07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem “Settlement” mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie “Waiver of Confidentiality” hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: “GIPHY in Österreich erheblich tätig”

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in “erheblichem Umfang” tätig ist: “Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)”, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Schon seit 2022 ist das Jungunternehmen an Bahnhöfen und in ausgewählten Firmen vertreten – darunter etwa im 42 Vienna oder in der Uniqa. Mit seinem 360-Grad-Verpflegungskonzept hat sich das Güssinger Startup Foodie Fridge, hinter dem die Venvie GmbH unter Geschäftsleitung von Alexander Billasch steht, bereits ein Standing in der modernen Nahversorgung erarbeitet.

Bei Foodie Fridge handelt es sich um eine automatisierte Lösung zur Firmenverpflegung und unkomplizierten Versorgung im öffentlichen Raum. Konkret bietet das Startup kleine Automatenrestaurants mit “Gourmet-Anspruch”.

Zu jeder Tages- und Nachtzeit sollen Hungrige per Knopfdruck “hochwertige Mahlzeiten” erwerben können. Im Kühlschrank enthalten sind fertige, hochwertige Gerichte, wie das Startup auf seiner Website preisgibt. Darunter vegetarische, vegane sowie fisch- und fleischhaltige Wochenmenüs. Indes beruft sich das Startup auf regionale Zucht und österreichischen Anbau. Auch Snacks, Drinks und Riegel finden sich im Kühlschranksortiment.

Konkurs statt Angebots-Erweiterung

Erst im vergangenen Juni vermeldete das Startup, sein bestehendes Angebot ausbauen zu wollen und “dieses Jahr durch einen Postversand in Kooperation mit dem Next Day Fresh Service der Österreichischen Post” zu ergänzen.

Finanziell scheint die Rechnung des Startups jedoch nicht aufgegangen zu sein. Wie der Kreditschutzverband KSV1870 und der Alpenländische Kreditorenverband AKV am heutigen Dienstag vermelden, musste das Güssinger Startup Konkurs anmelden. Das Verfahren wurde über Eigenantrag eröffnet. Eine Fortführung der GmbH dürfte somit nicht vorgesehen sein (prinzipiell könnte auch im Laufe des Verfahrens noch ein Sanierungsantrag eingebracht werden).

“Engagiert gestartet”, dann “sprichwörtlich untergegangen”

Auf brutkasten-Anfrage äußert sich Geschäftsführer Alexander Billasch zum laufenden Konkursverfahren:

“Wir sind mit Foodie Fridge sehr engagiert und erfolgreich gestartet. Auf der Habenseite stehen Partnerschaften mit renommierten Unternehmen wie Sodexo, Lieferando, Edenred und der ÖBB. Wir konnten einige Firmen von unserem Verpflegungskonzept überzeugen. Was nicht ausreichend funktioniert hat, ist der öffentliche Bereich. Öffentliche Plätze unterliegen strengen Auflagen und sind nur schwer oder mit hohen Investments zu bekommen. In Tullnerfeld sind wir außerdem mit dem Bahnhof sprichwörtlich untergegangen.”

Preissensibilität und Manufakturqualität

Überdies nennt Geschäftsführer Billasch nicht nur ein geringeres Pendleraufkommen als Grund für ausbleibenden Umsatz: “Auf der Firmenseite haben uns hybrides Arbeiten (keine ausreichende Frequenz) und mangelnde Bereitschaft, in Mitarbeiterverpflegung zu investieren (trotz steuerlicher Anreize), zu schaffen gemacht. Zwei Lohnrunden mit überdurchschnittlicher Kollektivvertraglicher Erhöhung sowie die derzeitige wirtschaftliche Lage beeinflusst unser Thema sehr stark. Dazu kommt hohe Preissensibilität auf Endkundenseite. Wir haben lange versucht, Manufakturqualität auf niedrigem Preisniveau zu halten, aber die meisten Kunden sind leider nur bereit, Industriepreise zu bezahlen. Da konnten wir mit unserer Produktionsmenge nicht dagegenhalten.”

Auch über eine mögliche Zukunft von Foodie Fridge schafft Geschäftsführer Billasch Klarheit: “Wir nehmen sehr viel an Erfahrung mit, eine Fortführung des Unternehmens ist in dieser Form aber nicht geplant.”

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