30.05.2016

Business Casting-Shows: Chance oder nur Show?

Gastkommentar. Der Trend zu Casting-Shows ist nicht mehr neu und in manchen Bereichen sogar schon abgeflaut. Denn wer will zum 200. Mal sehen, wie ein sarkastischer Juror eine gesangstalentbefreite Möchtegern-Sängerin runterputzt? Auch bei den Feelgood-Stories überkommt einen das starke Gefühl eines Déjà-vus.
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(c) PULS4 2 Minuten 2 Millionen: Das Label Kukla wurde bei der Fernseh-Show präsentiert.
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Der Trend zu Casting-Shows ist nicht mehr neu und in manchen Bereichen sogar schon abgeflaut. Denn wer will zum 200. Mal sehen, wie ein sarkastischer Juror eine von einem Gesangstalent weit entfernte Möchtegern-Sängerin runterputzt? Auch bei den „Feelgood“-Stories überkommt einen das starke Gefühl eines Déjà-vu.

Startup-TV-Show

Zu den neueren und unverbrauchten Casting-Trends gehört aber, dass man Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen einlädt, damit diese vor potentiellen Investoren und natürlich Fernsehpublikum, ihre Projekte vorstellen können. In der Startup-Branche ist viel zu holen, es gibt viele tolle Leute und sie ist die Gegenwart und die Zukunft – warum sollte das Fernsehen daher hier zurückstehen?

Bringt es einem kleinen und neuen Startup aber etwas, an einer Business Casting-Show, wie ¨2Minuten-2Millionen¨ teilzunehmen? Für die Großen, die schon einen Namen haben, ist klar: es bringt viel Publicity und eventuell ein Millioneninvestment. Die Finanzierungen in Millionenhöhe sind aber selten und auch nicht repräsentativ für eine solche Show. Vielmehr gibt es zumeist nur kleine Summen oder – sogar noch öfter – gar nichts, ganz abgesehen von harten Worten und dem Rat, dass man doch noch einmal zurück auf Anfang gehen solle.

Warum sollte man sich öffentlich kritisieren lassen als Startup-Unternehmer? Da hätte man ja gleich Sänger werden können…

Kritik vor breitem Publikum?

Warum also sollte man sich die öffentlich kritisieren lassen als Startup-Unternehmer? Da hätte man ja gleich Sänger werden können… Die Antwort: Weil es einem die einmalige Gelegenheit gibt, sich und seine Firma vor bekannten Investoren und vor einem großen Publikum vorzustellen. Und auch das finanzielle Kleinvieh macht Mist- und kann der Anfang von etwas ganz Großem sein.

Und wenn man sich bloßstellt? Nun, dann war die Idee vielleicht doch nicht so gut und durchführbar, wie sie auf den ersten Blick schien. Man lernt auch etwas ganz Wichtiges: Aufstehen! Diese Eigenschaft ist ohnehin eine der wichtigsten als Unternehmer.

Stefanie Kukla hat es geschafft

Stefanie Kukla, die Gründerin von ¨Madame Kukla¨ war in ¨2Minuten – 2 Millionen¨ und sie bekam ein Investment über €25.000. In einem Open House der Jungunternehmer des ÖGV am 31.5. erzählt sie Sandra Baierl vom Kurier, wie sie die Show erlebt hat, was sie ihr gebracht hat und, ob sie es wieder machen würde.

Natürlich auch, ob sie anderen Gründerinnen und Gründern raten würde, so einen Schritt zu gehen. Ebenso wird Daniel Zech von Seven Ventures Frage und Antwort stehen.

Wer dabei sein will, ist herzlich eingeladen, die Teilnahme ist kostenlos! Zur Anmeldung geht es hier

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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