23.01.2024

Captic: Wiener Startup lässt Unternehmen ihr eigenes Metaverse bauen

Um mit Captic ein kleines, einfaches Metaverse zu bauen, braucht man keine Coding-Kenntnisse, keinen Software-Download und nicht viel Zeit. Doch die Möglichkeiten sind noch erheblich größer. Unterstützung bekommt das Startup von der aws.
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In der virtuellen Welt können Kunden ihre Visionen umsetzen | (c) Captic
In der virtuellen Welt können Kunden ihre Visionen umsetzen | (c) Captic
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„Alles ist möglich“ – der bekannte Slogan trifft auch recht gut die Vision, die Ricard Gras und Arnold Putz mit ihrem Startup Captic haben. Wer will, kann in der browserbasierten Whitelabel-Anwendung in kürzester Zeit einen virtuellen Raum mit grafisch verlinkten Informationen bauen. Wer mehr Ressourcen investieren will bzw. kann, hat umfassende Möglichkeiten, sich ein umfangreiches Metaverse aufzubauen.

„Einige Kunden haben schon durchaus verrückte Sachen damit gemacht“

„Unser Spektrum beginnt mit No-Code und 3D-Modell-Templates von uns. Man kann aber auch eigene 3D-Modelle hochladen. Und mit ein wenig Scripting kann man etwa AI-Anwendungen wie ChatGPT oder Spiele integrieren. Einige Kunden haben schon durchaus verrückte Sachen damit gemacht“, erklärt CTO Arnold Putz. Und CEO Ricard Gras stellt klar: „Wir liefern die Technologie, aber die Vision kommt von unseren Kund:innen.“ Captic sei eine von nur drei offenen Metaverse-Plattformen weltweit und die einzige aus Europa – mit 100 Prozent österreichischer Technologie. Und aufgrund der Möglichkeiten die flexibelste.

Nicht „VR-zentrisch“

Diese Flexibilität sei bei Captic zentral, sagt der CEO. Und zwar nicht nur in der Gestaltung der virtuellen Räume, sondern auch, was die Endnutzer:innen anbelange. „Viele denken bei Spatial Computing in erster Linie an Virtual Reality. Die Realität ist aber: Die aller wenigsten haben eine VR-Brille. Die meisten unserer User:innen kommen über Smartphone oder Laptop. VR-Brillen unterstützen wir aber natürlich auch“, erklärt der Gründer. Man verstehe das Metaverse also nicht „VR-zentrisch“.

Captic tritt mit eigener Technologie an

Gras ist seit 15 Jahren im Bereich Spatial Computig tätig und arbeitete zuvor an einem Projekt mit ähnlicher Zielsetzung. „Wir haben dazu auf Gaming-Technologie aufgebaut, was uns sehr limitiert hat. Dann habe ich davon gehört, dass Arnold eine eigene Engine geschaffen hat und habe ihn kontaktiert. Es war schnell klar, dass das genau das richtige ist“, erzählt er. Nach drei Jahren Weiterentwicklung gründeten die beiden vergangenes Jahr ihr Unternehmen. Simona Milenkova und Jan Hoppel komplettieren dabei das Führungsteam.

Nutzer:innen können auch ihr Webcam-Bild in den virtuellen Räumen anzeigen lassen – hier etwa Simona Milenkova (m.) und Ricard Gras (r.) | (c) Captic

Von Live-Events bis zur virtuellen Kunstgalerie

Inzwischen verfügt man über ein ISO-Zertifikat, das Produkt ist am Markt und wird gut angenommen. „Wir fokussieren auf größere Unternehmen, haben aber auch darüber hinaus eine große Bandbreite an Kunden. Viele davon kommen etwa aus dem Vereinigten Königreich und den Benelux-Staaten. In Österreich sind wir noch nicht so bekannt“, sagt der CEO. Tausende virtuelle Räume seien schon erstellt worden. Und aktuell komme man auf der Plattform auf rund 15.000 „Uniqe Visits“ pro Monat bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von acht Minuten. „Viele nutzen Captic für Live-Events. Es gibt aber noch zahlreiche andere Usecases, etwa eine virtuelle Kunstgalerie oder auch Spiele“, so Gras.

Software Development Kit soll große Skalierung ermöglichen

Und der nächste große Meilenstein soll dieses Jahr folgen: Ein eigenes Software Development Kit (SDK), das vom Team derzeit entwickelt wird. „Momentan braucht es für komplexe Projekte noch viel Support von uns, weswegen diese nur ausgewählte Kunden umsetzen können. Mit dem SDK bekommen die Kunden alle Werkzeuge in die Hand und wir können praktisch unendlich skalieren“, erklärt Arnold Putz.

Eine virtuelle Kunstgalerie in einem Captic-Space | (c) Captic

Captic holte sich Unterstützung von aws

Nicht nur für dieses Projekt sicherte sich Captic vergangenes Jahr eine 180.000 Euro-Förderung von der aws. „Sie haben uns auch sehr stark unterstützt, die richtigen Fragen gestellt, die uns weitergebracht haben und uns mit den richtigen Leuten vernetzt“, erzählt Ricard Gras. Das Fördergeld mache die Entwicklung des SDK erst möglich. Weiteres Kapital holte sich das Startup übrigens vom Frühphasen-Investor „Startup Wise Guys“. „Und wir sind weiterhin offen für Investments“, verrät der CEO.

„Die nächste große Plattform könnte über unser System laufen“

Denn Captic stehe erst am Anfang. Die Pläne sind groß. „Die Zukunft ist hell“, sagt Gras. „Wir sind auf allen großen Konferenzen im Bereich eingeladen. Wir können gar nicht darauf warten, noch mehr umzusetzen“. Die Vision sei klar: Global das System der Wahl für die Erstellung von virtuellen Räumen zu werden. „Die nächste große Plattform könnte über unser System laufen“, hofft Gras. Denn alles ist möglich.

*Disclaimer: Das Startup-Porträt erschien in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws)

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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