17.01.2018

Butleroy: Sechsstelliges Investment und Rebranding für myAlfred

Das Linzer Startup Butleroy (bislang myAlfred) bekommt über den European Super Angels Club (ESAC) ein mittleres sechsstelliges Investment. Wir sprachen dazu mit Butleroy-CEO Philipp Baldauf.
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Butleroy: Die Co-Founder (vlnr.) Simon Kapl, Gregor Pichler, Philipp Baldauf, Philipp Jahoda. Ehemals MyAlfred
(c) Butleroy: Die Co-Founder (vlnr.) Simon Kapl, Gregor Pichler, Philipp Baldauf, Philipp Jahoda.

Drei der Investoren, die nun über das paneuropäische Business Angel-Netzwerk European Super Angels Club (ESAC) in sein Startup eingestiegen sind, dürfe er nennen, sagt Philipp Baldauf: Die niederländische NEXT Amsterdam, die deutsche e&co AG und die Wiener March 15. Bei ersterer ist Butleroy (bislang myAlfred) aus Linz seit einigen Monaten im Accelerator. Investiert wurde ein nicht näher präzisierter mittlerer sechsstelliger Betrag. “Es ist eine ganz ordentliche Summe für so ein junges Startup. Und es kann sein, dass es in absehbarer Zeit einen Folgedeal gibt”, sagt dazu ESAC-Vorstand Berthold Baurek-Karlic im Gespräch mit dem Brutkasten.

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“Bislang Growth- und nicht Umsatz-fokussiert”

Ob es zu so einem Folgedeal kommt, ist natürlich, wie immer, von der Unternehmensentwicklung abhängig. Und da ist Butleroy gerade noch in einer sehr frühen Phase. Bislang sei man mit der kostenlosen App Growth- und nicht Umsatz-fokussiert, erklärt Baldauf. Die App unterstützt über einen AI-Algorithmus ihre User bei der Terminfindung. “Tools organisieren Termine üblicherweise nach der Verfügbarkeit, aber wir Menschen entscheiden flexibel aufgrund vieler Faktoren, wie Wetter, Gewohnheiten, Präferenzen, Fahrzeiten und ähnlichem. Genau diese Entscheidungsfindung haben wir mit Butleroy automatisiert. Unsere Anwendung lernt aus dem Nutzerverhalten, plant externe Faktoren mit ein und optimiert so laufend die Terminplanung”, erklärt Baldauf.

Affiliate-Systeme sollen Cashflow bringen

Umsätze kommen dabei über Affiliate-Systeme herein. Nutzer bekommen von Butleroy Dienstleistungen angeboten. Integriert sind etwa Uber, der Restaurant-Dienst Book a Table und Amazon. “Bald wird die Sparte Tourismus dazukommen. Dann wird man Hotel-Buchungen und dergleichen direkt über unsere App machen können”, verspricht Baldauf. Im B2B-Bereich sei man währenddessen weiterhin auf Partnersuche. Mögliche große Corporate-Partner könnten etwa aus der Automotive-Industrie kommen, sagt Baldauf.

“Butleroy” funktioniert auch ohne Batman-Kenntnis

Mit dem Investment geht, wie bereits angedeutet auch ein Rebranding einher. Butleroy hieß bislang MyAlfred. “Es geht darum, dass die Marke noch seriöser wirken soll und international besser verstanden werden soll”, erklärt Baldauf. Auch mit dem Namen “MyAlfred” sei die Butler-Metapher schon bei den meisten angekommen. “Allerdings muss man dazu Batman kennen”, räumt Baldauf ein. Nun sollte sie noch klarer sein. Sorgen, dass das Rebranding auch negative Folgen bei den Bestandskunden haben könnte, hat Baldauf nicht. Diese könne man ganz einfach darüber informieren. Logo und Maskottchen würden ohnehin gleich beleiben und hätten einen Wiedererkennungswert.

Bereits 50 Prozent der User aus den USA

Mit dem Investment wolle man einerseits das Produkt weiter verbessern, andererseits Marketing-Aktivitäten finanzieren. Damit geht im ersten Schritt eine Erweiterung des Teams einher. “Wir suchen ganz stark nach jemandem im Bereich Marketing, PR und Komunikation”, sagt der Co-Founder. Vielleicht überraschend: Mit Developern sei man momentan noch gut versorgt. Die Expansion des Unternehmens soll vorerst innerhalb Europas mit Fokus auf den DACH-Raum und die Niederlanden forciert werden. Schließlich ist Butleroy ja auch in Amsterdam im NEXT Accelerator. “Es ist ein sehr exklusives Programm, in dem immer nur sechs bis sieben Startups gleichzeitig auf ganze zwei Jahre sind. Dadurch können immer die Themen behandelt werden, die gerade im Business aktuell sind”, erzählt er dazu. Langfristig seien aber die USA ein wichtiger Markt. Schon jetzt kämen 50 Prozent der User von dort.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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