01.06.2021

Business Gladiators Ventures: Maderthaner ist jetzt Startup-Investor

Philipp Maderthaner hat eine eigene Beteiligungsgesellschaft gegründet und will in Startups investieren, die ihn begeistern, wie er im Interview betont.
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Philipp Maderthaner © brutkasten/schauer-burkart
Philipp Maderthaner

Philipp Maderthaner berät CEOs und Unternehmer. Jetzt geht er mit Business Gladiators ­Ven­tures auch unter die Startup-Investoren. Dazu hat Maderthaner mit „Business Gladiators Ventures“ eine eigene Beteiligungsgesellschaft gegründet. Mit der will er sich an Jungunternehmen beteiligen und bietet neben einem Kapitalinvestment, auch den „gesamten Kreis meines unternehmerischen Wirkens“, wie er im Interview mit dem brutkasten betont. „Das ist etwas, für das andere sehr viel Geld zahlen“.

Um den schnellen Exit geht es dem Berater bei seinen Investments nicht: „Für mich entsteht so eine nachhaltige, langfristige Zusammenarbeit, bei der man auch unternehmerisch über eine Beteiligung miteinander verbunden ist“. Im Interview, das zuerst im brutkasten-Magazin #12 unter dem Titel „Ohne Zwang zum Exit“ (05/21) erschien, spricht Maderthaner außerdem über Begeisterung, die Kraft der (finan­ziellen) Knappheit und Dinge, die man als Unternehmer nicht kontrollieren kann.

Die Kunden von Business Gladiators sind eigentlich eher große Unternehmen. Seit einiger Zeit berätst du aber auch Startups – teilweise sogar pro bono. Wie kam es dazu?

Philipp Maderthaner: Schon im Campaigning Bureau sind immer wieder Unternehmen mit Herausforderungen zu uns gekommen, für die wir mit dem Campaigning Bureau eigentlich nichts tun konnten. Mir hat dann immer das Herz geblutet, denn die große Leidenschaft erlebe ich eigentlich bei kleineren Unternehmen und Startups. Im Zuge der Gründung der Business Gladiators habe ich diesem Thema mit Online-Formaten Raum gegeben.

Was fasziniert dich an Startups und welche Art von Startup fasziniert dich besonders?

Ich habe zur Startup-Szene immer ein sehr ambivalentes Verhältnis gehabt. Auf der einen Seite hat mir immer gefallen, dass unternehmerisches Wirken durch Startups mehr Aufmerksamkeit bekommen hat. Die Unternehmen, die sich nicht als Startup verstehen, die trotzdem innovativ sind und tolle Dinge tun, wurden leider oft zur Seite geschoben. Für mich gehören aber alle dazu, die unternehmerisch und innovativ Großes bewirken. Mir gefallen digitale Geschäftsmodelle sehr gut – das ist ja auch der Bereich, aus dem ich komme. Mich interessieren aber auch Themen mit starkem gesellschaftlichen Impact.

Du bist ja kein klassischer Unternehmensberater. Was können Startups von dir lernen?

Ich habe den Weg vorgezogen, zunächst meine eigenen unternehmerischen Erfahrungen zu machen und erst dann zu beraten. Ich verstehe mich auch nicht als Unternehmensberater, sonder als Unternehmerinnen- und Unternehmer-Berater. Ich glaube, dass die Persönlichkeiten, die ein Unternehmen ausmachen, den größten Impact darauf haben, ob die Geschichte durch die Decke geht. Ich selber habe auf diesem Weg viel gelernt und das gebe ich gerne weiter. Ich bin sehr erfahrungsorientiert und habe mir vorgenommen, kein Bücherwissen weiterzugeben.

Philipp Maderthaner im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel © brutkasten/schauer-burkart
Philipp Maderthaner im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel © brutkasten/schauer-burkart

Für dein Startup-Engagement hast du die Business Gladiators Ventures gegründet. Was hast du mit diesem Unternehmenszweig vor?

Mit Business Gladiators Ventures will ich mich an wirklich spannenden Unternehmen beteiligen. Im Gegenzug profitieren diese Unternehmen nicht nur von einem finanziellen Investment, sondern auch vom gesamten Kreis meines unternehmerischen Wirkens. Das ist etwas, für das andere sehr viel Geld zahlen. Für mich entsteht so eine nachhaltige, langfristige Zusammenarbeit, bei der man auch unternehmerisch über eine Beteiligung miteinander verbunden ist.

Wie wählst du Startups für Beteiligungen aus?

Was mich sicher mit anderen Investoren eint: Auch ich schaue sehr stark auf das Gründungsteam. Dann schaue ich offen gesagt auch, ob mich das Startup begeistert. Ich bin ein großer Freund des für manche abstrakten Konzeptes der Begeisterung. Verkaufen ist ein Ergebnis von Begeisterung. Eine Idee oder ein Konzept muss in der Lage sein, zu begeistern.

Wie weit muss ein Unternehmen in der Entwicklung sein, damit es für dich interessant ist?

Ich kann mir sehr gut vorstellen, eher früh dran zu sein. Ich habe schon die Ambition, etwas einzubringen. Ich bin auch nicht zwingend der Investor-Typ, der nach zwei bis fünf Jahren einen Exit erwartet. Ich mag meine Unternehmen und sehe es nicht als Zwang, mich von ihnen zu trennen.

Wieviel Zeit willst du investieren und wie viele Beteiligungen kannst du dir vorstellen?

Zeit ist gar nicht so sehr mein Problem. Ich habe das Glück, meine Unternehmen toll aufgestellt zu haben – mit großartigen Persönlichkeiten, die die Unternehmen prägen und führen. Gleichzeitig habe ich aber nicht vor, mich in sehr vielen Startups mit Mikro-Beteiligungen zu engagieren. Ich möchte eher auf Qualität statt Quantität setzen.

Können die Startups direkt von deinen anderen Unternehmen profitieren?

Das ist sicher eine Hoffnung, die mitschwingt. Und tatsächlich plane ich schon, diesen Braintrust zu nutzen. Was es natürlich nicht geben wird ist, das Startups einfach Leistung abrufen können. Einen regelmäßigen Austausch über Challenges und unternehmerische Themen wird es aber sicher geben. Umgekehrt können wir auch profitieren, wenn wir den Puls der Startups stärker spüren. Das Campaigning Bureau ist zwar kein Großunternehmen, aber groß genug, um kein Speedboat mehr zu sein.

Du berätst jetzt schon seit einiger Zeit Startups, was sind denn die größten Challenges abseits der Finanzierungsfrage, die du immer wieder spürst?

Natürlich braucht man am Anfang Geld. Mein Eindruck ist aber, dass das nicht der zentrale Punkt ist. Ich selbst habe oft die Erfahrung gemacht, dass Not erfinderisch macht. Ich bin mir nicht sicher, ob eine satte Finanzierung zu Beginn der Kreativität gut tut. Aus der Knappheit entsteht auch eine gewisse Demut gegenüber künftigen Kundinnen und Kunden. Knappheit bringt einen schneller hinein in das Leisten-Wollen. Außerdem braucht man jemanden, der einem hilft, die Klarheit zu bewahren. Unternehmertum bringt einen an die eigenen Grenzen. Dieses immer an der Grenze zur Überforderung arbeiten treibt einen teilweise in den Wahnsinn. Da jemanden zu haben, der einem hilft, auch in Sachen Mindset in der Spur zu bleiben, ist sehr wertvoll. Einen Investor zu haben, der an einen glaubt, ist etwas, aus dem man sehr viel schöpfen kann.

In der Coronakrise haben sich viele Unternehmen neu erfinden müssen. Das hat auch das Schlagwort Resilienz ins Zentrum gerückt. Was verstehst du darunter und wie können Unternehmen diesem Zustand näher kommen?

Mit dem Begriff bin ich nicht ganz glücklich, aber das Prinzip dahinter ist sehr wichtig. Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen extreme Stärke. Resilienz im Sinne von Widerstandskraft gefällt mir nicht so gut, weil es auch bedeutet, dass man wo dagegen halten muss. Ich bin eher ein Freund des Proaktiven. Unternehmer brauchen extreme Stärke im Kopf, um sich nicht selbst fertig zu machen. Sie brauchen kulturelle Stärke, um sich am Talente-Markt entfalten zu können. Sie brauchen eine messerscharfe Positionierung durch absolute Klarheit: Was bin ich, was tue ich, für wen bin ich da? Und man braucht diese transformative Stärke, die Fähigkeit sich zu verwandeln oder sogar neu zu erfinden. Wenn man das in der Krise aufbaut, ist das wahrscheinlich schon zu spät. Unternehmertum ist Hochleistungssport. Dafür muss man sich jeden Tag stärken und für die Aufgabe aufbauen. Man muss sich vollpumpen mit Erfahrung, innerer Stärke und guten Menschen, mit denen man sich umgibt.

Du hast 2020 ein Buch herausgebracht mit dem Titel “Alles wird gut”. Wie können wir nach einem Jahr Wirtschafts- und Gesundheitskrise zuversichtlich und optimistisch bleiben?

Das ist wirklich eine harte Übung. Das Buch hatte das Ziel, Menschen zu helfen, die sich auf ihrem Weg zu ihrem großen Ziel selbst fertig machen. Ich hatte immer große Ziele und ich weiß, was man dann anfängt, sich selbst zu erzählen: Ich bin zu spät dran, das können andere besser, ich bin nicht gut genug. Das Buch ist als Beruhigungspille für diesen inneren Dialog gedacht, den Highperformer oft pflegen. Ich glaube, es ist wichtig, sich auf die kleinen Dinge zu konzentrieren, die man immer in der Hand hat. Gerade in Krisen wie dieser gibt es viele Dinge, die man nicht kontrollieren kann. Wenn man sich auf die Dinge konzentriert, die man in der Hand hat, entstehen kreative Ideen. Das hat man in der Krise zum Beispiel in der Gastronomie gesehen, in der neue Produkte und Vertriebswege gefunden wurden.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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