24.10.2025
VC

Calm/Storm: Closing des zweiten Fonds mit 27 Mio. Euro

Drei Millionen Euro werden zudem über eine weitere Gesellschaft für Co-Investments bereitgestellt, wodurch man nun gemeinsam mit dem ersten Fonds auf insgesamt 50 Mio. Euro "Assets under Management" kommt, heißt es von Calm/Storm.
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Lucanus Polagnoli ist Co-Founder von Calm/Storm Ventures © butkasten
Lucanus Polagnoli ist Co-Founder von Calm/Storm Ventures © butkasten

2023 hat der Wiener Early Stage-VC Calm/Storm den ersten Fonds geschlossen – brutkasten berichtete. Damals hieß es, dass der zweite Fonds bereits aktiv sei (mit fünf getätigten Investments) aber noch nicht fertig aufgestellt. „Wir haben ein Pre-Closing und sind gerade beim Fundraising, aber wir machen das zurückhaltend, still und leise“, erklärte Calm/Storm-Gründer Lucanus Polagnoli im brutkasten-Talk vor rund zweieinhalb Jahren.

Calm/Storm: Gesamtvolumen 50 Mio. Euro

Nun ist die Zeit der Stille vorbei und der zweite Fonds ist geclosed. Die zweite Fund-Generation ist 27 Millionen Euro groß, wobei weitere drei Millionen Euro über eine weitere Gesellschaft für Co-Investments bereitgestellt werden. Das hebt das Gesamtvolumen auf 50 Millionen Euro „Assets under Management“ (AUM). Wie bereits 2023 angekündigt, ist der zweite Fonds in zwei Teile aufgeteilt: einen für HealthTech-Investments und einen für „Austrian Entrepreneurs“, mit dem auch in andere Branchen investiert wird.

Man wolle mit dem zweiten Fonds und dem europäischen Netzwerk gezielt ansetzen, um die Lücke zwischen Produktentwicklung und Markteintritt zu schließen, die es in Early-Stage-Phasen oftmals gebe, heißt es von Calm/Storm.

„Zugang zum Markt“

„Gerade in der frühen Phase fehlt es vielen Gründer:innen im Gesundheitssektor nicht nur an Kapital, sondern auch am Zugang zum Markt. Hier helfen wir gemeinsam mit unserer Community“, erklärt Polagnoli. „Während die KI-Welle in den meisten Branchen von den USA und China angetrieben wird, hat Europa und insbesondere der deutschsprachige Raum im Gesundheitswesen die Nase vorn. Einige der besten KI-Lösungen für die Gesundheitsbranche werden bei uns entwickelt.“

Stephanie Urbanski, Managing Partner von Calm/Storm, ergänzt: „Mit frischem Kapital wollen wir jetzt mit noch mehr ambitionierten HealthTech-Gründer:innen zusammenarbeiten, um ihnen zu helfen, ihren Impact auf unsere Gesundheit und am Ende das Leben von Menschen zu skalieren. Gleichzeitig stellen wir die Norm im Risikokapitalbereich konsequent in Frage, indem wir nicht nur auf Diversität bei uns im Team, sondern auch bei unseren Gründer:innen setzen.“

Calm/Storm mit über 90 Investments

Seit dem Start des ersten Fonds 2020 (20 Mio. Euro) hat Calm/Storm über 90 Investments getätigt und europaweit ein Netzwerk aufgebaut: „Gründer:innen unterstützen Gründer:innen, Investor:innen profitieren von Early Access zu den innovativsten HealthTech-Unternehmen Europas. Die große Mehrheit der über 100 Investoren (Limited Partners) sind selbst Gründer:innen oder Unternehmer:innen“, heißt es per Aussendung.

Größere Tickets mit durchschnittlich 500.000 Euro geplant

Mit dem Fund II möchte Calm/Storm seine Strategie entlang teils neuer Prioritäten schärfen. So wolle man nun größere Tickets mit durchschnittlich rund 500.000 Euro pro Erstinvestment zeichnen. Der Frühphasenfokus bleibt aber erhalten, wobei man aktive (Co-)Leads in Pre-Seed-Runden übernehmen wolle. Europa stehe dabei klar im Zentrum: Es werden über 75 Prozent des Portfolios mit europäischem Hauptsitz angestrebt. Und auch Diversität im Team und im Portfolio, konkret „gelebte Vielfalt in Bezug auf soziale, kulturelle und berufliche Hintergründe“, sei weiterhin ein Grundsatz.

Neue Partner

Die neue Fondsrunde vereint zudem bestehende und neue Investor:innen aus der europäischen Gesundheits- und Finanzbranche. Neben bestehenden Akteur:innen, die ihr Engagement verdoppelt haben, schlossen sich mehrere neue strategische Partner an, konkret SwissHealth Ventures (Corporate Venture der CSS Kranken-Versicherung AG, Schweiz), Natural X Health Ventures (Corporate Venture von Dr. Willmar Schwabe, Deutschland), Bertelsmann Investments und sie Raiffeisen-Landesbank Steiermark.

„Es ist beeindruckend, was Calm/Storm in den letzten Jahren aufgebaut hat. Für uns bei Natural X ist Calm/Storm als erfahrener Frühphaseninvestor der ideale Partner, der uns früh Zugang zu den vielversprechendsten Innovationen in den Bereichen Gesundheit und Wellbeing verschafft“, sagt Marvin Amberg, Managing Director Natural X Health Ventures.

Schweizer Krankenversicherer mit zehn Prozent dabei

SwissHealth Ventures, der Corporate Venture Capital-Arm der CSS, einem der führenden Krankenversicherer in der Schweiz, beteiligt sich konkret mit zehn Prozent des Fonds-Volumens.

„Calm/Storm verfügt über ein ausgezeichnetes Netzwerk im Bereich Digital Health und investiert in dieselben Themen wie SwissHealth Ventures – jedoch deutlich früher. Durch die Partnerschaft erweitern wir unseren Dealflow, erhalten Zugang zu innovativen europäischen Startups und gewinnen zusätzliche Perspektiven für das Schweizer Gesundheitssystem. Gemeinsam wollen wir Innovationen fördern, die echten Nutzen für Patient:innen schaffen“, erläutert Daniel Alzer, Investment Manager SwissHealth Ventures.

Auch Martin Schaller, Vorsitzender des Vorstandes der Raiffeisen-Landesbank Steiermark, sieht in der Beteiligung am Fonds Calm/Storm eine gezielte Stärkung des Engagements und der digitalen Innovation im Gesundheitssektor: „Wir investieren früh in Gründer:innen, deren Lösungen wirtschaftliche Stärke mit gesellschaftlichem Nutzen verbinden. Calm/Storm bringt dafür ein starkes Netzwerk in den Bereichen HealthTech, Wellbeing und FemTech sowie echte Gründer:innen-Nähe ein. So tragen wir dazu bei, dass aus mutigen Ideen international erfolgreiche Unternehmen von morgen werden.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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