07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem “Settlement” mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie “Waiver of Confidentiality” hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: “GIPHY in Österreich erheblich tätig”

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in “erheblichem Umfang” tätig ist: “Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)”, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Parlai
(c) Parlai - Die beiden CoFounder von Parlai Nina Authried und Juan Herrera.

Man kennt dieses spezielle FOMO. Streaks sorgen bei Sprachlern-Apps dafür, dass man sich jeden Tag zumindest ein paar Minuten Zeit nimmt, um noch die eine Lektion zu schaffen, die die Strähne der täglichen Übung noch am Leben hält. Die Gründer von Parlai, Nina Authried und Juan Herrera, nennen diese Art der Sprachaneignung jedoch passives Üben.

Parlai: Sprache ohne Praxis bleibt Challenge

“Diese Methode bringt selten echten Fortschritt, da das aktive Sprechen – der wichtigste Schlüssel zur Sprachbeherrschung – fehlt”, sagt Authried. “Ohne regelmäßige Praxis in echten Gesprächen bleibt der Weg zur fließenden Kommunikation eine Herausforderung. Zusätzlich sind fremdsprachige Gesprächspartner, die gezielt beim Lernen unterstützen, oft teuer oder schwer zugänglich.”

Dies stelle insbesondere Immigranten, die sich integrieren möchten, und Berufstätige, die ihre Karrierechancen durch bessere Englischkenntnisse verbessern wollen, vor große Hürden. Hier möchte das Startup ansetzen und eine flexible Lösung bieten, um Sprachbarrieren effektiv abzubauen.

Mit WhatsApp kombiniert

Authried erkannte die Bedeutung aktiver Sprachpraxis während ihres internationalen Betriebswirtschaftsstudiums und eines Austauschsemesters in Lyon. Dort lebte die 26-Jährige in einer französischen WG und studierte Finanzen und Ingenieurwesen auf Französisch. Ihre beruflichen Erfahrungen in ihrem Gap Year in Mailand und Athen verstärkten folglich ihre Leidenschaft für Sprachen und Kulturen.

Co-Founder Herrera zog aus Kolumbien nach Graz, wo er die Herausforderungen des Deutschlernens im steirischen Dialekt hautnah erlebte. Die hohen Kosten für Tutoren und die begrenzte Verfügbarkeit alternativer Lernmethoden inspirierten den 31-Jährigen, über technologische Lösungen nachzudenken. Die Idee, WhatsApp mit KI zu kombinieren, entstand aus dem Wunsch, Sprachpraxis jederzeit und für alle zugänglich zu machen.

Parlai: KI übt und gibt Feedback

Bei Parlai können User:innen über Texte oder Sprachnachrichten mit einer KI-basierten Sprachpartnerin üben, die Fehler korrigiert, Feedback gibt und individuell angepasste Inhalte bereitstellt. Seit dem Start im März 2024 haben sich über 2.000 Nutzer registriert.

Die Gründer:innen sehen bei Parlai den Vorteil der Flexibilität: “Keine zusätzlichen Apps, keine festen Zeiten – einfach WhatsApp öffnen und direkt üben. Parlai ist besonders für Sprachlernende interessant, die flüssiger sprechen möchten, und für Gruppen, die von Sprachkenntnissen abhängen, wie Immigranten oder Berufstätige”, heißt es laut Aussendung. Die KI geht individuell auf die Bedürfnisse der Nutzer:innen ein und berücksichtigt das Sprachniveau und die Interessen. Künftig soll sie auch Sprachtelefonate unterstützen, um das Lernerlebnis noch realistischer zu machen.

Der Name selbst “Parlai” ist vielleicht manchen aus dem “Fluch der Karibik-Franchise” bekannt und stammt vom französischen Wort “parler” (sprechen). Für seine Idee erhielt das Startup eine AWS-Förderung in Höhe von 37.000 Euro.

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