07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem „Settlement“ mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie „Waiver of Confidentiality“ hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: „GIPHY in Österreich erheblich tätig“

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in „erheblichem Umfang“ tätig ist: „Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)“, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Beyond Gravity Austria
© Beyond Gravity Austria/Canva - Kurt Kober, Geschäftsführer von Beyond Gravity Austria.

Beyond Gravity Austria (vormals RUAG Space Austria) zählt mit rund 57 Millionen Euro Umsatz (2025) und rund 250 Mitarbeitenden zu den größten österreichischen Weltraumtechnikunternehmen. Das Hochtechnologieunternehmen rüstet weltweit Satelliten und Trägerraketen mit Elektronik, Mechanik und Thermalisolation aus und hat eigenen Angaben nach eine Exportquote von rund 100 Prozent. Erst kürzlich hat der Weltraumzulieferer seine Produktionsfläche in Niederösterreich verdoppelt – brutkasten berichtete über den 4,5-Millionen-Euro-Ausbau.

Beyond Gravity: Navigationsempfänger für zwei NASA-Wettersatelliten

Nun wird die nächste Generation von US-Wettersatelliten mit Technologie aus Österreich ausgestattet. Beyond Gravity Austria liefert – wie man vermeldet – hochpräzise Navigationsempfänger für zwei NASA-Wettersatelliten, die ab 2032 für die US-Wetterbehörde NOAA ins All starten sollen. Gebaut werden die Satelliten vom US-Unternehmen Lockheed Martin in Colorado.

Die Navigationsempfänger aus Wien werden – so der Claim – die Position der Satelliten in rund 36.000 Kilometern Höhe mit einer Genauigkeit von weniger als 20 Metern bestimmen.

„Im Rahmen unseres ersten Vertrags mit Lockheed Martin werden wir Navigationsempfänger für zwei NASA-Wettersatelliten liefern. Je genauer die Position des Satelliten durch unseren Empfänger bestimmt wird, desto genauer sind die Wetter- und Umweltdaten“, sagt Kurt Kober, Geschäftsführer von Beyond Gravity Austria. Die Wettersatelliten namens GeoXO sollen die Vorhersage von Unwettern sowie die Überwachung von Umwelt- und Klimaphänomenen in der westlichen Hemisphäre deutlich verbessern.

Nicht die erste NASA-Partnerschaft

Beyond Gravity Austria lieferte schon mehrmals Technik für NASA-Satelliten, etwa einen Navigationsempfänger für den 2018 gestarteten NASA-Umweltsatelliten ICESat-2 oder Navigationsempfänger für den 2024 gestarteten Klimaschutzsatelliten PACE inklusive Thermalisolation für ein NASA-Instrument des Satelliten.

Die Wettersatelliten GeoXO (Geostationary Extended Observations) werden in einer geostationären Umlaufbahn über dem Äquator betrieben. In dieser Höhe von rund 36.000 Kilometern bewegen sie sich mit derselben Geschwindigkeit, wie die Erdrotation und können dadurch kontinuierlich dieselbe Region der Erde beobachten.

© zVg – Infografik zu den GeoXO-Wettermissionen.

„Unsere GEORIX-Empfänger bieten selbst in einer Entfernung von 36.000 Kilometern eine Positionsbestimmung mit einer Genauigkeit von weniger als 20 Metern. Damit setzen wir neue Maßstäbe für präzise Echtzeit-Navigation an Bord von Satelliten“, so Kober. Im Jahr 2023 wurde der erste GEORIX-Navigationsempfänger ins All geschickt; er bestimmt die Position des NASA-Klimainstruments TEMPO, das atmosphärische Gase (Ozon, Stickstoffdioxid und Formaldehyd) sowie Aerosole über Nordamerika misst.

Rund 30 Satelliten nutzen Navigationsempfänger von Beyond Gravity

Insgesamt nutzen derzeit etwa 30 Satelliten Navigationsempfänger von Beyond Gravity zur Positionsbestimmung. Die Empfänger kommen bei Satelliten von der niedrigen Erdumlaufbahn (LEO) bis zur geostationären Erdumlaufbahn (GEO) zum Einsatz, also in Entfernungen von etwa 1.000 Kilometern bis 36.000 Kilometern von der Erde. Alle weltraumgestützten Navigationsempfänger werden am österreichischen Standort von Beyond Gravity in Wien entwickelt und produziert.

Die GeoXO-Mission soll Bilder und atmosphärische Messungen der westlichen Hemisphäre der Erde und eine Echtzeit-Erfassung der Blitzaktivität liefern sowie kurzfristige Wettervorhersagen und Warnungen vor Extremwetter und Umweltgefahren unterstützen.

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