30.01.2023

Buzzfeed kündigt Einsatz von ChatGPT an – Aktie steigt um 300 Prozent

Einem Medienbericht zufolge will das US-Online-Portal Buzzfeed künftig den Chatbot ChatGPT zum Erstellen von Inhalten einsetzen. Der Aktienkurs schoss nach oben. Aber was hat Buzzfeed wirklich geplant?
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Buzzfeed's logo on a laptop
Foto: monticellllo/Adobe Stock

Es ist ein Muster, das jeder Tech-Hype mit sich bringt: Eine neue Technologie wird als bahnbrechend wahrgenommen, eine Euphorie entsteht – und viele fragen sich, wie sie damit Geld verdienen können. Wird das schnelle Geld gewittert, muss es oft schnell gehen: Eine genauere Prüfung der jeweiligen Investments bleibt dann aus.

Ein Beispiel dafür lieferte das börsenotierte Unternehmen Long Island Ice Tea Company im Jahr 2017: Zum Höhepunkt des damaligen Blockchain-Hypes benannte sich der Getränkehersteller in „Long Blockchain“ um. In einer ersten Marktreaktion schoss die Aktie dann um 500 Prozent nach oben.

Ein bisschen könnte man sich daran erinnert fühlen, wenn man sich ansieht, was gerade rund um den Chatbot ChatGPT von OpenAI passiert. Dieser erstellt Texte basierend auf schriftlichen Inputs von User:innen – und zwar auf einem Niveau, das die breite Öffentlichkeit zuvor nicht für möglich gehalten hatte. Für ein solches Tool gibt es natürlich eine ganze Reihe an möglichen Use Cases. Einer davon ist das Erstellen von Content für Online-Portale. Diesen möchte sich nun auch das US-Online-Magazin Buzzfeed näher ansehen.

Buzzfeed seit 2021 wenig erfolgreich an der Börse

Das 2006 gegründete Medienunternehmen wurde vor allem aufgrund von leicht konsumierbaren Online-Inhalten wie Listicles oder Quizzes bekannt. Den Höhepunkt seiner Popularität dürfte es Mitte der 2010er-Jahre erreicht haben – als in den USA Venture-Capital-Gesellschaften riesige Summen in digitale Medienunternehmen steckten. Der ganz große kommerzielle Erfolg stellte sich aber nicht ein – auch nicht bei Buzzfeed. Schon 2017 und 2019 baute das Unternehmen Jobs ab.

2021 kam es dann aber doch zum Börsengang. Durch eine Fusion mit einer Special Purpose Acquisition Company (SPAC) ließ Buzzfeed seine Aktien an der US-Börse Nasdaq listen. SPACs hatten insbesondere im Jahr 2021 für einige Monate eine enorme Popularität als kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Börsengang erreicht.

Für die Anleger:innen war die Aktie aber ein Flop: Wurde sie zu ihrer Anfangszeit noch bei knapp 10 US-Dollar gehandelt, brach sie 2022 auf rund 1,50 Dollar ein. Anfang 2023 fiel sie sogar bis auf 0,63 Cent.

Bericht über ChatGPT-Einsatz sorgt für Kursexplosion

Vergangene Woche sorgte dann die Nachricht über eine Zusammenarbeit mit dem Facebook-Mutterkonzern Meta für einen ersten Kursanstieg. So richtig nach oben ging es dann aber, als eine weitere Nachricht die Runde machte: Buzzfeed werde künftig den OpenAI-Chatbot ChatGPT einsetzen, um Inhalte zu erstellen, berichtete das Wall Street Journal.

Die Aktie schoss nach oben – von unter einem Dollar auf rund 2,70 Dollar. Am Freitag ging die Kursrally unvermindert weiter. Die Aktie stieg zwischenzeitlich auf mehr als 4 Dollar. Gegenüber dem Schlusskurs vom Mittwoch ergab sich daraus ein Plus von mehr als 300 Prozent.

Ankündigung noch unkonkret

Was aber hatte Buzzfeed wirklich angekündigt? Jedenfalls nicht, dass das Online-Portal künftig seine Inhalte im großen Stil von einer künstlichen Intelligenz erstellen lässt. In einem internen Memo hatte CEO Jonnah Peretti vielmehr Folgendes verlautbart: 2023 würde KI-inspirierte Inhalte bei Buzzfeed die Experimentierphase verlassen – und ins Kerngeschäft wandern. Dabei könnten sie etwa Quizzes verbessern, beim Brainstorming genutzt oder zur Personalisierung von Inhalten eingesetzt werden.

Genaueres weiß man im Moment noch nicht. Gegenüber Reuters stellte Buzzfeed außerdem klar, dass das Unternehmen keinen Zugriff auf ChatGPT selbst habe. Man nutze lediglich die öffentlich zugängliche Programmierschnittstelle (API). Ob die derzeit bekannten Informationen den massiven Kursanstieg in irgendeiner Weise rechtfertigen können, darf bezweifelt werden.

Für die Long Island Ice Tea Company war die die Umbennung in „Long Blockchain“ übrigens trotz des kurzfristigen Kursanstiegs keine Erfolgsgeschichte. Das Unternehmen brachte nie Blockchain-basierte Produkte auf den Markt. Bereits 2018 nahm die Nasdaq die Aktien von der Börse, weil das Unternehmen irreführende Angaben gegenüber den Anleger:innen gemacht habe.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

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5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

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6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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