07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem „Settlement“ mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie „Waiver of Confidentiality“ hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: „GIPHY in Österreich erheblich tätig“

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in „erheblichem Umfang“ tätig ist: „Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)“, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Bernhard Niesner | (c) Busuu
Bernhard Niesner | (c) Busuu

Sein eigenes Startup war das erste Investment von Business-Angel-Legende Hansi Hansmann: Mit Busuu baute Bernhard Niesner zunächst in Spanien, dann im Vereinigten Königreich eine der größten Sprachlern-Apps Europas mit mehr als 100 Millionen User:innen auf. 2021 erfolgte der Exit für umgerechnet 385 Millionen Euro (brutkasten berichtete).

Nicht nur Rendite

Bereits vor dem Exit war Niesner selbst als Startup-Investor tätig gewesen. Danach intensivierte er das mit seinem eigenen Family Office Tarifa Holding mit einem klaren Fokus: Impact-Investments in den Bereichen Klima und Bildung. „Nach meinem mehr als 400-Millionen-Dollar-Exit mit Busuu begann sich Angel-Investing etwas bedeutungslos anzufühlen“, schreibt er heute auf LinkedIn. „Was ist der Sinn darin, immer größere Renditen zu erzielen, wenn Geld machen nicht mehr der Nordstern ist?“

Das habe ihn zum Impact-Investing gebracht, so Niesner weiter. Er wolle eine positive Wirkung im sozialen und Umwelt-Bereich schaffen – und gleichzeitig trotzdem auch Rendite. „Die Idee ist einfach: Entrepreneure zu unterstützen, deren geschäftlicher Erfolg direkt mit der Schaffung einer besseren Zukunft verknüpft ist. Heute bin ich stolz, mehr als 30 Portfoliounternehmen bei dieser Mission mit meinem Kapital, meiner Erfahrung und meinem Netzwerk zu unterstützen“, schreibt der Investor.

„Bernhard ist die Art von Gründer, die wir lieben“

Nun habe er aber auch einen weiteren Job als „Teilzeit-Venture-Partner“ angenommen – ebenfalls im Impact-Bereich. Niesner startet bei Norrsken VC mit Sitz in der schwedischen Hauptstadt Stockholm. „Aufbauend auf der unternehmerischen Vision von Niklas Adalberth hat Norrsken ein ganzes Ökosystem geschaffen, das Gründer dabei unterstützt, einige der weltweit größten Herausforderungen zu bewältigen – von Risikokapital und (beeindruckenden) Gründer-Hubs bis hin zu Acceleratoren und philanthropischem Engagement“, kommentiert der Investor.

Von Norrsken wiederum heißt es: „Bernhard ist immer schon die Art von Gründer, die wir lieben: tief von einer Mission angetrieben, unternehmerisch scharfsinnig und mit der seltenen Fähigkeit, Überzeugung in ein Unternehmen zu verwandeln, das tatsächlich skaliert.“

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