menschen in Pension. Damit gewann das Startup große Kund:innen wie die ÖBB, Hornbach oder Ritz-Carlton – und überzeugte Investor:innen. Doch nach vier Jahren musste das Startup seinen Betrieb einstellen.

Carina Roth | (c) Studio Koekart

Die Coronakrise und die damit einsetzenden Veränderungen am Arbeitsmarkt zwangen das Unternehmen zu einem Richtungswechsel. Zu diesem Zeitpunkt bereitete das Startup eine große Finanzierungsrunde mit einem Investor aus Deutschland vor. Kurz vor dem Closing der Runde dann der Super-GAU: Der Investor ließ die geplante Finanzierung mit den ersten Corona Lockdowns kurzfristig platzen. Gemeinsam mit ihrer Co-Founderin Klaudia Bachinger launchte Roth noch im Herbst 2020 zusätzlich zur Recruiting-Plattform ein Senior-Experten:innen Netzwerk. Die Idee dahinter: Unternehmen konnten so mit Mitarbeiter:innen, die bereits im Ruhestand sind, in Kontakt bleiben. „Nachdem die Finanzierungsrunde geplatzt ist, haben wir uns dann nur mehr auf die Enterprise-SaaS-Lösung bzw. das Netzwerk konzentriert und keine Ressourcen mehr in die Recruiting-Plattform gesteckt“, erzählt Roth.

Der Schlussstrich und die Öffentlichkeit

„Wir hatten viele Ideen, aber irgendwann bist du dann an einem Punkt angelangt, wo du merkst, dass der Runway immer kürzer wird“, sagt Roth. Dazu kam die damalige Marktlage: Diese war laut Roth von „Hiring Freezes“ gekennzeichnet. So fiel die Entscheidung: Roth und Bachinger machten den Laden sprichwörtlich dicht. Vor dieser Entscheidung erstellten die Gründerinnen zunächst eine Prioritäten- und Szenarienliste. Diese arbeiteten sie bis zum letzten Punkt – der Schließung des Startups – ab. Beide Gründerinnen wollten keine verbrannte Erde zurücklassen. Sie wollten WisR in geordneten Bahnen liquidieren: Mitarbeiter:innen sollten ausbezahlt, mit Bestandsinvestor:innen sollte offen kommuniziert werden. Das Abarbeiten der Prioritätenliste bis dahin beschreibt Roth auch als eine Art „Mental-Fading-out“. „Irgendwie hat es sich dann auch gut angefühlt, weil ich wusste, dass ich alles gegeben habe“, beschreibt Roth das Ende.

An die Vorbereitung des LinkedIn-Postings kann ich mich noch gut erinnern. Es war schon sehr aufregend, als wir den Send-Button gedrückt haben.

Carina Roth

Der schwierigste Schritt stand den Gründerinnen jedoch noch bevor: Sie mussten das Ende ihres Unternehmens auch der Öffentlichkeit kommunizieren. „An die Vorbereitung des LinkedIn-Postings kann ich mich noch gut erinnern. Es war schon sehr aufregend, den Send-Button zu drücken“, erinnert sich Roth. Und sie merkt an: „Ich hatte dabei allerdings keine Angst. Ganz ehrlich, als Gründerin stehst du nun mal in der Öffentlichkeit und wirst ständig beobachtet. Irgendwann legst du diese Angst ab. Es war eher so ein Gefühl des Excitements: Was kommt als Nächstes auf uns zu?“

Ein Plan danach?

Einen konkreten Plan, was als Nächstes kommt, hatte Roth in dem Moment noch nicht: „Früher war das vielleicht so, dass man einen Job erst kündigt, wenn man etwas Neues hat. Als Founderin bist du jedoch bis zum Schluss so eingebunden, dass du gar keine Zeit und keinen Kopf dafür hast, dir zu überlegen, was danach kommt.“

Lange still sitzen musste die Gründerin allerdings nicht. Bereits kurz nach dem Bekanntwerden der Schließung von WisR erhielten Roth und auch ihre Mitgründerin zahlreiche Anfragen von Menschen, die gemeinsam neue Projekte umsetzen wollten. Roth: „Dadurch, dass wir sehr laut gegangen sind, haben wir kurz nach dem Posting bereits die ersten Angebote bekommen.“ Rückblickend betrachtet ging ihr das vielleicht doch eine Spur zu schnell: „Vielleicht hätte ich gerne einfach zwei Monate gar nichts gemacht. Ursprünglich hatte ich den Wunsch, nach Japan zu reisen, was aber aufgrund der damaligen Corona-Bestimmungen nicht möglich war.

Neuorientierung mit Höhen und Tiefen

Das Sondieren von möglichen neuen Projekten hatte jedoch auch seine Höhen und Tiefen: „Es gab natürlich auch Momente, die superfrustrierend waren. Wenn nach dem 15. Gespräch noch immer nichts dabei ist, das einen so richtig begeistert, dann ist das natürlich auch immer ein kleiner Failure. Im Prinzip kann man es vielleicht auch ein Stück weit mit Dating vergleichen.“ Natürlich spielten auch die finanziellen Mittel in der Phase der Neuorientierung eine Rolle. „Zum Glück musste ich keinen Kredit abbezahlen und war nur für mich selbst verantwortlich – und hatte so ausreichend Zeit und Ressourcen, mir jedes Angebot anzuhören“, so Roth. Ihre persönliche Situation in der Übergangsphase sei somit durchaus privilegiert gewesen.

Vor meinem Scheitern kannte ich nur die Fuckup-Nights und viel- leicht zwei, drei Fälle, in denen Gründer:innen in der Öffentlichkeit of- fen darüber gesprochen haben. Ich wusste daher selbst nicht, wie sich das anfühlen wird.

Carina Roth

Erster Kontakt zu Calm/Storm Ventures

Der perfekte Match sollte jedoch nicht lange auf sich warten lassen: Rund sechs Monate nach der Ankündigung, die Pforten von WisR endgültig zu schließen, meldete sich Lucanus Polagnoli, Gründer und Co-Founder der Wiener Venture-Capital-Gesellschaft Calm/Storm Ventures, bei Roth. Der Wagniskapitalfonds ist aktuell in mehr als 70 Startups investiert; der Fokus liegt auf digitalen Produkten für unterschiedliche Gesundheitsthemen – angefangen von Hormontracking über digitale Medikamentensuche bis hin zur Analyse der Zahngesundheit mit dem Smartphone.

Als Polagnoli die ehemalige Gründerin kontaktierte, arbeitete sie bereits an einem neuen Beratungsprojekt, unter anderem mit ihrer Co-Founderin Bachinger. „Ich habe zu Lucanus gesagt, dass ich aktuell noch sehr busy bin und mir noch ein paar andere Sachen ansehen möchte. Er hat das damals als Absage verstanden. Ich wollte halt ausloten, ob aus anderen Projekten noch was wird“, so Roth. Aus den besagten Projekten sollte schlussendlich nichts werden – „für mich war dann sehr schnell klar, dass es Calm/ Storm Ventures und Investing wird.“

Carina Roth im Büro ihres neuen Arbeitgebers Calm/Storm Ventures | (c) Studio Koekart

Die Vorbereitung auf ihre neue Rolle

In der Phase der Neuorientierung streckte Roth im Sommer 2022 die Fühler zu den Investor:innen in ihrem Netzwerk aus. Sie wollte mehr über das Leben als Investor:in erfahren. Im Dezember 2022 war es dann beschlossen: Sie wechselte von der Seite der Founder:innen auf die Seite der Ivestor:innen. Trotz des Rollentauschs in ihrer Karriere hält sie fest: „Meine Karriere habe ich nicht gepivotet. Ich arbeite noch immer im Startup-Umfeld mit den gleichen Leuten. Der rote Faden wurde somit nicht zerrissen.“ Roth sieht aber auch Unterschiede zwischen der Arbeitsweise einer Startup-Founderin und jener einer Investorin: „Als Gründerin bist du sehr stark in einem Thema drinnen und blendest vielleicht andere Bereiche gänzlich aus. Als Investorin arbeitet man hingegen sehr branchen- und technologieübergreifend – und trifft noch viel mehr Menschen als Gründerin“, erläutert sie.

Einer der wichtigsten Aspekte in der Neuorientierung sei für sie das Thema Impact gewesen. Roth: „Mir war schon sehr früh klar, dass ich nicht des Gründens wegen gründen möchte. Auch als Investorin kannst du Impact haben, indem du Geld richtig einsetzt und somit die passenden Hebel in Bewegung setzt. Bei Calm/Storm Ventures wusste ich, dass endlich wieder eine Flamme in mir brennt.“ Einer der größten Unterschiede zwischen den beiden Welten, jener der Gründer:innen und jener der Investor:innen, sei jedoch der Aspekt, wann Erfolg sichtbar wird. „Als VC kannst du in der Regel erst nach zehn Jahren sagen, ob dein Investment erfolgreich war, hier sind die Feedbackzyklen natürlich viel länger“, sagt Roth. Seit ihrem Start bei Calm/Storm Ventures war sie übrigens bei 14 Investments in Startups involviert.

Carina Roths bisher größter Erfolg

Was war Roths bisher größter Erfolg in ihrer Karriere? Sie antwortet entschlossen: „Obwohl ich mit WisR gescheitert bin, wollen die Leute noch immer mit mir zusammenarbeiten.“ Damit das gelingt, müsse man allerdings zum richtigen Zeitpunkt den Schlussstrich ziehen und bereits dann aufhören, wenn es einem selbst oder den anderen Menschen im Umfeld noch gut gehe. Auch die offene Kommunikation mit den eigenen Gesellschafter:innen sei eine Voraussetzung. „Ich kann wirklich von uns behaupten, dass wir damals keine verbrannte Erde hinterlassen haben. Wir sind heute noch gut mit unseren Investoren, und zwei davon sind jetzt sogar Limited Partner (LPs, Anm.) bei Calm/Storm Ventures geworden.“

Flexibles Mindset und die viel zitierte Kultur des Scheiterns

Was gibt Roth nun Gründer:innen mit, die sich ebenfalls in einer Phase der Neuorientierung befinden? Und warum spricht sie so offen darüber? „Vielleicht ist es eine meiner Aufgaben im Leben, Leuten zu zeigen, dass nichts dramatisch enden muss, sondern es danach genauso weitergehen kann.“ Gründer:innen sollten ein flexibles Mindset mitbringen – „natürlich muss man sich ambitionierte Ziele setzen, allerdings darf man nicht den Kopf in den Sand stecken, sofern man sein Ziel nicht erreicht.

Die Geschichten über das Scheitern in der Startup-Welt werden Roths Meinung nach in der heimischen Medienlandschaft zu selten erzählt. „Vor meinem Scheitern kannte ich nur die Fuckup Nights und vielleicht zwei bis drei Fälle, wo Gründer:innen in der Öffentlichkeit offen darüber gesprochen haben. Ich wusste daher selbst nicht, wie sich das anfühlen wird – und vor allem, wie Menschen auf mein Scheitern reagieren werden.“

Trotz des häufig bemängelten Fehlens einer Kultur des Scheiterns in Österreich habe sie jedoch meist nur positive Reaktionen erfahren. Die Gründe dafür liegen Roths Meinung nach in der offenen Art, wie sie damals mit dem Scheitern von WisR umgegangen sei. Das Vorhandensein einer gewissen Schadenfreude in der Gesellschaft streitet sie jedoch nicht ab: „Das ist tief verwurzelt in unserer Gesellschaft. Es fängt an beim Gossip im eigenen Freundeskreis, reicht aber auch bis hin zur Erziehung der eigenen Kinder“, sagt Roth. Während in den USA das Scheitern als wertvolle Erfahrung angesehen wird, unter anderem auch von Investor:innen, gebe es hierzulande in Bezug auf die Kultur des Scheiterns noch viel Aufholbedarf. Trotz der gesellschaftlichen Stigmatisierung sollten sich Gründer:innen jedoch nicht davor scheuen, über die eigenen Fehler zu sprechen. Roth: „Ich kann jetzt nicht warten, bis die Gesellschaft für mein Scheitern bereit ist.“


Der Artikel erschien zuerst in unserem neuen Printmagazin in der Ausgabe Dez/2023. Mehr darüber könnt ihr hier erfahren.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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