22.04.2026
HEALTH TECH

Calibre: Londoner Startup mit Ö-Co-Foundern holt 3,3 Mio. Dollar

Das Londoner HealthTech-Startup Calibre startet seinen offiziellen Launch mit einem Investment von 3,3 Millionen US-Dollar. Zwei der Co-Founder haben in Wien studiert.
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Das Founderteam von © Calibre.

Wer seinen Gesundheitszustand wirklich verstehen will, hat bisher meist zwei Optionen: teures Privatarzt-Netzwerk oder stundenlanges Selbstrecherchieren zwischen widersprüchlichen Quellen. Genau diese Lücke möchte Calibre schließen. Das 2025 gegründete HealthTech-Startup mit Sitz in London gibt heute seinen offiziellen Launch bekannt und holt dafür ein Pre-Seed-Investment von 3,3 Millionen US-Dollar. Mit an Bord sind zwei Gründer, die in Wien studiert haben.

Gesundheitsfaktoren verstehen und beeinflussen

Calibre nennt den eigenen Ansatz „Causal Health Navigation“. Statt nur Daten zu erfassen, will das Unternehmen verstehen, welche Faktoren die Gesundheit eines Menschen tatsächlich beeinflussen, wird in einer Presseaussendung erklärt. Dafür werden medizinische Vorgeschichte, Alltagsgewohnheiten und Umweltfaktoren mit diagnostischen Tests und eigens entwickelten KI-Modellen verknüpft. Das Ergebnis soll ein individueller Gesundheitsplan sein, der sowohl kurzfristig wirkt als auch langfristige Risiken adressiert.

„Viele Menschen fühlen sich vom bestehenden Gesundheitssystem im Stich gelassen und navigieren ihre Gesundheit selbst, mit viel Aufwand aber oft ohne echte Wirkung. Genau hier setzt Calibre an. Wir helfen Menschen zu verstehen, was ihre Gesundheit tatsächlich beeinflusst, und zeigen ihnen, wie sie diese gezielt verbessern können“, sagt CEO und Co-Founder Alexander Weber. Laut Unternehmen war ein solches Niveau an personalisierter Analyse bisher vor allem Leistungssportler:innen und Personen mit Zugang zu umfassender Privatmedizin vorbehalten.

Gründer mit Wien-Bezug

Hinter Calibre stehen drei Gründer. CEO Weber hat an der Wirtschaftsuniversität Wien studiert und gehörte zu den frühen Mitarbeitenden von N26, wo er später als Chief Growth Officer tätig war. Chief Medical Officer Reinhold Innerhofer, ausgebildet an der MedUni Wien, ist Arzt und Sportwissenschaftler. Der dritte in der Runde ist CTO Ben Levy, der mehr als 20 Jahre Softwareerfahrung miteinbringt.

Tayenthal als Angel-Investor

Die Pre-Seed-Runde über 3,3 Millionen US-Dollar wird angeführt vom Berliner Frühphaseninvestor Amino Collective. Weitere institutionelle Investoren sind Daybreak Ventures und Cocoa Ventures. Als Angel-Investoren sind unter anderem Maximilian Tayenthal, Co-Founder von N26, und Timo Boldt, Gründer des britischen Lebensmittellieferanten Gousto, mit dabei.

„Wir sehen im HealthTech-Bereich eine ähnliche Entwicklung wie bei Fintechs vor einigen Jahren. Die Erwartungen der Verbraucher entwickeln sich schneller als bestehende Systeme. Gesundheit steht an einem vergleichbaren Wendepunkt, und Calibre adressiert genau diese Entwicklung. Ich freue mich, Alex und das Team auf dieser Mission zu unterstützen“, kommentiert Tayenthal sein Investment.

Lead-Investor Manuel Grossmann von Amino Collective sagt zu der Beteiligung: „Im Bereich Consumer Health gibt es viele Angebote, die Daten erfassen, aber wenig verändern. Calibre geht einen anderen Weg. Das Unternehmen versteht, was Gesundheit tatsächlich beeinflusst, und hilft Menschen, diese gezielt und nachhaltig zu verbessern.“

Noch nicht in DACH-Region verfügbar

Zum Start ist Calibre ausschließlich in Großbritannien verfügbar. Die medizinische Versorgung läuft über den Partner DocTap, einen von der britischen Care Quality Commission registrierten Anbieter. Eine eigene CQC-Zulassung hat Calibre eigenen Angaben zufolge beantragt. Für die DACH-Region ist eine Warteliste geöffnet. Wann der Markteintritt konkret erfolgt, bleibt offen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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