07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem “Settlement” mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie “Waiver of Confidentiality” hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: “GIPHY in Österreich erheblich tätig”

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in “erheblichem Umfang” tätig ist: “Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)”, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Gerfried Brunner
Neuer aws Co-Geschäftsfrührer Gerfried Brunner (c) Wirtschaft Burgenland GmbH

Gerfried Brunner wird mit Anfang Dezember neuer Co-Geschäftsführer der Austria Wirtschaftsservice (aws) – das wurde heute via Aussendung bekanntgegeben. Er leitet das Unternehmen künftig zusammen mit Bernhard Sagmeister, welchen brutkasten zuletzt im Mai interviewte.

Gerfried Brunner hat die letzten acht Jahre das Geschäftsfeld für Kredite und Kofinanzierungen in der aws geleitet. Mit der Bestellung zum Co-Geschäftsführer löst er Edeltraud Stiftinger ab, die zur Vizegouverneurin der OenB bestellt wurde. Das teilte das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit.

Gerfried Brunner ist ein versierter Förder-Manager, welcher als Geschäftsfeldleiter in der aws bereits ein Team von rund 70 Mitarbeitenden leitete. Zu seinen Aufgaben gehörten unter anderem die Verwaltung des ERP (European Recovery Programm – Hilfsprogramm aus dem Marshallplan)-Fonds mit einem Volumen von drei Milliarden Euro. Darüber hinaus verantwortete Brunner die Umsetzung nationaler und europäischer Förderprogramme wie der „Important Projects of Common European Interest“, dem EU Chips Act und Initiativen zur Förderung von Primärversorgungseinrichtungen im Gesundheitssystem. Die aws ist die zentrale Förderbank des Bundes und unterstützt Unternehmen bei Innovations- und Wachstumsprojekten. So etwa auch mit einer neuen KI-Förderrunde – brutkasten berichtete.

Zuversichtliche Klimaschutzministerin Gewessler

Über die Bestellung von Gerfried Brunner sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Die aws ist ein wichtiger Partner der österreichischen Wirtschaft, insbesondere in herausfordernden Zeiten. Mit Gerfried Brunner übernimmt eine erfahrene Führungspersönlichkeit aus der Organisation, die umfassende Expertise in Unternehmensfinanzierung, der Umsetzung komplexer Förderprogramme sowie in der Begleitung von Transformationsprozessen mitbringt. Seine Bestellung ist ein wesentlicher Schritt für die Weiterentwicklung der aws.“

Brunner selbst erklärt anlässlich seiner Ernennung: „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Bernhard Sagmeister die Weiterentwicklung der aws aktiv zu gestalten und ihre Rolle als führende digitale Förderbank und strategischer Partner für Unternehmen bei ihren Innovations- und Wachstumsprojekten weiter auszubauen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität Österreichs weiter zu stärken.”

Die öffentliche Ausschreibung der Geschäftsführungsposition erfolgte gemäß Stellenbesetzungsgesetz. Laut Aussendung konnte sich Brunner mit über 25 Jahren Erfahrung in Führungsfunktionen gegen zahlreiche andere Bewerber:innen durchsetzen.

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