08.07.2021

Bunq: Niederländische Neobank holt 193 Mio. Euro Investment

Der Großteil des Geldes kommt von der britischen Private-Equity-Gesellschaft Pollen Street Capital. Bunq-Gründer Ali Niknam selbst steuerte 25 Mio. Euro bei. Die Neobank wird in der Runde mit 1,6 Mrd. Euro bewertet.
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Bunq
Foto: © Bunq

Die Serie an großen Fintech-Investments in Europa reißt nicht ab: Die niederländische Neobank Bunq hat nun eine 193 Mio. Euro (228 Mio. US-Dollar) schwere Series-A-Runde offiziell kommuniziert. Die Bewertung liegt dabei bei 1,6 Mrd. Euro (1,9 Mrd. Dollar). Das Geld kam von der britischen Private-Equity-Gesellschaft Pollen Street Capital, die den Großteil der Runde stemmte. Allerdings steuerte auch Bunq-Gründer Ali Niknam eigenes Geld bei und beteiligte sich mit rund 25 Mio. Euro.

Nikman hat bereits in der Vergangenheit immer wieder eigenes Geld in das 2012 gegründete Fintech gesteckt. Insgesamt sollen sich seine Investments in die Firma inklusive der nun kommunizierten Runde auf fast 125 Mio. Euro belaufen. Daher war Bunq bisher auch nicht auf externe Investoren angewiesen. Nun sei aber das Unternehmen reif genug, um stärker zu skalieren und daher mehr Kapital willkommen, sagte der Gründer. Bei der nun abgeschlossenen Runde handelt es sich nach Angaben von TechCrunch um die höchste Series-A-Runde, die jemals ein europäisches Fintech abgeschlossen hat.

Allerdings weist der Deal durchaus eine Besonderheit auf: Rund 141 Mio. Euro des aufgenommenen Geldes sollen nämlich in die Übernahme der irischen Capitalflow Group fließen, berichtete Reuters. So weit so ungewöhnlich. Aber: Bisheriger Eigentümer des Unternehmens war Pollen Street Capital – also der Investor hinter der aktuellen Runde. Die Behörden müssen der Übernahme noch zustimmen.

Mehr als 1 Mrd. Euro an Kundeneinlagen

Bunq ist nach eigenen Angaben in 30 Ländern aktiv – darunter in der gesamten EU. In diesem Jahr überschritten die Kundeneinlagen bei der Neobank erstmals die Marke von 1 Mrd. Euro. Damit hat sich ihre Summe gegenüber dem Vorjahr ungefähr verdoppelt. Anlässlich der Finanzierungsrunde teilte Bunq außerdem mit, auf Monatsbasis noch in diesem Jahr profitabel zu werden.

Im Mai stellte Bunq, wie berichtet, gemeinsam mit Mastercard das Angebot True Name vor. Mit diesem wird es Kundinnen und Kunden ermöglicht, den Vornamen auf ihrer Bezahlkarte frei wählen zu können. Er muss also nicht – wie bei anderen Banken üblich – mit dem Namen auf behördlichen Dokumenten übereinstimmen. Das Angebot richtet sich vor allem an Transgender-Personen und Menschen mit nicht-binärer Identität. Bunq ist damit die erste Bank, die das 2019 in den USA gestartete Mastercard-Feature auch in Europa anbietet.

Europäische Fintechs bei Investoren gefragt

In den vergangenen Woche gab es zahlreiche größere Investitionsrunden in europäische Fintechs: Beispielsweise schloss der ebenfalls in den Niederlanden beheimatete Zahlungsdienstleister Mollie eine 800 Mio. Dollar schwere Series-C-Runde zu einer Bewertung von 6,5 Mrd. Dollar ab. Das dänische Fintech Pleo hat diese Woche eine 150 Mio. Dollar schwere Runde zu einer 1,7-Mrd.-Dollar-Bewertung kommuniziert. Die Neobank Revolut soll Berichten zufolge an einer Finanzierungsrunde arbeiten, in der die Neobank mit Sitz in London mit mehr als 20 Mrd. Dollar bewertet werden könnte. Größere Runden gab in den vergangenen Monaten außerdem von Klarna, Mollie, Trade Republic oder WeFox. Bereits im April hatte mit BUX ein weiteres niederländisches Fintech 80 Mio. US-Dollar aufgenommen.

Und auch abseits von Finanzierungsrunden sorgten Fintechs zuletzt für Schlagzeilen: Das britische Unternehmen Wise ging diese Woche zu einer Bewertung von 9 Mrd. Euro an die Londoner Börse. Das schwedische Open-Banking-Scaleup Tink wiederum wurde kürzlich für 1,8 Mrd. Euro von Visa übernommen.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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