30.11.2022

Burgenländische Innovation: Südhub wird zu StartUp Burgenland

Sämtliche Leistungen vom Land Burgenland und der Wirtschaftsagentur "Burgenland für StartUps" werden nun unter einem Dach gebündelt.
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StartUp Burgenland, Burgenland Startups
(c) StartUp Burgenland - Das gesamte Beratungsangebot für Startups ist ab sofort unter dem Titel ‚StartUp Burgenland‘ vereint.

Der Südhub wurde Anfang 2021 als Accelerator-Programm am Standort Güssing ins Leben gerufen. Ziel der Wirtschaftsagentur Burgenland, die mit der Umsetzung der Gründerinitiative betraut wurde, war von Beginn an Unterstützungsleistungen für Startups nicht allein auf ein Accelerator-Programm zu beschränken, sondern vielmehr umfassend zu betreuen. Deswegen wurde das „StartUp- und Gründerzentrum“ eröffnet, wo auch Beratungsleistungen sowie Co-Working-Space angeboten und auch Early Stage-Startups gefördert werden. Sämtliche Leistungen wie diese werden nun unter „StartUp Burgenland“ gebündelt.

StartUp Burgenland: Nicht nur für den Süden

„Das Projekt hat sich nach zwei Jahren als Erfolgsmodell bewiesen. Nachdem die ESF-Förderperiode (Anm.: Europäischer Sozialfonds Österreich) jetzt ausläuft, wird das Land auch in Zukunft Startups unterstützen und das Portfolio weiter ausbauen“, erklärt Landesrat Leonhard Schneemann. „Dass sich das Land Burgenland zur Unterstützung von innovativen Jungunternehmer:innen bekennt, – und sich unser umfangreiches Leistungsportfolio für Startups nicht auf den Süden beschränkt – soll auch in der Kommunikation klar zum Ausdruck kommen. Deshalb wird das gesamte Beratungsangebot für Startups ab sofort unter dem Titel ‚StartUp Burgenland‘ vereint. Der Standort in Güssing bleibt dabei als Südhub bestehen.“

Der offizielle Abschluss des Accelerators 2022 war gleichzeitig den Startschuss der Bewerbungsphase für 2023, wo sich Startups aus allen Bereichen bewerben können – der Fokus allerdings liegt auf den Bereichen Gesundheit, Pflege, Agrar-Tech, Energie und Technologie.

Wirtschaftsagentur Burgenland-Geschäftsführer Michael Gerbavsits dazu: „Südhub, jetzt StartUp Burgenland, ist der verlängerte Arm der Wirtschaftsagentur Burgenland in Richtung Startups. Die verstärkte Zusammenarbeit ist ein großer Vorteil. In den letzten zwei Jahren hat jedes Startup einen Zuschuss von 10.000 Euro erhalten; 80 Prozent bekamen zudem eine Förderung. Und die Wirtschaftsagentur Burgenland hat sich an vier Startups beteiligt“, sagt er.

Und fügt an: „2023 werden wir eine zielgerichtete Kooperation mit Fachhochschulen und HTLs sowie BHSs aufbauen, um die Schüler:innen und Student:innen so früh wie möglich an das Thema Entrepreneurship heranzuführen. Die Information und Nutzung über die Unterstützungsleistungen bei Gründungsvorhaben im Burgenland steht dabei als Ziel im Vordergrund, um in weiterer Folge die Gründer:innen im Burgenland zu halten und die Erfolgswahrscheinlichkeit ihrer Startups zu erhöhen.“

Gründer:innen haben bis Ende Februar 2023 die Chance, sich für den nächsten „StartUp Burgenland“-Accelerator zu bewerben.

Absolventen des aktuellen Accelerator-Programms

  • Airxbig beschäftigt sich mit dem Thema Drohnen „as a Service“ mit dem Ziel, verschiedenste Einsatzgebiete in der Landwirtschaft und im kommunalen Bereich als „OneStop-Shop“ zugänglich zu machen und damit den Anteil der manuellen Arbeit signifikant zu reduzieren. Kostenersparnis, Prognosesicherheit und Qualitätsverbesserung seien die direkten Ergebnisse dieser neuen Zukunftstechnologie.
  • Die Care Development GmbH wurde im Februar 2021 von Daniel Riegler und Thomas Oswald gegründet. Das junge Unternehmen hat zum Ziel, durch die Digitalisierung der Pflegebranche die Lebensqualität der betreuten Personen zu erhöhen und die Betreuer:innen zu entlasten, damit Pflegebedürftige nie allein dastehen.
  • Das Technologie-Startup CareFact entwickelt einen digitalen Assistenten für ältere Menschen. Dabei kann ein interaktives Kuscheltier namens „Paul“ sprechen, Bücher vorlesen und Senior:innen im Alltag mittels künstlicher Intelligenz unterstützen.
  • Equolibri, ein Startup mit Sitz in Heiligenbrunn, bietet bedarfsgerechtes, wissenschaftlich basiertes und validiertes Futter für Pferde – optimiert durch Künstliche Intelligenz. Das Startup verfügt über einen Shop mit Konfigurator zur Ermittlung des optimalen Futters. Die Produkte werden in Österreich entwickelt, produziert, verpackt und klimaneutral versandt.
  • Das österreichische Medizintechnik-Startup Vertify wertet mit Smartphones Augenbewegungen aus, um Schwindelursachen herauszufinden. Seit Jänner 2020 entwickelt das Healthtech-Unternehmen eine Eye-Tracking-Technologie für Smartphones, welche Hausärzt:innen unterstützen soll, Patient:innen mit Schwindel zu diagnostizieren.
  • VitaBlick möchte die Lebensqualität von Senior:innen steigern, indem sie mittels virtueller Realität wieder an ihre vertrauten Orte zurückkehren. Das Startup produziert dafür speziell auf die Zielgruppe abgestimmte 360°-Videos von regionalen Orten, die Senior:innen im Pflegeheim mit Virtual Reality-Brillen wieder „besuchen“ können.

Dritte Runde des StartUp Burgenland Accelerator startet

„Wir werden auch im dritten Durchlauf mit sechs Startups individuell und intensiv über acht Monate an ihrer Erfolgsgeschichte arbeiten“, sagt Martin Trink, Leiter StartUp Burgenland. „Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme bei uns ist ein erster Finanz- sowie Businessplan und die Innovation soll gut erklärt werden können. Um Zugang zu Förderungen zu haben, muss der Unternehmenssitz im Burgenland sein oder hierher verlegt werden.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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