07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem “Settlement” mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie “Waiver of Confidentiality” hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: “GIPHY in Österreich erheblich tätig”

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in “erheblichem Umfang” tätig ist: “Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)”, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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v.l. Georg Kopetz, Co-Founder und CEO von TTTech, sowie Lars Reger, Chief Technology Officer bei NXP | (c) NXP Semiconductors und Robert Fritz

Im Jahr 2022 sorgte TTTech mit einem Investment von 250 Millionen Euro durch Audi und Aptiv für Aufsehen und erreichte damit Unicorn-Status (brutkasten berichtete). Nun macht das Wiener Technologieunternehmen erneut Schlagzeilen: Der niederländische Chiphersteller NXP hat eine verbindliche Vereinbarung zum Erwerb von 100 Prozent der Aktien von TTTech Auto abgeschlossen, einschließlich des 35,8-prozentigen Anteils von TTTech. “Die All-Cash Transaktion wird mit 625 Millionen US-Dollar bewertet”, wie es in einer Aussendung am Dienstag heißt.

TTTech Auto wurde 2018 ausgegründet

Nach einer Entwicklungsphase zusammen mit dem Gründungsgesellschafter Audi wurde TTTech Auto 2018 als Automobiltechnologieunternehmen ausgegründet. Infineon, Samsung und Aptiv kamen als Gesellschafter hinzu, während TTTech Kernaktionär des Unternehmens blieb. 

Die Akquisition durch NXP soll nun eine nahtlose Integration der weltweit anerkannten Sicherheitssoftware-Expertise von TTTech Auto (MotionWise) in die sogenannte “NXP CoreRide Plattform von NXP” ermöglichen, wie es vom Wiener Unternehmen heißt. Zur Einordnung: NXP ist in über 30 Ländern vertreten und erzielte 2023 einen Umsatz von 13,28 Milliarden US-Dollar. NXP zählt somit zu den größten Chipherstellern für Autos.

“NXP und TTTech teilen die Vision, sichere und zuverlässige Systeme anzubieten. Dieser Schritt wird großartige neue Möglichkeiten eröffnen, den Übergang zu softwaredefinierten Fahrzeugen in der Automobilindustrie zu beschleunigen, und wir machen nun einen entscheidenden Schritt, der unsere Technologieführerschaft und unsere Ingenieursressourcen in Europa weiter stärken wird“ so Lars Reger, Chief Technology Officer bei NXP.

Kapital soll reinvestiert werden

Ein Teil der Einnahmen aus dem Verkauf der Aktien soll in bestehende und neue Märkte investiert werden. Ziel ist es, die sicheren Netzwerk- und Steuerungslösungen von TTTech schneller voranzubringen. Diese Lösungen sollen in immer mehr intelligenten und autonomen Maschinen eingesetzt werden. Solche Maschinen finden sich in den Bereichen Off-Highway, Luft- und Raumfahrt, Robotik und Energie.

“Diese Akquisition erlaubt es NXP und TTTech Auto sich bei der Gestaltung der Zukunft der software-definierten Fahrzeuge (SDVs) sich nunmehr gemeinsam auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren. Die Kernunternehmen der TTTech Gruppe werden ihr Portfolio an autonomen und intelligenten digitalen Lösungen für verschiedene Anwendungen wie robotische Maschinen, die Transformation des Energiesektors sowie in Luft- und Raumfahrtsystemen sehr aktiv weiterentwickeln”, so Georg Kopetz, Mitgründer und CEO von TTTech.


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