07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem „Settlement“ mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie „Waiver of Confidentiality“ hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: „GIPHY in Österreich erheblich tätig“

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in „erheblichem Umfang“ tätig ist: „Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)“, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Hermann Erlach | (c) SAP
Hermann Erlach | (c) SAP

Hermann Erlach startet mit Heute, 1. Oktober, als Regional Managing Director für Mittel- und Osteuropa von SAP. Das gab der deutsche Tech-Konzern heute bekannt. Erlach verantwortet damit in 24 Ländern in Zentraleuropa, Osteuropa und Zentralasien das SAP-Geschäft. Seinen Dienstsitz hat er in Wien.

Erlach war bislang General Manager von Microsoft Österreich. Erst vor einer Woche ist seine Ablösung durch Joachim Franz kommuniziert worden, wie brutkasten berichtete. Erlach verriet dazu auf LinkedIn bereits, dass er eine internationale Rolle außerhalb des Konzerns annehme, ließ aber zunächst offen, welche.

Erlach bereits von 2008 bis 2015 bei SAP

Bei SAP ist der Manager kein Neuling. Bereits zwischen 2008 und 2015 arbeitete er dort in unterschiedlichen Führungspositionen in den Bereichen Vertrieb, Dienstleistungen, Kundenbindung und Geschäftstransformation auf nationaler und regionaler Ebene. Aus Führungsrollen in anderen Unternehmen bringe er zudem Erfahrung in den Bereichen Unternehmensberatung, Technologiedienstleistungen, Unternehmensvertrieb und organisatorische Transformation mit, betont man bei SAP.

„Hermann Erlach vereint SAP-Expertise mit internationaler Führungserfahrung und einem starken Fokus auf Transformation und verantwortungsvolle KI“, kommentiert Alex Kläger, Präsident von SAP für Mittel- und Osteuropa. „Sein kunden- und mitarbeiterorientierter Führungsstil wird Unternehmen in der gesamten Region dabei helfen, Investitionen in Cloud und Business-KI in messbare Geschäftsergebnisse umzuwandeln.“

Und Erlach selbst meint: „Ich freue mich sehr, zu SAP zurückzukehren – gerade jetzt, wo Unternehmen neu darüber nachdenken, wie Technologie Mehrwert schafft. Doch bei einer erfolgreichen Transformation geht es nicht nur um Technologie. Es geht auch um Führung, Vertrauen und Menschen. SAP ist einzigartig positioniert, um Kunden dabei zu helfen, das Potenzial von Business-KI und digitaler Innovation in messbare Geschäftsergebnisse umzusetzen.“

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