17.02.2022

Business Gladiators Live: Philipp Maderthaner geht dem Erfolg auf den Grund

Beim "Business Gladiators Live" Online-Event am 10. März geben Unicorn-Gründer Felix Ohswald, Mediashop-Chefin Katharina Schneider, Fitness- & Beauty-Unternehmer Chris Steiner und Initiator Philipp Maderthaner Einblick in ihr Erfolgs-Mindset.
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Business Gladiator Live, maderthaner, ohswald, Schneider,
(c) brutkasten/schauer-burkart - Archivfoto
kooperation

Es ist eines dieser berühmten Szene-Worte, die fallen, wenn man erfolgreiche Gründer nach ihrer Erfolgsformel befragt. Das Mindset. Damit es nicht zu einem hohlen Begriff verkommt, unter den man sich wenig vorstellen kann, hat Campaigning Bureau-Founder Philipp Maderthaner einen Online-Event auf die Beine gestellt, bei der die Frage geklärt werden soll, was es braucht um unternehmerisch erfolgreich zu sein. Beim „Business Gladiators Live“ am 10. März 2022 werden von 17.00 bis 21.00 Uhr Unicorn-Gründer Felix Ohswald, Mediashop-Chefin Katharina Schneider, Fitness- & Beauty-Unternehmer Chris Steiner und Business Gladiators-Gründer und CEO Philipp Maderthaner selbst dieser Frage nachgehen. Der Kommunikationsexperte im Interview.


brutkasten: Erzähl uns von deiner Idee zu „Business Gladiators Live“

Maderthaner: Wie so oft entstehen die Dinge ganz natürlich. Ich mache ja seit fast zwei Jahren meinen Podcast ‚Business Gladiators Unplugged‘, vor kurzem erst Folge 100. Und es kam immer wieder das Feedback: ‚Philipp, ich will gerne tiefer eintauchen in dieses oder jenes Thema‘. Und genau diese Tiefe gibt es jetzt vier Stunden geballt bei ‚Business Gladiators Live‘, online von überall und zur Tagesrandzeit.

Nach welchen Kriterien wählst du deine Gäste eigentlich aus?

Maderthaner: Ganz klar: Menschen, die auch mich inspirieren und weiter gebracht haben. Ich hab jetzt zwei Jahre meine Erfahrung geteilt und jetzt will ich auch die Menschen teilen, die mich persönlich beeindrucken, begleiten und voran bringen.

Bei Business Gladiators erzählen erfolgreiche Unternehmer von ihrem Weg. Sind Erfolgswege wirklich kopierbar? Worauf kommt es wirklich an?

Maderthaner: Nein sind sie nicht. Der entscheidende Punkt ist: Unternehmertum ist Versuch und Irrtum, Erfolg und Scheitern. Im Großen wie im Kleinen. Und wie ich von erfolgreichen Unternehmerinnen und Unternehmern lernen kann, sind neue Ansätze, die ich selbst umsetzen kann. Es geht also nicht um kopieren, es geht um ausprobieren.

In diesem Sine, was hast du als junger Unternehmer von wem mitgenommen? Und was gibst du jetzt weiter?

Maderthaner: Einer meiner wichtigsten Mentoren war und ist Manfred Winterheller. Von ihm habe ich gelernt, dass Führung der Schlüssel ist, um die richtigen Menschen in die richtige Stimmung für herausragende Ergebnisse zu bringen.

Welchen Gast für „Business Gladiators Live“ würdest du dir in Zukunft wünschen? Auch international.

Maderthaner: Im Podcast hatte ich ja schon Arnold Schwarzenegger zu Gast, das ist schwer zu toppen. Richard Branson wäre eine Nummer. Oder Jeff Bezos. Branson ist ein Vorbild in Sachen Kundenbegeisterung und bei Bezos imponiert mir das „Day 1“-Mindset.

Was lernt ein Philipp Maderthaner bei „Business Gladiators Live, der ja bewiesen hat, dass er weiß, wie es geht?

Maderthaner (lacht): Ich denke nicht, dass ich weiß, wie es geht. Ich hab vielleicht schon mehr Versuche hinter mir, als jemand, der am Anfang steht, aber ich halte mich nicht für klüger. Insofern werde ich beim Event im März, wenn ich nicht gerade selbst spreche, fleißig mitschreiben.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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