07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem “Settlement” mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie “Waiver of Confidentiality” hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: “GIPHY in Österreich erheblich tätig”

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in “erheblichem Umfang” tätig ist: “Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)”, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Oliver Holle, Marie-Helene Ametsreiter, Andreas Schwarzenbrunner, Markus Lang, Nora Frizberg von Speedinvest
Oliver Holle, Marie-Helene Ametsreiter, Andreas Schwarzenbrunner, Markus Lang, Nora Frizberg | Foto: Speedinvest

Die Wiener Venture-Capital-Gesellschaft Speedinvest hat am Donnerstag sein neues Management-Team vorgestellt. Gleich vorweg: Es besteht aus bekannten Namen, die alle schon länger bei Speedinvest tätig sind.

Im Detail: Andreas Schwarzenbrunner und Markus Lang werden zu General Partnern aufsteigen, wie Speedinvest in einem Blog-Beitrag mitteilt. Beide waren bisher bereits in Partner-Rollen tätig. Lang ist seit fast zehn Jahren, Schwarzenbrunner seit fast neun Jahren bei Speedinveset. Die bisherige General Counsel Nora Frizberg wird zum Chief Operating Officer (COO) bestellt. Sie ist bereits seit sechs Jahren im Unternehmen.

Weiterhin im Management-Team bleibt Marie-Helene Ametsreiter, die seit mehreren Jahren General Partner bei Speedinvest ist. Ebenso bleibt Speedinvest-Gründer Oliver Holle in seiner Rolle als Managing Partner und CEO.

Die letzte große personelle Veränderung bei Speedinvest hatte es im vergangenen Sommer gegeben: Damals hatte General Partner Mathias Ockenfels seinen Abgang kommuniziert. Er war seit 2017 für den VC tätig gewesen, hatte das Büro in Berlin aufgebaut und das Team Marketplaces & Consumer geleitet.

Skalierung von Prewave, Refurbed & GoStudent

Markus Lang kommentiert die Neuerungen folgendermaßen: “Nach Jahren des Unternehmensaufbaus und einem Jahrzehnt bei Speedinvest in dem ich mehr als 50 Teams unterstützt habe, fühlt sich die Kombination von Investoren- und Betreibererfahrung ganz natürlich an. Während die Gründer immer im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen werden, müssen wir uns als Organisation ständig weiterentwickeln und verbessern”, wird der neue General Partner Lang in einer Pressemeldung zitiert.

Lang habe “maßgeblich” zur Skalierung heimischer Scaleups beigetragen, schreibt Speedinvest in der Ankündigung. Er hat unter anderem mit Unternehmen wie GoStudent, Prewave, Refurbed und Upvest gearbeitet. Lang ist außerdem auch Board Member beim Investor:innen-Netzwerk invest.austria und hat in dieser Funktion brutkasten kürzlich ein Interview zum Thema Dachfonds gegeben.

“Wir wollen ein Innovator in unserer Branche sein”

Der ebenfalls nun neue General Partner Schwarzenbrunner ist schon seit fast einem Jahrzehnt bei Speedinvest tätig. Er leitet das Climate-Tech- und Industrial-Tech-Team von Paris aus.

“VC als Anlageklasse hat sich in ihrem Kern seit Jahrzehnten nicht verändert. Wir wollen ein Innovator in unserer Branche sein. Das bedeutet, die besten Fondsprodukte und Produkte für unsere Gründer zu entwickeln und sie bei der Verwirklichung ihrer globalen Ambitionen zu unterstützen”, wird Schwarzenbrunner zitiert.

Auch die neue COO Nora Frizberg ist bereits seit sechs Jahren im Unternehmen tätig. Fortan wird sie sich auf die Verwaltung des lizenzierten Fondsmanagers von Speedinvest konzentrieren. “Unser Ziel ist es, weiterhin Pionierarbeit zu leisten, gleichzeitig aber auch unseren Weg der ständigen Professionalisierung fortzusetzen und unsere zugängliche und vielfältige Kultur nicht zu verlieren”, so COO Frizberg.

Neue Management-Struktur

Bisher hatte Speedinvest kein fixes Management-Team explizit definiert gehabt. Die VC-Gesellschaft sei seit ihrer Gründung “größtenteils von Oliver Holle geführt” worden, “mit der Hilfe von verschiedenen Mitgründern und Partnern, darunter Marie-Helene Ametsreiter, dem Mitgründer und langjährigem Partner Michael Schuster, dem langjähriger Executive Chairman Jörg Floeck, und vielen mehr”, wie Speedinvest auf brutkasten-Anfrage mitteilte.

Mit den jüngst kommunizierten Schritten soll das Managementteam “breiter aufgebaut” werden, “um das umfangreiche Tagesgeschäft zu unterstützen.” Aktuell zählt Speedinvest sechs Standorte in Europa und ein Team von über 80 Mitarbeitenden. Das Unternehmen verwaltet aktuell ein Vermögen von 1 Mrd. Euro.

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