07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem “Settlement” mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie “Waiver of Confidentiality” hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: “GIPHY in Österreich erheblich tätig”

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in “erheblichem Umfang” tätig ist: “Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)”, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Sander van de Rijdt, Eric Weisz und Jürgen Milde-Ennöckl (Lead Investor tecnet) (c) Alissar Najjar

Mit seinem KI-basierten Vorhersagesystem für den Lebensmittelhandel überzeugte Circly in der Vergangenheit bereits namhafte Investoren. Dazu zählen unter anderem der niederösterreichische VC tecnet Equity. In einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde im vergangenen Jahr sicherte sich Circly einen Millionenbetrag – brutkasten berichtete. Ergänzt wird die Liste der Investoren durch weitere Beteiligungen, darunter die A&S Beteiligungsgesellschaft von Axel Greiner, das Tyrolean Business Angel Network, Reventura sowie Unternehmer Max Schnödl.

Nun verkündet das niederösterreichische Startup einen weiteren Investor an seiner Seite: PlanRadar-Gründer Ibrahim Imam und Sander van de Rijdt investieren einen sechsstelligen Betrag.

Ziel: Aufbau der globalen Reichweite und Kundenbasis

Seit seiner Gründung im Jahr 2021 beschäftigt sich Circly mit der Bekämpfung von Ressourcen- und Lebensmittelverschwendung in Produktion und Handel. Die Gründer Armin Kirchknopf (CTO) und Eric Weisz (CEO) entwickelten mithilfe von Künstlicher Intelligenz ein Planungstool, das Absatz- und Bedarfsprognosen ermöglicht.

Circly bestätigt nun ein sechsstelliges Investments in Form eines Wandeldarlehens von den PlanRadar-Gründern Ibrahim Imam und Sander van de Rijdt. Mit diesem Kapital will das Unternehmen seine „vertriebliche Internationalisierung und technologische Weiterentwicklung maßgeblich beschleunigen, um den global wachsenden Bedarf an effizienteren und nachhaltigen Planungslösungen zu decken“, heißt es in der Aussendung.

Vonseiten Sander van de Rijdt heißt es: „Das Team von Circly hat uns mit seinem Engagement für Nachhaltigkeit und Innovationskraft überzeugt. Die einzigartige Kombination aus KI und praxisnahen Branchenlösungen trifft auf eine stark wachsende Nachfrage im internationalen Markt. Unser Ziel ist es, Circly dabei zu unterstützen, seine Reichweite und Kundenbasis global aufzustellen“.

Sander van de Rijdt wird neues Mitglied im Circly-Board

Gleichzeitig gibt das Startup bekannt, dass Sander van de Rijdt als neues Mitglied in das Board des Unternehmens eintritt. Diese Entscheidung soll die langfristige Wachstumsstrategie unterstützen, da das Unternehmen künftig international expandieren und seine Technologieführerschaft weiter ausbauen möchte.

CEO Weisz betont: „Mit Sander van de Rijdt haben wir ab sofort einen erfahrenen strategischen Partner im Board, der unsere Vision teilt und wertvolle Erfahrungen im internationalen Wachstum mitbringt. Mit seiner Expertise wird es uns gelingen, die Vorteile unserer Lösung einer globalen Kundschaft zugänglich zu machen“.

Circly zählt namhafte Unternehmen zu seinen Kunden

Das 2021 in St. Pölten gegründete Unternehmen entwickelte eine selbstlernende Absatzprognose-Software für Handelsunternehmen. Ziel ist es, Ressourcen- und Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Gleichzeitig verspricht die Software eine präzisere Verwaltung von Lagerbeständen und ein besseres Verständnis für Kundenbedürfnisse. Zudem will Circly schnelle und praxisnahe Ergebnisse liefern, die unmittelbar umsetzbar sind.

Zu den Kunden von Circly gehören namhafte Unternehmen aus Deutschland, den Niederlanden und Österreich. Darunter Refresco, Egger Getränke, Nah&Frisch und der Lebensmittelgroßhändler Kastner.

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