07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem „Settlement“ mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie „Waiver of Confidentiality“ hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: „GIPHY in Österreich erheblich tätig“

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in „erheblichem Umfang“ tätig ist: „Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)“, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Lukas Enzersdorfer-Konrad, CEO von Bitpanda (c) Bitpanda
Lukas Enzersdorfer-Konrad, CEO von Bitpanda. (c) Bitpanda

Bitpanda gab heute bekannt, dass CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad im ersten Quartal 2027 zurücktreten wird. Bis zu seinem Ausscheiden bleibt er CEO und wird das Unternehmen weiterhin leiten. Danach wechselt er zur Erste Group, wie CEO Peter Bosek per LinkedIn-Post bekannt gibt. Der Bitpanda-Verwaltungsrat hat laut Aussendung eine strukturierte Suche nach Enzersdorfer-Konrads Nachfolge eingeleitet, bei der sowohl interne als auch externe Kandidaten berücksichtigt werden.

Bitpanda: Trummer als Co-CEO

Als Co-Founder und Chief Scientist bringt Christian Trummer Erfahrung in der Entwicklung der Plattform und Technologie ein, die Bitpandas Strategie zugrunde liegen. Er soll den Fokus auf Produktqualität zusätzlich schärfen, während Bitpanda die Weiterentwicklung des Multi-Asset-Angebots über Krypto, Aktien, ETFs und Edelmetalle hinweg und den Ausbau seiner Infrastruktur für Finanzinstitute vorantreiben möchte, wie es per Aussendung heißt.

Eric Demuth, Executive Chairman und Präsident des Verwaltungsrats von Bitpanda zu den Vorgängen: „Lukas hat entscheidend dazu beigetragen, Bitpanda breiter aufzustellen und ein starkes Fundament für die Zukunft zu schaffen, und ich danke ihm für sein Engagement. Mit Christian als Co-CEO starten wir aus einer starken Ausgangsposition in die nächste Wachstumsphase und konzentrieren uns noch intensiver auf das, was uns zur bevorzugten Plattform für Millionen von Nutzern in Europa und zu einem verlässlichen Partner für Finanzinstitute weltweit macht.“

Enzersdorfer-Konrad zur Erste Group

Enzersdorfer-Konrad kommentiert wie folgt: „Meine Entscheidung, nächstes Jahr zurückzutreten, ist mir nicht leichtgefallen. Ich bin stolz auf das, was wir gemeinsam aufgebaut haben, und werde Bitpanda bis zu meinem Ausscheiden weiterhin mit vollem Einsatz führen. Ich freue mich darauf, unsere Strategie gemeinsam mit Christian und unseren Teams voranzutreiben.“

Bei seiner neuen Rolle bei der Erste Group wird er konzernweit die Verantwortung dafür übernehmen, eine integrierte Strategie für Asset Management und digitales Investieren in den acht Kernmärkten der Erste Group und für deren 23 Millionen Kunden voranzutreiben, heißt es per offiziellem Statement.

„Vom Sparen zum Investieren“

„Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, Lukas für die Erste Group zu gewinnen. Er verkörpert den Pioniergeist und bringt umfassende Expertise darin mit, das Investieren einfacher und zugänglicher zu machen – ein entscheidender Faktor, um die nächste Generation von Anlegerinnen und Anlegern zu erreichen“, sagt Peter Bosek. „Junge Menschen beginnen früher und investieren aktiver als frühere Generationen. Ein Grund dafür ist das wachsende Bewusstsein dafür, dass sie ihre finanzielle Zukunft selbst absichern müssen. Da sich ihre Erwartungen laufend weiterentwickeln, muss auch unser Angebot mit ihnen wachsen. Lukas wird eine zentrale Rolle dabei spielen, unser Angebot in all unseren Märkten intuitiv und attraktiv zu gestalten und mehr Menschen in Mitteleuropa dabei zu unterstützen, den Schritt vom Sparen zum Investieren zu machen.“

„Lukas Enzersdorfer-Konrad hat in den vergangenen acht Jahren aus erster Hand erlebt, wie schnell sich die Erwartungen der Menschen an das Investieren verändern können, wenn man es einfach, transparent und zugänglich gestaltet“, so Bosek weiter: „Die Erste Group verfügt über etwas, das nur wenige Institutionen in diesem Bereich bieten können: direkte und vertrauensvolle Beziehungen zu 23 Millionen Kunden sowie mit George über eine der meistgenutzten Banking-Plattformen Europas.“

Das sagt Bitpandas CO-CEO

Christian Trummer, nun CO-CEO, kommentiert gegenüber brutkasten: „Vor zwölf Jahren haben wir Bitpanda mit einer einfachen Überzeugung gegründet: Investieren soll einfacher und zugänglicher sein. Ich freu mich diese Rolle zu übernehmen und werde noch mehr Fokus auf unsere Produktqualität legen. Wir müssen eine Multi-Asset-Plattform sein, die jeder liebt.“

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