19.12.2017

capital300: 20 Millionen Euro VC-Fonds für A-Runden auf Schiene

Österreich hat mit capital300 einen neuen VC-Fonds für Anschlussfinanzierung. startup300 holte dazu Investoren, Unternehmer und Banken an Bord.
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capital300 Lasinger und Scharf
(c) capital300: Peter Lasinger und Roman Scharf führen capital300

„In Österreich ist katastrophal wenig Risikokapital für das Wachstum vorhanden. Gute Startups und hervorragende Gründerteams sind gezwungen, Finanzierungen international zu suchen. Damit werden enorme Ressourcen und Chancen vergeudet“, sagt Hansi Hansmann. Der Business Angel ist beim neuen Fonds capital300 investiert. Dieser hat nun sein „First Closing“ vermeldet und geht mit über 20 Millionen Euro an den Start. Initiert wurde er, wie der Name schon erahnen lässt, von startup300.

+++ neuer Venture-Capital-Fonds für österreichische Startups +++

Hansmann, Hauser, Haselsteiner und zwei Banken

Um auf die Summe zu kommen holte sich die Investoren-Vereinigung mit Sitz in Linz noch einige weitere Partner an Bord. Dabei sind neben Hansmann etwa Unternehmer und Investoren wie Hermann Hauser, Hans Peter Haselsteiner, Alfred Luger, Oliver Sonnleithner, Klaus Hofbauer, Jürgen Smid und Walter Scherb jun.. Dazu kommen mit der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich und der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich zwei investierte Banken. Geführt wird capital300 vom Serial Entrepreneur Roman Scharf (Jajah, Talenthouse) und dem Investor Peter Lasinger (aws Gründerfonds, Accenture).

Co-Investments mit „angesehensten VC-Fonds“

Im Gegensatz zu anderen österreichischen VC-Fonds ist capital300 ausschließlich auf Anschlussfinanzierung ausgerichtet. Geplant sind Investments im Rahmen von Series A-Runden. Unter anderem da 20 Millionen Euro zu diesem Zweck keine sehr große Summe sind, sind Co-Investments geplant (Vergleich: Speedinvest II hatte sein Closing mit 90 Millionen Euro – die Hälfte davon steht für Anschlussfinanzierung zur Verfügung). So will man bei Runden zwischen zwei und zehn Millionen Euro „gemeinsam mit einigen der angesehensten und erfolgreichsten internationalen Venture Capital Fonds“ investieren. Der capital300-Fonds soll allerdings im kommenden Jahr noch auf 40 bis 60 Millionen Euro anwachsen.

„Halbwegs im internationalen Vergleich mithalten“

„Es ist großartig, dass mit capital300 endlich auch in Österreich ein Fonds Internationalisierung und Wachstum in den Fokus rückt“, kommentiert Hermann Hauser in einer Aussendung. Auch die anderen beteiligten Investoren setzen viel Hoffnung in den neuen Fonds. „Wir brauchen solche Initiativen, um auch beim Thema Finanzierung halbwegs im internationalen Vergleich mithalten zu können“, sagt etwa Runtastic-Co-Founder Alfred Luger. Hansmann sieht seinen lange gehegten Wunsch nach einem auf Anschlussfinanzierung spezialisierten VC mit österreichischem Geld erfüllt.

+++ weXelerate: Insgesamt eine halbe Milliarde Euro Investmentkapital +++


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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