05.07.2023

cafe+co investiert 5 Mio. Euro für Vernetzung von 60.000 Automaten

In den nächsten zwei Jahren möchte cafe+co über 60.000 Getränke- und Snackautomaten in insgesamt neun Ländern mit Telemetrie-Modulen ausstatten. brutkasten hat mit Geschäftsführer Fritz Kaltenegger über die Herausforderungen und Chancen gesprochen, die sich für das Unternehmen ergeben.
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Fritz Kaltenegger | (c) Cafe+Co

Mit einem Jahresumsatz von rund 260 Millionen Euro im letzten Geschäftsjahr zählt cafe+co in Mittel- und Osteuropa zu den führenden Anbietern von Selbstbedienungsautomaten für Getränke, Snacks und Süßwaren. Die Unternehmensgruppe ist aktuell in insgesamt neun Ländern vertreten. Neben Österreich und Deutschland zählen dazu auch zahlreiche osteuropäische Länder, wie beispielsweise Tschechien, Polen, Ungarn, Serbien oder Rumänien.

cafe+co digitalisiert sich

Bereits 2018 startete die Unternehmensgruppe mit einem umfassenden Digitalisierungsvorhaben, um die Getränke- und Snackautomaten fit für das digitale Zeitalter zu machen. Unter anderem wurden die Automaten mit Payment-Modulen ausgestattet, damit Kund:innen ihren Kaffee mit Kreditkarte und digitalen Payment-Apps bezahlen können. Neben dieser Neuerung startete cafe+co auch mit der digitalen Vernetzung der Automaten. Dafür wurden sogenannte „Telemetrie-Module“ verbaut, die genaue Auskunft über den Befüllstand oder anstehende Wartungsarbeiten geben.

(c) cafe+co

Fünf Millionen Euro an Investitionskosten

Derzeit sind laut Fritz Kaltenegger, Geschäftsführer von cafe+co, insgesamt 27.000 von 60.000 Automaten mit derartigen Telemetrie-Modulen ausgestattet. Bis 2025 möchte die Unternehmensgruppe nun auch die restlichen Automaten mit dieser neuen Technik ausstatten. Konkret sollen in den nächsten zwei Jahren fünf Millionen Euro in die Vernetzung und Digitalisierung investiert werden. Die Investitionskosten sollen neben der Hardware auch in das entsprechende Software-Backend fließen, das für den Betrieb nötig ist. „Dieses Investment wird sich rasch amortisieren, weil wir dadurch effizienter befüllen können und uns somit unnötige Anfahrten sparen“, so Kaltenegger.

Herausforderungen und Chancen

Die technische Umrüstung der Automaten geht mit zahlreichen Herausforderungen einher. So verfügt cafe+co derzeit über 30 unterschiedliche Gerätetypen. Zudem muss auch die entsprechende Connectivity an den jeweiligen Standorten gewährleistet sein. Als Beispiel nennt Kaltenegger Getränkeautomaten, die im siebten Untergeschoss des Wiener AKH oder auf abgelegenen Autobahnraststätten der Asfinag stehen.

Die Zentrale von cafe+co | (c) cafe+co

Sofern die Digitalisierung nach Plan verläuft, werden künftig alle 60.000 Automaten Daten in die Zentrale von cafe+co liefern. Herzstück bildet dabei ein eigens entwickeltes Software-Backend, das eine Vielzahl von Angaben machen kann. „Mit Hilfe dieser Technologie wissen wir jederzeit, welches Produkt sich in welcher Spirale befindet, wie viel Ware zu welchem Preis verkauft wurde und ob es etwaige Störungen gibt“, so Kaltenegger. Mit der Digitalisierung ist es jedoch noch nicht getan. So müssen laut Kaltenegger in einem nächsten Schritt auch die Mitarbeiter:innen geschult werden, die künftig auch über entsprechende Endgeräte verfügen werden.

Auch die Verknüpfung von Daten sei in Zukunft angedacht, um etwa Konsumspitzen frühzeitig zu erkennen. Dazu zählen beispielsweise wiederkehrende Events in Unternehmen, die sich bereits jetzt im System abbilden lassen. Aber auch externe Daten könnten künftig in das System eingespeist werden, etwa Wetterdaten, die einen Aufschluss über die Nachfrage nach Getränken geben könnten. Hier sei man laut Kaltenegger allerdings noch in der Entwicklungsphase.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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