03.01.2024

Österreichische Hanfkette Bushdoctor wird nach Deutschland verkauft

Nach einem Konkurs im Juli und erfolgreichem Sanierungsverfahren übernimmt die Münchner SynBiotic-Gruppe den österreichischen Hanfhändler.
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Der Standort Wien des Hanfshops (c) Bushdoctor

Erst im Juli vergangenen Jahres meldete Österreichs größte Hanfkette Bushdoctor Konkurs an (brutkasten berichtete). Zuvor war das Unternehmen ein Vierteljahrhundert am Markt vertreten gewesen und zählte sechs Filialen. Nach erfolgreichem Abschluss des Sanierungsverfahrens kommt es nun zum Verkauf des Unternehmens: Bushdoctor wird von Deutschlands Cannabis-Unternehmensgruppe SynBiotic SE übernommen.

Franchisekonzept für Bushdoctor in Erarbeitung

Bis vor seinem Konkurs bot Bushdoctor in seinen Filialen Hanfprodukte wie Samen, Stecklinge, Hanfpflanzen und Anbauzubehör an. Auch Rauchzubehör war im Sortiment der Filialkette vertreten. Jetzt wird Bushdoctor Teil von SynBiotic – einer Münchner Cannabis-Unternehmensgruppe.

Die beiden Unternehmen arbeiten nun an einem gemeinsamen Franchisekonzept für den deutschen Markt. Im Laufe des Jahres sollen erste Stores eröffnet werden. Die bislang unter dem Namen von Bushdoctor betriebenen Filialen sowie der Onlineshop des Unternehmens sollen weiterlaufen.

SynBiotic selbst sieht die Übernahme als strategisch „wichtigen Schritt zur Stärkung der Marktposition von SynBiotic im Bereich Eigenanbau“, heißt es in einer Aussendung. Weiters heißt es, die Übernahme stärke die Unternehmensgruppe vor allem dahingehend, um mit weiteren Entwicklungen der Legalisierung von Hanfprodukten mitzuhalten und sich indes einen „soliden Marktanteil“ zu sichern.

Cannabis-Legalisierung „kaum vorstellbar, aber greifbar“

Harald Schubert, Geschäftsführer der Bushdoctor GmbH, ergänzt indes: „Die Entwicklung in Deutschland Richtung Legalisierung ist nach vielen Jahren der Repression kaum vorstellbar, aber greifbar. Der Zusammenschluss mit SynBiotic stellt für mich eine einzigartige Kräftefusion dar. Was allein aufgebaut werden kann ist gut, was gemeinschaftlich betrieben wird ist besser und nachhaltiger.“

Auch vonseiten SynBiotics sind die Weichen in Richtung geregelte Entkriminalisierung von Cannabisprodukten gestellt: „Für die kommende Phase der Dekriminalisierung, Liberalisierung und Legalisierung von Hanf- und Cannabisprodukten in Deutschland, aber auch Europa, ist Haralds Erfahrung von unschätzbarem Wert“, meint Daniel Kruse, geschäftsführender Direktor der SynBiotic SE, über die künftige Zusammenarbeit.

So steht es um legalen Cannabis-Konsum in Deutschland und Österreich

Aktuell darf jede und jeder Erwachsene in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis mit einem THC-Gehalt von maximal zehn Prozent besitzen. Nach Angaben des deutschen Bundesgesundheitsministeriums ist es erlaubt, „insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Zwecke des Eigenkonsums oder Nutzhanfpflanzen zur nicht-gewerblichen Verwendung anzubauen“. An Dritte weitergegeben werden darf dies allerdings nicht.

In Österreich hingegen ist der Besitz von Cannabis strafbar. Kritiker:innen sprechen hierzulande von zahlreichen „Graubereichen“ im Gesetz. So gibt es bundesweit keine einheitlich geregelte Besitzmenge von Cannabis. Medienberichten zufolge liegt diese bundesländerabhängig zwischen einem und 2,5 Gramm. Aktive Legalisierungsbestrebungen bleiben bislang aus.

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(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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