07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem „Settlement“ mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie „Waiver of Confidentiality“ hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: „GIPHY in Österreich erheblich tätig“

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in „erheblichem Umfang“ tätig ist: „Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)“, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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v.l.: Matthias Nadrag (enixi), Uwe Kroiss (Umweltunternehmensberatung), Christoph Fischer (QMedia IT) © Uwe Kroiss

Die Umweltunternehmensberatung UUB GmbH bringt unter der Marke RegioStrom ein neues digitales Portal für den gewerblichen Stromhandel auf den Markt. Die Plattform soll es Industrie-, Gewerbebetrieben sowie Gemeinden ermöglichen, überschüssigen Photovoltaik-Strom direkt und zu selbst definierten Konditionen an Verbraucher:innen zu verkaufen.

Automatisierung im Hintergrund

Für die technische Umsetzung zeichnen laut einer Aussendung zwei Partnerunternehmen verantwortlich. Während QMedia IT für die Benutzeroberfläche zuständig ist, liefert das Kärntner Startup enixi die technologische Basis für die Datenverarbeitung. Laut Projektbeteiligten soll die monatliche Abrechnung über das System vollautomatisiert erfolgen.

„Daten sind der Schlüssel für eine moderne und nachhaltige Energiewirtschaft. Unsere Technologien ermöglichen es, Energieflüsse intelligent zu steuern und Angebot sowie Nachfrage optimal zusammenzubringen“, erklärt enixi-Gründer Matthias Nadrag. Das Ziel der Betreiber sei es, den Prozess so einfach wie eine Online-Vergleichsplattform zu gestalten, quasi das „Trivago der Energiewirtschaft“.

B2B-Ausbau nach Finanzierungsrunde

Für das Kärntner Startup enixi bedeutet die Partnerschaft einen strategischen Schritt beim Ausbau des B2B-Geschäfts. Das auf Energy-Sharing spezialisierte Startup hatte erst im April dieses Jahres ein sechsstelliges Investment von drei neuen Gesellschafter:innen vermeldet.

Die damalige Kapitalspritze, die bei einer mittleren siebenstelligen Bewertung investiert wurde, soll primär für die Skalierung und das Erreichen der Marktführerschaft in Österreich genutzt werden. Mit dem neuen Kooperationsprojekt kann das Startup seine automatisierte Abrechnungskompetenz nun im regionalen Stromhandel zwischen Unternehmen unter Beweis stellen.

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