07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem “Settlement” mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie “Waiver of Confidentiality” hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: “GIPHY in Österreich erheblich tätig”

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in “erheblichem Umfang” tätig ist: “Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)”, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Manuel Sonnleithner | (c) Tradresyard

TradersYard aus Wien ist ein brokerunabhängiges Social-Trading-Netzwerk, in dem Trader:innen Investment-Ideen und Analysen teilen können. Gemeinsam mit der Handelsplattform AgenaTrader gehört es zur Muttergesellschaft der Galaxy Ventures GmbH mit Sitz in Wien. Erst im Sommer letzten Jahres stieg ein Schweizer Investor ein und erwarb die Mehrheit bei den Wiener Tradingfirmen (brutkasten berichtete).

Vom CO-Founder und COO zum CEO

Wie TradersYard am Montag bekannt gab, wird Manuel Sonnleithner künftig die CEO-Position bei TradersYard ausüben. Er ist gemeinsam mit Gilbert Kreuzthaler TradersYard mitbegründet und hatte von Feber 2021 die Rolle des COO inne. Auch bei AgenaTrader übte er bereits seit Juli 20219 die Position des COO aus.

“Es freut mich, in dieser entscheidenden Zeit die Rolle des CEO bei TradersYard zu übernehmen. Unser Ziel ist es, mit TradersYard eine Plattform zu schaffen, die nicht nur dabei unterstützt, Finanzmarkt-Verständnis und -Wissen aufzubauen, sondern auch ein neuartiges spielerisches Wettbewerbserlebnis für aktive Börsenhändler bietet”, so Sonnleithner. Als Managing Director wird Gilbert Kreuzthaler TradersYard begleiten.

TradersYard möchte Nutzerzahl verdoppeln

Unterstützt durch eine Investition in Höhe von 3,5 Millionen Euro von der Schweizer Private-Equity Firma “Andromeda Capital Partners Suisse”, will das Unternehmen seine Nutzerbasis in den nächsten sechs Monaten von 15.000 auf 30.000 Trader verdoppeln.

Dies soll unter anderem über neue Trading-Challenges erreicht werden. Die langfristige Vision ist eine Verschmelzung von e-Sports und Trading, womit das Investieren laut der Plattform in Finanzmärkte vermehrt auch für ein junges Publikum immer attraktiver gemacht werden soll.

Für das erste Quartal 2025 plant TradersYard die Veranstaltung einer Trading-Weltmeisterschaft, in der sich Händler über mehrere Monate an ihrer Performance messen. Neben einer internationalen Bühne werden unter anderem Geldpreise in Aussicht gestellt.


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