11.07.2022

Business Angel Summit 22: Diese Themen beschäftigen die Startup-Investor:innen

Vom Impact Investing bis "Krisenjahre voraus" – am Business Angel Summit tauschten sich Startup-Investor:innen wieder über aktuelle Themen aus.
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(c) Standortagentur Tirol

Das Kapital ist da, es wird nur selektiver bei den Zielen. Das war der Tenor auf dem Business Angel Summit, der 2022 zum mittlerweile achten Mal stattfand – mit Rekordbeteiligung. Zwei Tage lang haben sich am 7. und 8. Juli in Kitzbühel Dutzende Startup-Investor:innen und Business Angels zum Austausch getroffen – auch für Neo-Investor:innen war es ein guter Einstieg in die Szene, um potenzielle Co-Investor:innen kennenzulernen und ein Gefühl für die Asset-Klasse Startup zu bekommen.

Der Business Angel Summit wird weiblicher

Die meisten am Business Angel Summit waren aber erfahrene Angels, die schon mehrere Startups im Portfolio haben. Und es sind immer mehr Frauen – ein nicht unwesentlicher Punkt, denn Studien belegen, dass Frauen stärker in Impact-Startups investieren und stärker in Gründerinnen, die es nach wie vor schwerer haben an Risikokapital zu kommen als Gründer. Bereits zum wiederholten Mal am Business Angel Summit waren beispielsweise die Schwestern Conny Hörl und Katja Ruhnke vertreten, die gemeinsam investieren und mittlerweile rund 15 Startups im Portfolio haben. Heuer wieder mit dabei waren auch Karin Kreutzer („Business Angel of the Year“), die mit ihrem Mann Stefan Artner über AUBMES Invest in Startups investiert, Svenja Lassen von PrimeCrowd und Laura Egg, die kürzlich mit ROI Ventures unter die Investor:innen gegangen ist. „Es ist ein großer Schritt, dass es heuer so viele Frauen sind – es ist aber noch lange nicht genug; wir werden das Thema weiterhin pushen“, sagte Dusan Todorovic, Leiter des i2 Business Angel Netzwerks der aws, dem mittlerweile mehr als 400 Angel-Investor:innen angehören.

v.l.: Marcus Hofer (Geschäftsführer Standortagentur Tirol) mit Gerlinde Berghofer (Behavior Quant Behavioral Finance Technologies GmbH), Lina Graf (femble GmbH), Anton Mattle (Wirtschaftslandesrat Tirol) und Bernhard Sagmeister (Geschäftsführer Austria Wirtschaftsservice) | (c) Standortagentur Tirol

Mehr als 180 Anmeldungen habe es laut den Veranstaltern Standortagentur Tirol und Austria Wirtschaftsservice gegeben – ein starker Sprung nach zwei Jahren, in denen der Summit einmal gar nicht und einmal mit coronabedingt weniger Besucher:innen stattfinden musste. Aufgrund der vielen Teilnehmer:innen fand auch das traditionelle Pre-Pitching am Vorabend erstmals auf der großen Bühne statt: 12 Startups stellen sich hier dem Voting des Saalpublikums, das entscheidet, welche Startups am nächsten Tag Teil des Hauptprogramms sein dürfen. Die Plätze sind begehrt, denn die Chancen, hier seine Investor:innen zu finden, sind groß – vergangenes Jahr sei es im Nachklang zu mittlerweile drei Deals gekommen, wie Lisa Spöck von der Standortagentur Tirol verriet. Rund 100 Bewerbungen hat es heuer von Startups gegeben.

Die Startups des Business Angels Summits 2022 © brutkasten/Pacher
Die Startups des Business Angels Summits 2022 © brutkasten/Pacher

Impact Investing und Klimakrise

Am Haupttag fügten sich die sechs Pitches in zwei Tranchen in das kompakte Programm aus Keynotes und Podiumsdiskussion – heuer mit einem Fokus auf Impact Investing. Die Themen Impact und Climate, darüber waren sich Investor:innen wie Tina Dreimann von better ventures, Heinrich Gröller von Speedinvest oder Business Angel Silvia Sommer am Panel einig, würden immer mehr an Bedeutung gewinnen. Unternehmer:innen säßen an einem starken Hebel, so Dreimann, weil sie immer schon Probleme gelöst haben. „Wir sind aber zu langsam“, mahnte sie ein. „Jeder Cent, der nicht in den Kampf der Klimakrise fließt, ist ein verlorener Cent“, appellierte auch Peter Windischhofer, Gründer des erfolgreichen Startups refurbed, an die anwesenden Investor:innen. Er erzählte am Business Angel Summit die Geschichte seines Startups in einer Keynote – Erfolgsgeschichten sind immer auch Teil des Programms des Business Angel Summits, um Learnings aufzuzeigen und Einblicke in den oft gar nicht so geradlinigen Weg von Gründer:innen zu geben.

Das Panel zum Thema Impact Investing | (c) Standortagentur Tirol

Exits steuerlich begünstigen

Russel Perry, der sein Startup kompany erfolgreich an Moody’s verkauft hat, erzählte von 13 Finanzierungsrunden, die es brauchte, um bis zum Exit zu kommen. Auch wenn Startups häufig an internationale Unternehmen verkauft werden, bringen Exits dem Standort Österreich viel, meint Perry. Moody’s entscheide sich beispielsweise dafür kompany am Standort Österreich auszubauen. „Exits bringen weiteren Erfolg, wenn das Geld wiederum hier investiert wird“, sagt Perry und empfiehlt, Exits steuerlich zu begünstigen.

Russel Perry am Business Angel Summit 2022 | (c) Standortagentur Tirol

„Vor uns liegen Krisenjahre“

Für Investor:innen, die nun selektiver vorgehen wollen, hatte Berthold Baurek-Karlic Empfehlungen für Trends, die man sich ansehen sollte: Augmented Reality, autonomes Fliegen und Fahren und Web3. Baurek-Karlic ist Gründer von Venionaire Capital und Co-Initiator des European Super Angel Clubs (ESAC), der bereits die gesamte Woche in Kitzbühel Programm für Business Angels und Investor:innen hatte – unter anderem mit Fokustagen zu Krypto-Startups und zu Health-Startups.

Berthold Baurek-Karlic | (c) Standortagentur Tirol

Gemeinsam mit Cornelia Beier plant Baurek-Karlic einen VC-Fonds für Startups aus den Bereichen Healthtech und Biotech, den LSF2030, der ebenfalls am Business Angel Summit vorgestellt wurde. Die Woche im Vorfeld des Business Angel Summits will er mit ESAC weiter ausbauen und als Venture Week etablieren: „Wir brauchen wieder mehr Business Angels, um die Companies in Österreich zu unterstützen“, sagt der Investor. „Vor uns liegen Krisenjahre und es gibt bereits Frühphasen-Startups, die Schwierigkeiten haben, Bridge-Rounds zu raisen“, betont er die wichtige Rolle, die Angel-Investor:innen für das Startup-Ökosystem haben.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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