07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem “Settlement” mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie “Waiver of Confidentiality” hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: “GIPHY in Österreich erheblich tätig”

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in “erheblichem Umfang” tätig ist: “Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)”, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Tractive
(c) Tractive - (v.l.) Wolfgang Reisinger, COO/CFO bei Tractive und Founder Michael Hurnaus.

Erst kürzlich sorgte Tractive rund um Gründer und CEO Michael Hurnaus für Aufsehen in der Startup-Branche. Das auf Haustier-Tracking spezialisierte Unternehmen mit Sitz im oberösterreichischen Pasching, erreichte im letzten Jahr einen Umsatz von 100 Millionen Euro ARR (Annual Recurring Revenue) – brutkasten berichtete.

Das Tech-Startup ist seit über dreieinhalb Jahren auch in den USA aktiv. Im November letzten Jahres sagte CEO Hurnaus dazu: “Die USA sind nach wie vor unser am schnellsten wachsender Markt, und wir werden dieses Wachstum weiter vorantreiben“. Nun bringt Tractive einen neuen Tracker für Hunde auf den nordamerikanischen Markt, der erstmals auf der CES in Las Vegas vorgestellt wird. Auf LinkedIn teilt das Scaleup mit: “Tractive ist stolz darauf, den neuen GPS- und Gesundheits-Tracker für Hunde zu präsentieren, der die Überwachung von Haustieren mit bahnbrechenden Funktionen neu definiert, um unsere pelzigen Freunde sicher, gesund und glücklich zu halten“.

Neuer Hundetracker soll Schmerzen identifizieren

Das neue Gerät von Tractive bietet eine Reihe neuer Funktionen. Neben Echtzeit-GPS-Tracking und Fluchtwarnungen ermöglicht es auch eine Aktivitäts- und Schlafüberwachung von Hunden. Darüber hinaus analysiert es das Bellen, um Besitzer:innen dabei zu helfen, Verhaltensweisen wie Trennungsangst besser zu verstehen und anzugehen, heißt es in der Aussendung. In naher Zukunft wird zudem eine weitere Funktion freigeschaltet: Die Überwachung der Herz- und Atemfrequenz soll es ermöglichen, frühzeitig Gesundheitsindikatoren des Haustieres zu erkennen.

Der neue Hundetracker soll Tierbesitzer:innen dabei unterstützen, Probleme wie Schmerzen, Krankheiten oder Unwohlsein des Hundes zu identifizieren, “indem es Vitalfunktionen und Anzeichen von Angst überwacht”. Hurnaus erklärt: „Hunde können Unwohlsein oder Schmerzen nicht mitteilen und sind oft Experten darin, diese zu verbergen. Dieses Gerät fungiert als ihre Stimme und gibt frühzeitige Warnungen aus, die eine rechtzeitige tierärztliche Versorgung veranlassen können“.

Tractive: 1,3 Millionen aktive Kund:innen

Das 2012 gegründete Unternehmen Tractive positioniert sich als „führender Anbieter“ von GPS- und Gesundheitsüberwachungslösungen für Hunde und Katzen. Mit seiner Technologie möchte das Scaleup Tierbesitzer:innen dabei helfen, ihre Haustiere „sicher, gesund und glücklich zu halten“. Inzwischen zählt Tractive 1,3 Millionen aktive Kund:innen. Nach einem erfolgreichen Jahr 2024 prognostiziert das Unternehmen für das neue Jahr ein Wachstum von rund 40 Prozent.

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