21.04.2026
KRYPTO

Bybit mit EU-Hauptsitz in Wien launcht Krypto-Zahlungslösung in Europa

Kryptowährungen kaufen und halten – das kennen und machen bereits viele. Die nächste Stufe ist es, damit im Supermarkt zu bezahlen oder Geld an Freunde zu schicken. Genau hier setzt Bybit mit seinem Zahlungsdienst Bybit Pay an, der nun offiziell in Europa startet.
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Dmitrij Uskov (COO Bybit EU), Ben Zhou (CEO Bybit), Mazurka Zeng CEO Bybit EU) und Georg Harer (Head of Legal COO Bybit EU)
Dmitrij Uskov (COO Bybit EU), Ben Zhou (CEO Bybit), Mazurka Zeng (CEO Bybit EU) und Georg Harer (Co-CEO Bybit EU) | Foto: Bybit

Bybit gehört zu den größten Kryptobörsen der Welt. Das in Singapur gegründete Unternehmen betreibt seinen EU-Hauptsitz seit Sommer 2025 in Wien (brutkasten berichtete), nachdem die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) dem Unternehmen eine Lizenz gemäß der EU-Krypto-Regulierung „Markets in Crypto-Assets“ (MiCAR) erteilt hatte. Damit darf Bybit EU seine Dienste im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anbieten.

Bybit will eigenständiges Zahlungsökosystem

Mit dem Launch von Bybit Pay geht das Unternehmen nun einen Schritt weiter: weg vom reinen Trading-Angebot, hin zu einem integrierten Zahlungsökosystem. Der Dienst soll es ermöglichen, digitale Vermögenswerte nahtlos innerhalb der Bybit-App zu senden, zu empfangen und zu verwenden – bei Händler:innen, zwischen Nutzer:innen oder für grenzüberschreitende Überweisungen. Zahlungen per QR-Code und der Umtausch zwischen ausgewählten Krypto- und Fiat-Währungen sind ebenfalls vorgesehen.

Das Grundproblem, das Bybit Pay lösen will, ist nicht neu: Viele Menschen besitzen Kryptowährungen, können sie im Alltag aber kaum praktisch einsetzen. Bybit EU-Co-CEO Mazurka Zeng formuliert es so: „Europa stellt einen wichtigen Schritt in der Entwicklung digitaler Vermögenswerte dar – weg von etwas, das man lediglich besitzt, hin zu etwas, das man im Alltag ganz selbstverständlich nutzen kann.“ Und weiter: „Mit Bybit Pay schaffen wir eine vertrauenswürdige Verbindung zwischen Kryptowährungen und dem alltäglichen Zahlungsverkehr.“ Zeng selbst ist laut eigenen Angaben seit 2021 bei Bybit und federführend am Aufbau des Wiener Standorts beteiligt.

Zum Start in Europa umfasst der Dienst Überweisungen von Person zu Person, Zahlungsinkasso, On-Chain-Zahlungsabläufe sowie ausgewählte Konvertierungsprozesse. Weitere Funktionen sollen folgen.

Mehr als eine Zahlungsfunktion

Bybit positioniert Pay ausdrücklich nicht als isoliertes Feature, sondern als Teil einer übergeordneten Strategie. Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als „The New Financial Platform“ – ein Anspruch, der über das klassische Krypto-Trading hinausgeht. Geplant ist ein Ökosystem, das Händler, Zahlungsdienstleister und Einzelhandelspartner einbindet.

Zeng lässt jedenfalls keinen Zweifel an den Ambitionen: „Bei Bybit Pay geht es darum, digitale Vermögenswerte im Alltag besser nutzbar zu machen. In Europa sehen wir große Chancen, den Nutzern eine einfachere und sicherere Möglichkeit zu bieten, Geld in ihrem täglichen Finanzleben zu bewegen.“

Regulierung als Wettbewerbsvorteil

Wien entwickelt sich zu einem beliebten Standort für internationale Kryptobörsen in Europa. Auch KuCoin startete Anfang des Jahres offiziell in der EU (brutkasten berichtete).

Dass Bybit Pay von Wien aus nach Europa expandiert, ist kein Zufall. Zeng begründete die Wahl des Standorts unter anderem mit der zentralen Lage, der rechtlichen und finanziellen Infrastruktur sowie dem Zugang zu hochqualifizierten, mehrsprachigen Fachkräften (brutkasten berichtete). Hinzu kommt die MiCAR-Lizenz der FMA, die die regulatorische Grundlage für das europaweite Angebot bildet. Der Standort in Wien soll in den kommenden Jahren jedenfalls kräftig wachsen. Langfristig kündigte Bybit an, über 100 Personen in Wien beschäftigen zu wollen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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