11.07.2022

refurbed Founder: “ESG ist eine absolute Katastrophe”

Der Business Angel Summit 2022 in Kitzbühel legte dieses Jahr einen Fokus auf das Thema Impact Investing. Im Rahmen eines Panels wurde unter anderem über den Unterschied und die Bedeutung von ESG und SDGs diskutiert.
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Peter Windischhofer am Business Angel Summit | (c) Standortagentur Tirol

Traditionsgemäß bringt der Business Angel Summit in Kitzbühel jedes Jahr Investor:innen und aufstrebende Startups zusammen. Neben dem Networking gab es auch 2022 wieder ein inhaltliches Rahmenprogramm zu aktuellen Themen, die in der Business Angel und Startup-Szene den Ton angeben. Einen inhaltlichen Schwerpunkt legte der Summit dieses Jahr daher unter anderem auch auf das Thema “Impact Investing”, wobei Expert:innen im Rahmen eines Panels über Trends und Herausforderungen diskutierten.

Von ESG-Kriterien hinzu Sustainable Development Goals (SDGs)

Im Panel wurde unter anderem der Frage nachgegangen, wie Investor:innen sicherstellen können, dass Startups und Unternehmen mit ihren Technologien und Geschäftsmodellen auch tatsächlich einen nachhaltigen Impact für das Klima erzielen. Stichwort: Greenwashing. In diesem Zusammenhang äußerte sich Tina Dreimann vom Impact orientierten Business-Angel-Clubs Better Ventures kritisch gegenüber ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales & Governance), die sich als Standard für nachhaltige Anlagen etabliert haben. “ESG heißt in erster Line, was ich nicht mache, sprich bin ich als Unternehmen sauber. Viel cooler ist es aber, auf das Thema Impact und SDGs zu setzen”, so Dreimann. Hier müssten sich Startups und Unternehmen die Frage stellen, in welchem der insgesamt 17 Felder der Sustainable Development Goals (SDGs) sie wirklich eine messbare Veränderung hervorrufen wollen.

(c) Standortagentur Tirol

Mit am Podium war auch Peter Windischhofer, Gründer des Wiener Scaleup refurbed, das im Sommer 2021 ein 54 Millionen US-Dollar Investment an Land ziehen konnte und sich mit seiner Plattform zum Ziel gesetzt hat, zum “One-Stop-Shop für nachhaltigen Konsum” zu werden. Windischhofer fand noch viel drastischere Worte: “Das Schlagwort ESG ist eine absolute Katastrophe”. Als Beispiel führte der Rauswurf von Tesla aus dem S&P 500 ESG-Index im Mai diesen Jahres an, der zugleich eine Debatte rund um das ESG Konzept ausgelöst hat. Demnach befinden sich nach wie vor Unternehmen wie Apple oder ExxonMobil im Index, was kritisch hinterfragt gehöre, so Windischhofer. Vielmehr sollte ein Fokus auf messbaren Impact oder die bereits genannten SDGs gelegt werden.

Der Trend zu mehr ClimateTech

Neben Windischhofer & Dreimann war unter anderem auch noch Heinrich Gröller am Podium vertreten, der als Partner im Industrial Tech Team von Speedinvest aktiv ist. Aktuell würden rund 30 Prozent des Dealflows einen klaren ClimateTech-Charakter aufweisen, was vor rund zwei Jahren nur die Hälfte ausmachte. Für die nächsten drei bis vier Jahre geht Gröller davon aus, dass rund 60 bis 70 Prozent des Dealflows sich rund um das Thema ClimateTech drehen wird. Erst im November letzten Jahres legte Speedinvest einen 80 Millionen Euro schweren Fonds auf, der künftig in Technologie-Unternehmen investieren wird, die sich der Bekämpfung der Klimakrise verschrieben haben. Dem Grundtenor, dass das Thema “Impact” immer mehr Sichtbarkeit erhält, stimmten auch Carina Margreiter (Head of Entrepreneurship & Creative Industries bei der aws) und Business Angel Silvia Sommer zu. Laut Margreiter bedarf es künftig einer genauen Definition, was wir unter dem Begriff Impact verstehen.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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