07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem „Settlement“ mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie „Waiver of Confidentiality“ hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: „GIPHY in Österreich erheblich tätig“

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in „erheblichem Umfang“ tätig ist: „Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)“, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Econetix, Rapid
(v.l.n.r.) Steffen Hofmann, Elisabeth Overbeeke, Friedrich Ludwig, Paul Nimmerfall, Catharina Ahmadi und Daniela Bauer. © SK Rapid | Ruschka

Nach der Seed-Runde von Econetix im Herbst 2025 in Höhe von 4.5 Millionen Euro ergatterte das Startup im März 2026 einen ORF-Auftrag und übernahm beim Eurovision Song Contest 2026 die CO₂-Bilanzierung und Kompensation – brutkasten berichtete.

Econetix mit ganzheitlicher ESG-Betreuung

Nun wird das österreichische Climate-Tech-Unternehmen (konkret ab der Saison 2026/27) offizieller Sustainability Partner von SK Rapid Wien – wie Econetix auf der eigenen Website mitteilt. Das Wiener Unternehmen für Carbon Asset Management begleitet Österreichs größten Fußballklub bis 2029/30 bei seiner Nachhaltigkeitsstrategie und übernimmt dabei die ganzheitliche ESG-Betreuung – von der CO₂-Bilanzierung über Reduktionspfade bis hin zu Offsetting und Impact-Kommunikation.

„Nachhaltigkeit ist für SK Rapid kein Randthema. Sie ist Teil unserer Verantwortung als größter Sportklub des Landes. Mit Econetix haben wir einen Partner an unserer Seite, der uns mit tiefer Expertise unterstützt – wie bereits beim Eurovision Song Contest. Unser Ziel ist es, den österreichischen Profifußball in Sachen Nachhaltigkeit anzuführen und zu zeigen, dass sportlicher Erfolg und Klimaverantwortung zusammengehören“, sagt Geschäftsführer und Ex-Profi Steffen Hofmann.

Rapid als Vorreiter

Im Detail umfasst die Zusammenarbeit die jährliche Analyse des CO₂-Fußabdrucks, die Entwicklung einer klaren Reduktionsroadmap sowie die Kompensation unvermeidbarer Emissionen über eigene, verifizierte Klimaprojekte von Econetix.

„Wir sind stolz, Österreichs größten Fußballklub als Partner zu unterstützen. Mit dieser Partnerschaft übernimmt SK Rapid eine klare Vorreiterrolle im Bereich Nachhaltigkeit im österreichischen Profifußball“, sagt Jakob Zenz, CEO von Econetix. „Gemeinsam setzen wir den Standard dafür, wie professionelle Sportorganisationen ihren CO₂-Fußabdruck systematisch messen, reduzieren und kommunizieren.“

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