02.09.2021

CanisBowl: Wie Ex-Henkel Managerin Martina Steinberger-Voracek als Gründerin durchstartet

Martina Steinberger-Voracek ist nicht nur eine echte Powerfrau, sondern seit etwas mehr als einem Jahr auch Unternehmerin. Mit ihrem individualisiertem Hundefutter der Marke CanisBowl begeistert sie eine immer größere Kundenschicht.
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Martina Steinberger-Voracek_PetBowl
Martina Steinberger-Voracek, Gründerin von PetBowl © PetBowl

Fast 30 Jahre lang war die gebürtige Grazerin beim Konsumgüterhersteller Henkel in verschiedenen Funktionen und Ländern tätig, wo sie sich von der Marketing Managerin über die Sales Direktorin und die General Managerin bis hin zur Corporate Vice President Global Sales hochgearbeitet hat. Und so überrascht es nicht, dass sich die Mutter eines 14-jährigen Sohns auch von der Corona-Krise nicht aus der Ruhe bringen ließ und im Juli 2020 den Sprung in die Selbstständigkeit wagte. Damit erfüllte sich Steinberger-Voracek einen lang gehegten Traum – nämlich ihre persönliche Leidenschaft mit dem Beruf zu verbinden. „Der Marktstart in dieser Phase im Vorjahr war nicht leicht. Aber die Gegebenheiten sind immer so wie sie sind und das macht auch kreativ und innovativ“, so die Gründerin.

CanisBowl: Individualisiertes Hundefutter in Bio-Qualität

Ihr Startup PetBowl hat sich mit der Marke CanisBowl auf individualisiertes Hundefutter in Bio-Qualität spezialisiert. Steinberger-Voracek erklärt: „Unser Produkt ist nicht nur ein Produkt, sondern ein Ernährungskonzept für den Hund. Es basiert auf den drei Säulen 100 prozentige Individualität, tierärztliche Berechnung und Herkunft mit Zukunft, sprich regionale Bio-Qualität.“ Produziert wird demzufolge in einer Bio-Manufaktur im Waldviertel.

Aktuell umfasst das Portfolio sechs Fleischsorten sowie zahlreiches Bio-Gemüse und Obst, die von den CanisBowl-Tierärzten auf Basis eines Digital-Fragenkatalogs maßgeschneidert und auf die Bedürfnisse des jeweiligen Vierbeiners abgestimmt zusammengestellt werden. „Das heißt, wir haben so viele Rezepte wie wir Kunden – also Hunde haben! So können wir auch auf gewisse Krankheitsbilder und Unverträglichkeiten eingehen sowie geschmackliche Vorlieben berücksichtigen. Das gibt es in dieser Form nur bei uns“, so die Unternehmerin angesprochen auf die Unterschiede zum Mitbewerb.

„Wir haben so viele Rezepte wie wir Kunden – also Hunde haben!“

Martina Steinberger-Voracek

Bereits über 100 Partnertierärzte von CanisBowl begeistert

In Summe konnte die ehemalige Henkel Top-Managerin, die ursprünglich Tierärztin werden wollte und mit einem Tierarzt verheiratet ist, bereits über 100 Veterinärmediziner für ihr Konzept gewinnen – vom Neusiedler- bis zum Bodensee, wie sie erzählt. Vertrieben wird CanisBowl Vet Selection, so der volle Name des biozertifizierten Nassfutters, aber nicht in deren Praxen, sondern online. Die Zustellung erfolgt innerhalb Österreichs versandkostenfrei mit der österreichischen Post. Möglich macht das die ungekühlte Haltbarkeit der 400-g-Beutel von drei Monaten, die durch die sogenannte Autoklavierung (eine Form der Dampfsterilisation) erreicht wird.

Grundsätzlich wird bei einer Bestellung der Bedarf für einen Monat abgedeckt, man ist hier aber sehr flexibel. Eine Abo-Bindung gibt es ebenfalls nicht und die Rezepte lassen sich im Sinne der Customer Centricity ohne Extra-Kosten jederzeit adaptieren. „Geliefert wird übrigens auch schon ins benachbarte Ausland – der Fokus liegt aber klar auf Österreich“, so die passionierte Tierbesitzerin.

Ob sie auch eine eigene Range für Super-, Drogerie- oder Tierbedarfsmärkte plant, beantwortet Steinberger-Voracek wie folgt: „Aktuell ist das kein Thema für uns, aber you never know. Wir denken ja auch über Portfolioerweiterungen nach.“ Wie der Sortimentsausbau aussehen wird, möchte die Unternehmerin noch nicht verraten – fest steht aber, dass sie so einiges vor hat.

PetBowl-Unternehmensgründung war Marathon

Seit der Unternehmensgründung von PetBowl ist aber auch so schon viel passiert und der Kundenkreis wächst stetig an. Zum bereits erwirtschafteten Umsatz hält sich die Absolventin eines BWL & VWL-Studiums bedeckt, aber die Entwicklung sei ausgesprochen positiv. Auf die Frage, ob sie den Schritt in die Selbstständigkeit je bereut hat, schallt mir ein eindeutiges Nein entgegen. „Ich glaube jede Person, die halbwegs selbst-reflektiert ist, hinterfragt mal Entscheidungen. Und natürlich gibt es gerade in der Phase der Unternehmensgründung laufend Dinge, die es zu lösen gilt und das erfordert neben Ausdauer und Know-how, auch viel Energie. So eine Gründung ist kein Sprint und kein Schönwetterlauf, das ist einfach ein Marathon und da bläst einem der Wind auch manchmal entgegen. Aber die Möglichkeit, seine Idee umzusetzen und damit etwas Neues zu gestalten, ist einfach so motivierend und bringt auch soviel zurück. Da vergisst man den einen oder anderen harten Kilometer schnell wieder.“

„So eine Gründung ist kein Sprint und kein Schönwetterlauf, das ist einfach ein Marathon und da bläst einem der Wind auch manchmal entgegen.“

Martina Steinberger-Voracek

Erfahrung aus beiden Welten als Asset für Startup-Gründer

Hilfreich beim Durchhalten ist auch die Expertise, die sie bei ihrem früheren Arbeitgeber gesammelt hat: „Ich habe mich bei Henkel schon immer sehr als Unternehmerin im Unternehmen gesehen. Henkel hat diesen Entrepreneurial Spirit auch immer forciert, und daher gibt es viele Dinge, die sich bei genauer Betrachtung nicht so unterscheiden.“ Ein großer Vorteil sei aber, die mit der Gründung einhergehende Selbstbestimmtheit. Umsetzen und machen lautet die Devise; dass es kaum Abstimmung braucht und man seinen Weg unbeirrt gehen kann, sei ein weiteres Asset.

Ihre Expertise nutzt Steinberger-Voracek aber nicht nur für ihr eigenes Business. Gleichzeitig stellt Sie Ihr Wissen auch als selbstständige Unternehmensberaterin zur Verfügung und berät Startups im Zuge ihrer Tätigkeit als Senior Expert bei der Investment-Gesellschaft Clever Clover rund um Business Angel Heinrich Prokop. „Ich habe jahrelang mit dem Handel gearbeitet und hier liegt auch eine Expertise, die für viele Startups sehr interessant ist. Da gibt es Details die man berücksichtigen muss, um am Point of Sale dann wirklich erfolgreich  zu sein. Man muss zum Beispiel die internen Retail-Prozesse kennen und da kann ich helfen und unterstützen.“

„Ich habe mich bei Henkel schon immer sehr als Unternehmerin im Unternehmen gesehen.“

Martina Steinberger-Voracek

Steinberger-Voracek sucht Ausgleich in der Natur

Ihren Ausgleich zum Business-Alltag findet die naturverbundene Steirerin beim Sport; wirklich abschalten kann sie aber wenn sie Zeit mit ihrem Pferd verbringt. „Ich bin generell gern in der Natur, das gibt mir viel Kraft und Energie, genauso wie meine Familie, mein Mann und mein Sohn. Das ist für mich der beste Ausgleich“, so Steinberger-Voracek abschließend.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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