07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem „Settlement“ mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie „Waiver of Confidentiality“ hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: „GIPHY in Österreich erheblich tätig“

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in „erheblichem Umfang“ tätig ist: „Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)“, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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(c) Startups for Europe
(c) Startups for Europe

Bislang wurde Startup-Europa durch zwei Organisationen auf europäischer Ebene vertreten: Das European Startup Network (ESN) fungierte primär als Dachverband der nationalen Startup-Organisationen wie etwa AustrianStartups in Österreich. Allied for Startups, dessen Netzwerk auch mehrere außereuropäische Organisationen umfasst, trat als Interessensvertretung für Startup-politische Anliegen auf EU-Ebene auf. Nun schlossen sich die beiden Verbände zu „Startups for Europe“ mit Sitz in Brüssel zusammen.

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Die Mission sei mutig und einfach: Europa zum besten Ort der Welt zu machen, um ein Unternehmen zu gründen, zu skalieren und im Wettbewerb zu bestehen, heißt es in einer Presseaussendung zum Start. In dieser werden einmal mehr die bekannten Probleme europäischer Startups thematisiert: mangelndes Risikokapital, Bürokratie, Fragmentierung und die aus all dem resultierende Abwanderung von Startups. „Das ist kein Schicksal, sondern ein Regelwerk – und Regeln können neu geschrieben werden“, konstatiert man bei Startups for Europe.

„Durch den Zusammenschluss machen wir aus der Erfahrung von Tausenden Gründer:innen echtes politisches Gewicht. Europa hat alles, was es braucht, um führend zu sein. Jetzt muss es seine Gestalter:innen bauen lassen“, kommentiert Simon Schaefer. Der bisherige Allied-for-Startups-Präsident ist nun Präsident von Startups for Europe. Schaefer war auch Co-Initiator der Initiative EU-INC. Ein weiterer Co-Initiator, der gebürtige Österreicher Andreas Klinger, ist nun auch Teil des neu gebildeten Vorstands von Startups for Europe – ebenso wie AustrianStartups-CEO Hannah Wundsam.

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Wundsam kommentiert auf brutkasten-Anfrage: „Die EU-INC-Initiative hat gezeigt: Echte Reformen in Europa brauchen eine starke, klare Stimme von außen. Wir können es uns nicht mehr leisten, nur innerhalb unserer Landesgrenzen zu denken. Auch nicht in der Politik. Die Rahmenbedingungen für Startups werden in Brüssel gesetzt. Deshalb müssen wir unsere Kräfte bündeln und gemeinsam unüberhörbar sagen, was sich ändern muss, damit Europa der Ort wird, an dem die Zukunft gebaut wird.“

Konkrete und übergeordnete Ziele altbekannt

Die Umsetzung der paneuropäischen Rechtsform EU Inc. ist auch – wie nicht anders zu erwarten – eines der zentralen konkreten Anliegen der neuen Dachorganisation. Daneben nennt man den European Innovation Act, die Spar- und Investitionsunion und die Regulierung von KI und dem digitalen Bereich als konkrete Bereiche, die priorisiert werden sollen. Die übergeordneten Ziele überraschen ebenso wenig: ein echter europäischer Binnenmarkt für Startups, mehr verfügbares Kapital und das Ziel, Frontier-Technologien tatsächlich am Kontinent zu Größe zu bringen.

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