30.08.2021

The Call GO TOKYO 2021 is open from August 23rd to September 19th

The Global Incubator Network Austria (GIN), in cooperation with AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, is looking for Austrian later-stage startups for the next GO ASIA acceleration program. The call for applications is open from August 23rd until September 19th.
/artikel/call-go-tokyo-2021
sponsored

GO TOKYO 2021 is a one-week acceleration program for Austrian later-stage startups that aim to internationalize to Asia, especially to the Japanese market. This unique program is digital as well as physical to give you the best support (strategically/financially) in your internationalization plans to Japan.

Benefit from a digital onboarding with group workshops and pitch training as well as from a unique one-week program with on-site or hybrid* activities, events (TechBIZKON V) and 1:1 business meetings in Tokyo and a breakout session in Fukuoka.

GO TOKYO 2021 is the ideal preparation for Austrian startups in the field of GreenTech & Sustainability to take the next steps of their Japan-expansion. GIN together with its cooperation partner AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA provide you with digital workshops and seminars and connect you with international partners (corporates, potential clients, business partners, etc.)

+++ Apply now for GO TOKYO 2021 powered by GIN +++

Hard Facts

  • What? 1-week acceleration program in TOKYO from Dec. 1-10 with a digital pre-program/onboarding for Austrian later-stage startups
    • Part I | Digital GO TOKYO: digital onboarding on Nov. 9 & 12, 2021 to prepare your internationalization strategy with individual coaching sessions and webinars
    • Part II | Physical or hybrid GO TOKYO: meet relevant stakeholders for individual 1:1 business meetings in Tokyo and for a breakout session in Fukuoka. Connect with international investors and corporates at customized networking and pitch events (TechBIZKON V)
  • When? 01.12.-10.12.2021| Part II Physical Program*
  • Where? Online and on-site or hybrid in Tokyo and Fukuoka
  • Info?    More information on the program GO TOKYO 2021 here: https://www.gin-austria.com/calls/gotokyo2021
  • APPLY VIA AWS CONNECT
  • Application Deadline: September 19, 2021

Benefits

  • A digital pre-program with video masterclasses and group workshops
  • Exclusive insights into the Japanese startup ecosystem
  • Individual coaching sessions that help you to adapt your business model to the Japanese market
  • Unique business connections to international investors, VCs, corporates, potential clients, etc.
  • 1:1 business meetings with relevant stakeholders in Japan organized by AußenwirtschaftsCenter Tokio
  • Travel refund for 80% of the expenses up to € 7,000 per startup

Requirements

The program is most suitable for startups meeting the following criteria:

  • Vertical: GreenTech, E-Mobility, Sustainability (wind energy, CO2 emission reduction technologies, energy solutions, etc.)
  • Austrian later-stage startup (beyond PoC and seed-stage)
  • Established in the last 7 years (no k.o. criterion)
  • Raised at least seed-stage investment
  • Unique product/solution & working prototype (MVP)
  • A proven business model with traction (clients, revenue)
  • Interest in connecting to relevant stakeholders (investors, corporates)
  • Looking to develop further internationally with a focus on Japan/Asia

Inquries:

Global Incubator Network Austria 

Chiara Witzemann – Project Manager GO ASIA

+43 1 501 75 504

[email protected] | [email protected]

www.gin-austria.com


*Due to the COVID-19 pandemic and the unpredictable development of further health and safety measurements, changes to the program GO TOKYO 2021 might apply. We are in regular contact with the relevant authorities and aim to offer a beneficial program accessible for everyone while ensuring every participant’s safety. About any necessary changes, we will update you accordingly.

Deine ungelesenen Artikel:
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

The Call GO TOKYO 2021 is open from August 23rd to September 19th

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

The Call GO TOKYO 2021 is open from August 23rd to September 19th

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

The Call GO TOKYO 2021 is open from August 23rd to September 19th

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

The Call GO TOKYO 2021 is open from August 23rd to September 19th

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

The Call GO TOKYO 2021 is open from August 23rd to September 19th

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

The Call GO TOKYO 2021 is open from August 23rd to September 19th

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

The Call GO TOKYO 2021 is open from August 23rd to September 19th

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

The Call GO TOKYO 2021 is open from August 23rd to September 19th

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

The Call GO TOKYO 2021 is open from August 23rd to September 19th