10.11.2022

Businessplan: So wird aus der Eintagsfliege die Story of Strategy

Ein Businessplan ist keine Eintagsfliege, sondern das wichtigste lebendige Manifest eurer Strategie. Wie zeigen euch, wie ihr euren Businessplan erstellen und immer up to date halten könnt.
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Businessplan: So kannst du deinen Businessplan erstellen und immer up to date halten. (c) Adobe Stock I olly

„Habt ihr einen Businessplan?“ Diese Bingo-Frage wird den meisten Startups von potenziellen Investoren und Fördergeber regelmäßig gestellt. Kein Wunder also, dass die Erstellung eines Businessplans für viele Startups eine lästige Einmalaufgabe ist, die bei der Gründung erledigt werden muss, um Finanzmittel zu lukrieren. Nach erfolgter Finanzierung landen die meisten Businesspläne im Archiv und stauben vor sich hin.

Damit verschwendet ihr nicht nur (zugegeben geringen) Speicherplatz, vielmehr lässt ihr ein großartiges Tool eures strategischen Managements liegen. Der Businessplan ist nämlich keinesfalls eine Eintagsfliege, sondern ein lebendes Manifest, in dem euer Geschäftsmodell zusammengefasst und deren Umsetzung festgehalten ist. So wie sich euer Geschäftsmodell als auch dessen Umsetzung laufend ändern, sollte auch euer Businessplan laufend up to date gehalten werden und eure Story of strategy abbilden. 

Schritt 1: Bringt die Vision zu Papier

Der Businessplan ist das zentrale Dokument für die Dokumentation eurer Gründungsidee oder eines neuen Geschäftsmodells. Das Schöne dabei: der Businessplan erlaubt Kreativität, da es keinen standardisierten Aufbau und Form gibt. Typischerweise enthält ein Businessplan die folgenden Punkte:

  • Idee / Geschäftsmodell: Welche Produkte bzw. Dienstleistungen bietet ihr an?
  • Team und Kompetenzen: Wer sind die Mitglieder in eurem Team und welche Rollen übernehmen sie?
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse: Welche Märkte sind für euch relevant? Welche Wettbewerber gibt es und was unterscheidet euch?
  • Marketing und Vertriebskanäle: Welche Strategien und Kanäle wendet ihr an, um möglichst erfolgreich euer Produkt zu verkaufen?
  • Unternehmerische Chancen und Risiken: Welche Chancen und Risiken gibt es für euer Vorhaben und wie begegnet ihr diesen?
  • Finanzplanung: Wann und wie sich euer Vorhaben finanziell rechnet und welche Mittel benötigt ihr dazu?

Das Ergebnis muss kein 100-seitiges Word Dokument voller Referenzen und Fußnoten sein. Ihr gestaltet Form und Detailtiefe, so wie es für euch und die anderen Leser – vor allem euer Team, Gesellschafter und Investoren – des Businessplans passt. 

Wichtig dabei ist, dass der Businessplan empfängerorientiert aufgebaut ist, sodass bei den Leser:innen keine Fragen offen bleiben und euer Vorhaben umfassend erklärt wird. Außerdem solltet euer Businessplan optisch und inhaltlich Spaß machen und zu eurem Corporate Design sowie zu eurer unternehmenseigenen „Sprache“ passen.

Schritt 2: Gießt die Strategie in Zahlen

Die Schnittstelle zwischen dem Businessplan und dem Tagesgeschäft bildet die Finanzplanung. Darin stellt ihr dar, ob, wann und wie sich euer Unternehmen finanziell rechnet und welche Mittel ihr zur Ausführung des Unterfangens benötigt. Außerdem beschreibt ihr darin den Weg zu euren unternehmerischen Zielen.

Zweck der Finanzplanung ist die Festlegung eines Fahrplans für die Zukunft auf Basis der im Businessplan festgelegten Ziele. Der Finanzplan sollte daher einen Zeithorizont von 2 bis 5 Jahren in die Zukunft abdecken und mindestens die folgenden Bestandteile haben:

  • Profitabilität: Umsatz und direkte Kosten eurer Produkte oder Services, sonstige Kosten (Personal, Verwaltung etc.), Profitabilität ggf. inkl. Gewinnschwelle (“Break Even”)
  • Cashflow: Zahlungsfluss der Ein- und Auszahlungen, Burn Rate, Cash Reichweite
  • Liquidität: Investitionen, Working Capital (Lager, Forderungen, Verbindlichkeiten), Finanzierung über Eigen- und Fremdkapital

Der Übergang zum laufenden Controlling erfolgt dann über das Budget und die laufenden Forecasts, die sich an den Eckpfeilern der Finanzplanung orientieren.

  • Finanzplanung – Businessplan: Wesentliche Eckpfeiler für Profitabilität, Cashflow, Liquidität für die nächsten 2-5 Jahre
  • Budget: Detailplanung der Finanzergebnisse für das kommende Wirtschaftsjahr
  • Forecast: Detaillierte Prognose der Finanzergebnisse für das laufende Wirtschaftsjahr unter Berücksichtigung von vorhanden Ist-Daten

Wenn ihr also eure operative Planung konsequent aus der langfristigen Finanzplanung aus dem Businessplan ableitet, dann stellt ihr automatisch eine Brücke zwischen langfristiger Strategie und Tagesgeschäft her.

Schritt 3: Aktualisiert den Businessplan jedes Jahr und bei großen Änderungen

Wie oben schon angeführt, ist der Businessplan kein einmaliges Projekt, sondern eine Daueraufgabe im strategischen Management. Wir empfehlen daher, den Businessplan standardmäßig einmal pro Jahr im Zuge des Strategie-Updates zu aktualisieren. 

Integriert das Update eures Businessplans in euren Strategieprozess und verteilt das aktualisierte Dokument in eurem Team. So habt ihr ein transparentes „Manifest“ eurer Strategie und ein sinnstiftendes Weihnachtsgeschenk für euer Team.

Zusätzlich solltet ihr den Businessplan zu folgenden Gelegenheiten unabhängig vom Strategie-Update aktualisieren:

  • Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells
  • Beendigung eines Geschäftsmodells
  • Erschließung neuer Märkte
  • Änderung der Preisstruktur
  • Änderung der Vertriebsstruktur
  • Änderungen im Kernteam und in der Unternehmensstruktur

Der Businessplan liefert dann die Grundlage für die Erstellung des Budgets und für die Forecasts.

Fazit: Der Businessplan ist die Brücke von der Strategie zum Controlling

Der Businessplan ist die story of strategy für jedes Unternehmen, da darin die Strategie und der Weg zu deren Erreichung festgeschrieben wird. Da weder Strategie noch der Weg dorthin starr sind, sollte der Businessplan auch mitwachsen und immer wieder neu erstellet werden. Diese Routine macht aus der lästigen Einmalaufgabe einen sinnvollen, motivierenden Prozess.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Die Nachricht schlug im vergangenen Herbst in der heimischen Startup-Szene hohe Wellen: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity. Dieses betreibt seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen und gewann damit nach eigenen Angeben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer.

notarity: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In ihrer Klage führte die ÖNK mehrere Punkte an, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Zentraler Punkt war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man beim Startup bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

ÖNK argumentiert mittlerweile mit Vermittlungsverbot

Nun ist der Prozess nach drei Verhandlungen abgeschlossen. Das Urteil steht noch aus und wird im Sommer erwartet. notarity-CEO Schuster sieht seine Position jedoch bereits davor bestätigt, wie er in einer Aussendung darlegt. Mittlerweile habe auch ein von der ÖNK selbst beauftragtes Gutachten nämlich ergeben, dass es sich beim Angebot des Startups um eine Vermittlungstätigkeit handle. Nun argumentiert die Kammer aber mit einem “absoluten Vermittlungsverbot”, das Schuster als rechtlich nicht haltbar erachtet.

notarity-CEO Schuster: “Ursprüngliche Position nicht mehr haltbar”

“Die Kammer hat wohl erkannt, dass ihre ursprüngliche Position, die auf einem behaupteten Vertragsschluss zwischen dem Interessenten und notarity aufgebaut hat, nicht mehr haltbar ist. Jetzt stellt sie die Zulässigkeit der Vermittlung notarieller Dienstleistungen grundsätzlich in Frage – dabei war dieses angebliche absolute Vermittlungsverbot gar nicht Bestandteil der Urteilsbegehren der im September 2023 eingereichten Klage”, so Schuster in der Aussendung.

Die Kammer habe dieses “angebliche Vermittlungsverbot” erst danach “entdeckt”. “Da seit vielen Jahren auch andere Berufsgruppen regelmäßig mit Notariaten zusammenarbeiten und diesen dabei wohl auch unentgeltlich Klient:innen vermitteln werden, war dieser neue Standpunkt der Kammer überraschend. Ein explizites Verbot der Vermittlung wie von der ÖNK behauptet gibt es in der Notariatsordnung oder in anderen Gesetzen nicht”, so der notarity-CEO.

Gesprächsangebote abgelehnt

Schuster bekrittelt auch ein weiteres Mal, dass die Kammer insbesondere seit der Klage alle Gesprächsangebote des Startups abgelehnt habe. “Die ÖNK hat das ‘Recht ohne Streit’ in ihren Leitlinien verankert und viele Mediator:innen in ihren Reihen. Das Vorgehen der Kammerspitze können wir daher absolut nicht nachvollziehen. Auch Notariate, mit denen wir im guten Austausch stehen, halten diese Vorgangsweise für unrichtig”, meint er.

Investor Ruschin: “Kampf Goliath gegen David”

Auch Investor Benjamin Ruschin, dessen Big Cheese Venture am Startup beteiligt ist, äußert sich in der Aussendung kritisch gegenüber der ÖNK. Auseinandersetzungen wie jene der Notariatskammer gegen notarity würden Innovation im Land hemmen. “Immer wieder ziehen Kammern und Standesvertretungen gegen junge, innovative Unternehmen und oft sogar gegen die eigenen Pflichtmitglieder ins Feld, wenn es darum geht, Fortschritt zu verhindern. Einen solchen Kampf Goliath gegen David überleben viele Startups nicht”, so Ruschin.

Bei notarity sei das aber nicht der Fall gewesen: “Letztlich hat notarity die Klage stärker gemacht – sie haben ihre Prozesse noch einmal intensiv überarbeitet, massiv an Bekanntheit gewonnen und ihre Internationalisierung vorangetrieben”, meint der Investor. Das Startup setzte zuletzt mehrere Internationalisierungsschritte, wie brutkasten berichtete. Mittlerweile habe man Nutzer:innen aus rund 100 Ländern, heißt es vom Unternehmen.

Kein Kommentar von der Notariatskammer

Brutkasten fragte bei der ÖNK um ein Statement zu Schusters Aussagen an. Von der Kammer heißt es aber lediglich: “Das Gericht hat am letzten Verhandlungstag ein schriftliches Urteil für Anfang August 2024 angekündigt. Da es sich entsprechend nach wie vor um ein laufendes Verfahren handelt, wird die Österreichische Notariatskammer keine Stellungnahme abgeben. Wir bitten um Verständnis.”

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