23.01.2024

Captic: Wiener Startup lässt Unternehmen ihr eigenes Metaverse bauen

Um mit Captic ein kleines, einfaches Metaverse zu bauen, braucht man keine Coding-Kenntnisse, keinen Software-Download und nicht viel Zeit. Doch die Möglichkeiten sind noch erheblich größer. Unterstützung bekommt das Startup von der aws.
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In der virtuellen Welt können Kunden ihre Visionen umsetzen | (c) Captic
In der virtuellen Welt können Kunden ihre Visionen umsetzen | (c) Captic
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„Alles ist möglich“ – der bekannte Slogan trifft auch recht gut die Vision, die Ricard Gras und Arnold Putz mit ihrem Startup Captic haben. Wer will, kann in der browserbasierten Whitelabel-Anwendung in kürzester Zeit einen virtuellen Raum mit grafisch verlinkten Informationen bauen. Wer mehr Ressourcen investieren will bzw. kann, hat umfassende Möglichkeiten, sich ein umfangreiches Metaverse aufzubauen.

„Einige Kunden haben schon durchaus verrückte Sachen damit gemacht“

„Unser Spektrum beginnt mit No-Code und 3D-Modell-Templates von uns. Man kann aber auch eigene 3D-Modelle hochladen. Und mit ein wenig Scripting kann man etwa AI-Anwendungen wie ChatGPT oder Spiele integrieren. Einige Kunden haben schon durchaus verrückte Sachen damit gemacht“, erklärt CTO Arnold Putz. Und CEO Ricard Gras stellt klar: „Wir liefern die Technologie, aber die Vision kommt von unseren Kund:innen.“ Captic sei eine von nur drei offenen Metaverse-Plattformen weltweit und die einzige aus Europa – mit 100 Prozent österreichischer Technologie. Und aufgrund der Möglichkeiten die flexibelste.

Nicht „VR-zentrisch“

Diese Flexibilität sei bei Captic zentral, sagt der CEO. Und zwar nicht nur in der Gestaltung der virtuellen Räume, sondern auch, was die Endnutzer:innen anbelange. „Viele denken bei Spatial Computing in erster Linie an Virtual Reality. Die Realität ist aber: Die aller wenigsten haben eine VR-Brille. Die meisten unserer User:innen kommen über Smartphone oder Laptop. VR-Brillen unterstützen wir aber natürlich auch“, erklärt der Gründer. Man verstehe das Metaverse also nicht „VR-zentrisch“.

Captic tritt mit eigener Technologie an

Gras ist seit 15 Jahren im Bereich Spatial Computig tätig und arbeitete zuvor an einem Projekt mit ähnlicher Zielsetzung. „Wir haben dazu auf Gaming-Technologie aufgebaut, was uns sehr limitiert hat. Dann habe ich davon gehört, dass Arnold eine eigene Engine geschaffen hat und habe ihn kontaktiert. Es war schnell klar, dass das genau das richtige ist“, erzählt er. Nach drei Jahren Weiterentwicklung gründeten die beiden vergangenes Jahr ihr Unternehmen. Simona Milenkova und Jan Hoppel komplettieren dabei das Führungsteam.

Nutzer:innen können auch ihr Webcam-Bild in den virtuellen Räumen anzeigen lassen – hier etwa Simona Milenkova (m.) und Ricard Gras (r.) | (c) Captic

Von Live-Events bis zur virtuellen Kunstgalerie

Inzwischen verfügt man über ein ISO-Zertifikat, das Produkt ist am Markt und wird gut angenommen. „Wir fokussieren auf größere Unternehmen, haben aber auch darüber hinaus eine große Bandbreite an Kunden. Viele davon kommen etwa aus dem Vereinigten Königreich und den Benelux-Staaten. In Österreich sind wir noch nicht so bekannt“, sagt der CEO. Tausende virtuelle Räume seien schon erstellt worden. Und aktuell komme man auf der Plattform auf rund 15.000 „Uniqe Visits“ pro Monat bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von acht Minuten. „Viele nutzen Captic für Live-Events. Es gibt aber noch zahlreiche andere Usecases, etwa eine virtuelle Kunstgalerie oder auch Spiele“, so Gras.

Software Development Kit soll große Skalierung ermöglichen

Und der nächste große Meilenstein soll dieses Jahr folgen: Ein eigenes Software Development Kit (SDK), das vom Team derzeit entwickelt wird. „Momentan braucht es für komplexe Projekte noch viel Support von uns, weswegen diese nur ausgewählte Kunden umsetzen können. Mit dem SDK bekommen die Kunden alle Werkzeuge in die Hand und wir können praktisch unendlich skalieren“, erklärt Arnold Putz.

Eine virtuelle Kunstgalerie in einem Captic-Space | (c) Captic

Captic holte sich Unterstützung von aws

Nicht nur für dieses Projekt sicherte sich Captic vergangenes Jahr eine 180.000 Euro-Förderung von der aws. „Sie haben uns auch sehr stark unterstützt, die richtigen Fragen gestellt, die uns weitergebracht haben und uns mit den richtigen Leuten vernetzt“, erzählt Ricard Gras. Das Fördergeld mache die Entwicklung des SDK erst möglich. Weiteres Kapital holte sich das Startup übrigens vom Frühphasen-Investor „Startup Wise Guys“. „Und wir sind weiterhin offen für Investments“, verrät der CEO.

„Die nächste große Plattform könnte über unser System laufen“

Denn Captic stehe erst am Anfang. Die Pläne sind groß. „Die Zukunft ist hell“, sagt Gras. „Wir sind auf allen großen Konferenzen im Bereich eingeladen. Wir können gar nicht darauf warten, noch mehr umzusetzen“. Die Vision sei klar: Global das System der Wahl für die Erstellung von virtuellen Räumen zu werden. „Die nächste große Plattform könnte über unser System laufen“, hofft Gras. Denn alles ist möglich.

*Disclaimer: Das Startup-Porträt erschien in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws)

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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