07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem „Settlement“ mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie „Waiver of Confidentiality“ hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: „GIPHY in Österreich erheblich tätig“

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in „erheblichem Umfang“ tätig ist: „Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)“, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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v.l.n.r.: David Riedl und Laurenz Sutterlüty, die beiden Gründer und Geschäftsführer von EnerCube | © Kathrin Gollackner

Die Nächte werden länger, die Temperaturen beginnen zu sinken. Kurzum: Die Heizsaison beginnt. Der Salzburger Heizzentralen-Hersteller EnerCube bietet mit seinen Wärmepumpen-Heizzentralen eine nachhaltige Heizungsmöglichkeit an. Nun bringt er im Zuge der strategischen Partnerschaft mit Panasonic eine neue Modellreihe auf den Markt, die vor allem für große Gebäude gedacht ist. Damit soll die Wärmewende in Gewerbe, Industrie und kommunalen Gebäudebeständen vorangetrieben werden.

Fertigung in Europa

EnerCube integriert bei der neuen Reihe Luftwärmepumpen der Big Aquarea M-Serie von Panasonic in seine Heizzentralen. Gefertigt werden die Wärmepumpen in Europa in einer tschechischen Panasonic-Fabrik in Pilsen. EnerCube verantwortet die Entwicklung und ganzheitliche Fertigung der Heizzentralen und greift dabei auf die etablierte Wärmepumpentechnologie von Panasonic zurück.

Schneller Tausch, geringe Investitionskosten

Das Salzburger Unternehmen setzt auf vorgefertigte Heizzentralen, wobei die einzelnen Komponenten bereits im Werk zusammengesetzt werden. Das soll einen schnellen Tausch garantieren. Zusätzlich seien die Investitionskosten laut dem Salzburger Unternehmen geringer als bei bestehenden Modellreihen. „Wir wollen den Heizungstausch so einfach machen, dass sich auch große Gebäudebestände mit überschaubarem Aufwand und wirtschaftlich tragfähigen Investitionskosten auf eine nachhaltige Wärmeversorgung umstellen lassen“, sagt David Riedl, Co-Gründer und Geschäftsführer von EnerCube.

Co-Gründer und ebenfalls Geschäftsführer Laurenz Sutterlüty ergänzt: „Mit der neuen Modellreihe erweitern wir unser Angebot an vorgefertigten Heizzentralen auf Basis von Panasonic Luftwärmepumpen und schaffen damit Lösungen, die durch ihre kompakte Bauweise, hohe Effizienz und Wirtschaftlichkeit überzeugen.“ Die neuen Geräte erreichen bis zu 180 kW Wärmepumpenleistung, wodurch größere Gebäude mit einer Einheit, auch Cube genannt, versorgt werden können. Die Einheiten werden außerhalb der Gebäude aufgestellt und benötigen laut EnerCube nicht mehr Platz als die Fläche eines Autoparkplatzes. Neben dem Heizen können die Cubes auch zum Kühlen und zur Warmwasserbereitung verwendet werden.

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