07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem “Settlement” mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie “Waiver of Confidentiality” hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: “GIPHY in Österreich erheblich tätig”

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in “erheblichem Umfang” tätig ist: “Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)”, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Martin Huber und Hans Schlick
Synthetic Dimension GmbH Gründer Martin Huber und Hans Schlick (c) Metaroom by Amrax

In Punkto Gebäudemanagement setzt Siemens auf Amrax, das Salzburger Unternehmen hinter Metaroom. Amrax hat sich auf KI-gestützte 3D-Scanning-Technologien spezialisiert und bietet Unternehmen zugängliche Werkzeuge zur räumlichen Digitalisierung.

Die Plattform Metaroom wurde von Martin Huber und Hans Schlick und ihrem 2020 gegründeten Unternehmen Synthetic Dimension GmbH in Puch-Urstein entwickelt. Ziel war der vereinfachte Scanvorgang via Smartphone und die damit einhergehende Erstellung von 3D-Modellen der Räume und Gebäude. Im Mai dieses Jahres wurde das Unternehmen mit dem Salzburger Wirtschaftspreis WIKARUS ausgezeichnet.

Nach eigener Aussage möchte Metaroom by Amrax nun durch KI-gestütztem Smartphone-Scanning die dreidimensionale Raummodelierung vereinfachen und kosteneffiziente, sowie benutzerfreundliche Alternativen zu traditionellen Methoden bieten. Es ist nicht das erste Mal, dass Siemens auf Startups setzt (brutkasten berichtete bereits 2015).

Digitalisierung von Gebäuden

Siemens nimmt Metaroom by Amrax damit in den sogenannten Siemens Xcelerator auf, mit dem Ziel das volle Potezial des Siemens Building X Lifecycle Twin in Brownfield-Projekten zu erschließen. Martin Huber, CEO von Metaroom by Amrax, sagt: „Die Synergie zwischen Metaroom und Siemens Building X Lifecycle Twin revolutioniert den Umgang mit Bestandsobjekten und liefert schnellere Rendite sowie eine vereinfachte Implementierung.“

Die Kosten bei Digitalisierungen von Bestandsobjekten soll mit Metaroom by Amrax somit reduziert werden. Laut eigener Angabe soll dies vor allem durch das Smartphone-basierte Scannen funktionieren.

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