07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem “Settlement” mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie “Waiver of Confidentiality” hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: “GIPHY in Österreich erheblich tätig”

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in “erheblichem Umfang” tätig ist: “Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)”, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Dass ein Land eine Branche auf globaler Ebene dominiert, kommt immer wieder vor. Im Bereich ConstructionTech könnte dieses Land künftig Österreich sein – diesen Eindruck kann man zumindest gewinnen, wenn man auf die Finalisten des globalen PropTech-Wettbewerbs Construction Startup Competition blickt – brutkasten berichtete bereits. Nicht weniger als drei von acht der Finalisten-Startups – revitalyze, Sodex Innovations und Mixteresting – kamen aus Österreich. Und mit dem New Yorker Startup Trunk Tools, das von der Österreicherin Sarah Buchner gegründet wurde, kam noch ein vierter Finalist mit starkem Österreich-Bezug hinzu.

Sodex auf Platz 1, Trunk Tools auf Platz 3

Nun ging das Finale in Las Vegas über die Bühne. Und der Sieg ging – Trommelwirbel – nach Österreich. Konkret setzte sich Sodex Innovations aus Vorarlberg vor Raise Robotics aus San Francisco und dem oben erwähnte Trunk Tools rund um Sarah Buchner durch. Buchner war übrigens kürzlich im großen brutkasten-Video-Talk, um über eine 20 Millionen US-Dollar-Finanzierungsrunde zu sprechen. Ihr Startup nutzt Künstliche Intelligenz (KI) zur Strukturierung unüberschaubarer Datenmengen in der Bauindustrie.

Tech-Startup mit Bagger-Affinität und Deutscher Bahn als Referenzkunde

Von Sodex Innovations ist bislang keine Finanzierungsrunde in der Größenordnung bekannt. Das 2021 gegründete Startup, das aus einem HTL-Projekt hervorgegangen ist, kann aber bereits einige Erfolge und große Referenzkunden, darunter die Deutsche Bahn, vorweisen. Konzentrierte sich das Unternehmen ursprünglich auf autonome Bagger, entwickelte es später ein System, das die Vermessung und Dokumentation von Baustellen automatisiert. Dieses wird ebenfalls vom Bagger aus betrieben. Auch die Kundenbeziehung zur Deutschen Bahn kam übrigens über den Sieg bei einem Wettbewerb zustande – gegen 96 Mitbewerber.

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