17.01.2018

Butleroy: Sechsstelliges Investment und Rebranding für myAlfred

Das Linzer Startup Butleroy (bislang myAlfred) bekommt über den European Super Angels Club (ESAC) ein mittleres sechsstelliges Investment. Wir sprachen dazu mit Butleroy-CEO Philipp Baldauf.
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Butleroy: Die Co-Founder (vlnr.) Simon Kapl, Gregor Pichler, Philipp Baldauf, Philipp Jahoda. Ehemals MyAlfred
(c) Butleroy: Die Co-Founder (vlnr.) Simon Kapl, Gregor Pichler, Philipp Baldauf, Philipp Jahoda.

Drei der Investoren, die nun über das paneuropäische Business Angel-Netzwerk European Super Angels Club (ESAC) in sein Startup eingestiegen sind, dürfe er nennen, sagt Philipp Baldauf: Die niederländische NEXT Amsterdam, die deutsche e&co AG und die Wiener March 15. Bei ersterer ist Butleroy (bislang myAlfred) aus Linz seit einigen Monaten im Accelerator. Investiert wurde ein nicht näher präzisierter mittlerer sechsstelliger Betrag. „Es ist eine ganz ordentliche Summe für so ein junges Startup. Und es kann sein, dass es in absehbarer Zeit einen Folgedeal gibt“, sagt dazu ESAC-Vorstand Berthold Baurek-Karlic im Gespräch mit dem Brutkasten.

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„Bislang Growth- und nicht Umsatz-fokussiert“

Ob es zu so einem Folgedeal kommt, ist natürlich, wie immer, von der Unternehmensentwicklung abhängig. Und da ist Butleroy gerade noch in einer sehr frühen Phase. Bislang sei man mit der kostenlosen App Growth- und nicht Umsatz-fokussiert, erklärt Baldauf. Die App unterstützt über einen AI-Algorithmus ihre User bei der Terminfindung. „Tools organisieren Termine üblicherweise nach der Verfügbarkeit, aber wir Menschen entscheiden flexibel aufgrund vieler Faktoren, wie Wetter, Gewohnheiten, Präferenzen, Fahrzeiten und ähnlichem. Genau diese Entscheidungsfindung haben wir mit Butleroy automatisiert. Unsere Anwendung lernt aus dem Nutzerverhalten, plant externe Faktoren mit ein und optimiert so laufend die Terminplanung“, erklärt Baldauf.

Affiliate-Systeme sollen Cashflow bringen

Umsätze kommen dabei über Affiliate-Systeme herein. Nutzer bekommen von Butleroy Dienstleistungen angeboten. Integriert sind etwa Uber, der Restaurant-Dienst Book a Table und Amazon. „Bald wird die Sparte Tourismus dazukommen. Dann wird man Hotel-Buchungen und dergleichen direkt über unsere App machen können“, verspricht Baldauf. Im B2B-Bereich sei man währenddessen weiterhin auf Partnersuche. Mögliche große Corporate-Partner könnten etwa aus der Automotive-Industrie kommen, sagt Baldauf.

„Butleroy“ funktioniert auch ohne Batman-Kenntnis

Mit dem Investment geht, wie bereits angedeutet auch ein Rebranding einher. Butleroy hieß bislang MyAlfred. „Es geht darum, dass die Marke noch seriöser wirken soll und international besser verstanden werden soll“, erklärt Baldauf. Auch mit dem Namen „MyAlfred“ sei die Butler-Metapher schon bei den meisten angekommen. „Allerdings muss man dazu Batman kennen“, räumt Baldauf ein. Nun sollte sie noch klarer sein. Sorgen, dass das Rebranding auch negative Folgen bei den Bestandskunden haben könnte, hat Baldauf nicht. Diese könne man ganz einfach darüber informieren. Logo und Maskottchen würden ohnehin gleich beleiben und hätten einen Wiedererkennungswert.

Bereits 50 Prozent der User aus den USA

Mit dem Investment wolle man einerseits das Produkt weiter verbessern, andererseits Marketing-Aktivitäten finanzieren. Damit geht im ersten Schritt eine Erweiterung des Teams einher. „Wir suchen ganz stark nach jemandem im Bereich Marketing, PR und Komunikation“, sagt der Co-Founder. Vielleicht überraschend: Mit Developern sei man momentan noch gut versorgt. Die Expansion des Unternehmens soll vorerst innerhalb Europas mit Fokus auf den DACH-Raum und die Niederlanden forciert werden. Schließlich ist Butleroy ja auch in Amsterdam im NEXT Accelerator. „Es ist ein sehr exklusives Programm, in dem immer nur sechs bis sieben Startups gleichzeitig auf ganze zwei Jahre sind. Dadurch können immer die Themen behandelt werden, die gerade im Business aktuell sind“, erzählt er dazu. Langfristig seien aber die USA ein wichtiger Markt. Schon jetzt kämen 50 Prozent der User von dort.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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