10.08.2020

Klima- und Energiefonds startet Call für Solarthermie und große Solaranlagen

Mit dem Programm „Solarthermie – solare Großanlagen“ fördert der Klima- und Energiefonds seit 2010 die betriebliche Installation innovativer solarthermischer Anlagen mit einer Kollektorfläche ab 100 Quadratmeter. Die Ausschreibung läuft noch bis 26. Feber 2021.
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Solaranlagen
(c) AdobeStock

Der Klima- und Energiefonds startet auch heuer wieder das Programm zur Förderung solarer Großanlagen. Zusätzlich werden erstmalig Planungs- und Machbarkeitsstudien für Anlagen über 5.000 m2 gefördert. Weitere Schwerpunktbereiche des Programms reichen von solarer Prozesswärme über solare Netzeinspeisung, hohen solaren Deckungsgraden bis hin zu solarthermischen Anlagen in Kombination mit Wärmepumpen.

EU-Kofinanzierung

Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Ingmar Höbarth über die Förderung: „Durch unsere Förderungen setzten wir entscheidende Impulse, damit solarthermische Innovationen rasch auf den Markt kommen. Erstmals können wir jetzt auch Planungs- und Machbarkeitsstudien finanziell unterstützen. Außerdem gibt es dank der EU-Kofinanzierung zusätzliche Förderanreize.“

Diese EU-Kofinanzierung aus dem Programm „LE 14–20“ können speziell Projekte in Klima- und Energie-Modellregionen mit bis zu maximal 2,5 Millionen Euro Gesamtinvestitionskosten erhalten, sofern der Antragsteller der vorgegebenen Zielgruppe entspricht.

Zusätzlich werden im Programm 2020 erstmals Planbarkeits- und Machbarkeitsstudien für Großprojekte mit mehr als 5.000 Quadratmeter Kollektorfläche unterstützt.

Neu ist auch der Zuschlag von fünf Prozent für Nicht-Wettbewerbsteilnehmer (NWT) bis 2.000 Quadratmeter. Weiters gibt es einen Zuschlag für KMU und NWT von fünf Prozent für innovative Speicherlösungen.

Die Zielgruppen

Zu den Zielgruppen des Programms gehören Produktionsbetriebe, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Fernwärmenetzbetreiber, Energieversorgungsunternehmen, Tourismusbetriebe sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit.

Die Förderaktion umfasst die folgenden fünf Themenfelder:

  • Solare Prozesswärme
  • Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze)
  • Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
  • Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe inkl. PVT-Kollektoren
  • Neue Technologien und innovative Ansätze

Besonders innovative Projekte werden laut dem Klima- und Energiefonds in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen und mit intensivem Monitoring betreut. Die Erkenntnisse daraus dienen der Weiterentwicklung der Technologie und fließen laufend in die Umsetzung neuer solarer Großanlagen ein.

Die Ausschreibung „Solarthermie – Solare Großanlagen“ ist bis 26.02.2021, 12.00 Uhr geöffnet.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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Klima- und Energiefonds startet Call für Solarthermie und große Solaranlagen

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