10.08.2020

Klima- und Energiefonds startet Call für Solarthermie und große Solaranlagen

Mit dem Programm „Solarthermie – solare Großanlagen“ fördert der Klima- und Energiefonds seit 2010 die betriebliche Installation innovativer solarthermischer Anlagen mit einer Kollektorfläche ab 100 Quadratmeter. Die Ausschreibung läuft noch bis 26. Feber 2021.
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Solaranlagen
(c) AdobeStock

Der Klima- und Energiefonds startet auch heuer wieder das Programm zur Förderung solarer Großanlagen. Zusätzlich werden erstmalig Planungs- und Machbarkeitsstudien für Anlagen über 5.000 m2 gefördert. Weitere Schwerpunktbereiche des Programms reichen von solarer Prozesswärme über solare Netzeinspeisung, hohen solaren Deckungsgraden bis hin zu solarthermischen Anlagen in Kombination mit Wärmepumpen.

EU-Kofinanzierung

Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Ingmar Höbarth über die Förderung: „Durch unsere Förderungen setzten wir entscheidende Impulse, damit solarthermische Innovationen rasch auf den Markt kommen. Erstmals können wir jetzt auch Planungs- und Machbarkeitsstudien finanziell unterstützen. Außerdem gibt es dank der EU-Kofinanzierung zusätzliche Förderanreize.“

Diese EU-Kofinanzierung aus dem Programm „LE 14–20“ können speziell Projekte in Klima- und Energie-Modellregionen mit bis zu maximal 2,5 Millionen Euro Gesamtinvestitionskosten erhalten, sofern der Antragsteller der vorgegebenen Zielgruppe entspricht.

Zusätzlich werden im Programm 2020 erstmals Planbarkeits- und Machbarkeitsstudien für Großprojekte mit mehr als 5.000 Quadratmeter Kollektorfläche unterstützt.

Neu ist auch der Zuschlag von fünf Prozent für Nicht-Wettbewerbsteilnehmer (NWT) bis 2.000 Quadratmeter. Weiters gibt es einen Zuschlag für KMU und NWT von fünf Prozent für innovative Speicherlösungen.

Die Zielgruppen

Zu den Zielgruppen des Programms gehören Produktionsbetriebe, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Fernwärmenetzbetreiber, Energieversorgungsunternehmen, Tourismusbetriebe sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit.

Die Förderaktion umfasst die folgenden fünf Themenfelder:

  • Solare Prozesswärme
  • Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze)
  • Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
  • Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe inkl. PVT-Kollektoren
  • Neue Technologien und innovative Ansätze

Besonders innovative Projekte werden laut dem Klima- und Energiefonds in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen und mit intensivem Monitoring betreut. Die Erkenntnisse daraus dienen der Weiterentwicklung der Technologie und fließen laufend in die Umsetzung neuer solarer Großanlagen ein.

Die Ausschreibung „Solarthermie – Solare Großanlagen“ ist bis 26.02.2021, 12.00 Uhr geöffnet.

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Gropyus, Berlin, Lichtenberg
© Gropyus

Es ist wohl eine der aufsehenerregendsten Insolvenzen in der heimischen Startup-Geschichte: Die auf automatisierten Hausbau spezialisierte Wiener Gropyus AG, die zuletzt im März dieses Jahres eine weitere in einer Reihe von Finanzierungen über je 100 Millionen Euro kommunizierte, vermeldet die Insolvenz mehrerer Tochtergesellschaften. Öffentliche Daten gibt es zu diesen Insolvenzen aktuell noch nicht – bislang ist nur bekannt, was Gropyus selbst per Aussendung kommuniziert.

Investorenzahlung laut Gropyus ausgeblieben

Demnach ist die Muttergesellschaft nicht insolvent. Auslöser für die Anträge bei den Tochtergesellschaften sei ein akuter Liquiditätsengpass. „Die Auszahlung einer vertraglich vereinbarten und bereits fälligen Investorenfinanzierung ist nicht wie geplant erfolgt, eine Überbrückung durch bestehende Gesellschafter reichte nicht für alle Gesellschaften aus“, heißt es vom Unternehmen. Die Verfahren sollen nun „einen geordneten rechtlichen Rahmen“ schaffen, um den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren, Finanzierungslösungen umzusetzen und die Fortführung der betroffenen Gesellschaften zu ermöglichen. „Zugleich verschaffen sie die Zeit, die laufenden Gespräche mit bestehenden und neuen Kapitalgebern strukturiert zum Abschluss zu bringen“, heißt es in der Aussendung weiter.

CEO Erler: „Gropyus soll gestärkt aus diesem Prozess hervorgehen“

Gründer und seit dem Abgang von Markus Fuhrmann im August alleiniger CEO Philipp Erler kommentiert: „Die Anträge sind kein Rückzug, sondern ein aktiver Schritt, um diese Substanz zu sichern und Gropyus neu aufzustellen. Unser Fokus liegt auf der Fortführung laufender Projekte, der Stabilisierung des Geschäftsbetriebs und einer tragfähigen Finanzierung, mit der frisches Kapital gezielt in Produktion und Projekte fließt. Die weit fortgeschrittenen Investorengespräche wollen wir schnell abschließen – noch vor Eröffnung der Verfahren. Unser Ziel ist klar: Gropyus soll gestärkt aus diesem Prozess hervorgehen.“

Vergesellschaftungsdebatte in Berlin als Unsicherheitsfaktor

Trotz der dezidierten Begründung der Insolvenz mit der ausbleibenden Investoren-Zahlung verweist Gropyus in der Aussendung auch auf ein „deutlich verschärftes“ Marktumfeld. „Hohe Bau- und Finanzierungskosten belasten die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte, lange Planungs- und Genehmigungszyklen verzögern Projektstarts“, heißt es vom Unternehmen. Hinzu kämen politische und regulatorische Unsicherheiten, „insbesondere die aktuellen Debatten um die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin, einem wichtigen Markt für Gropyus“.

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Klima- und Energiefonds startet Call für Solarthermie und große Solaranlagen

  • Der Klima- und Energiefonds startet auch heuer wieder das Programm zur Förderung solarer Großanlagen.
  • Zusätzlich werden erstmalig Planungs- und Machbarkeitsstudien für Anlagen über 5.000 m2 gefördert.
  • Weitere Schwerpunktbereiche des Programms reichen von solarer Prozesswärme über solare Netzeinspeisung, hohen solaren Deckungsgraden bis hin zu solarthermischen Anlagen in Kombination mit Wärmepumpen.
  • Diese EU-Kofinanzierung aus dem Programm „LE 14-20“ können speziell Projekte in Klima- und Energie-Modellregionen mit bis zu maximal 2,5 Millionen Euro Gesamtinvestitionskosten erhalten, sofern der Antragsteller der vorgegebenen Zielgruppe entspricht.
  • Zusätzlich werden im Programm 2020 erstmals Planbarkeits- und Machbarkeitsstudien für Großprojekte mit mehr als 5.000 Quadratmeter Kollektorfläche unterstützt.
  • Besonders innovative Projekte werden laut dem Klima- und Energiefonds in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen und mit intensivem Monitoring betreut.

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