03.04.2020

Bundesregierung präsentiert neue Details zum 15 Milliarden Euro Nothilfefonds

In einer Pressekonferenz informierte am Freitagvormittag die Bundesregierung über neue Hilfsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft. Darunter auch Details zum 15 Milliarden Euro Nothilfefonds. Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer dankte den Startup-Gründern und betonte, dass er mit der Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck bezüglich eines "Startup-Hilfspaketes" im Austausch steht.
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Finanzminister Gernot Blümel @ Bundesministerium für Finanzen - Blümel fordert SICAF-Modell
Finanzminister Gernot Blümel @ Bundesministerium für Finanzen

Die Bundesregierung informierte am Freitagvormittag die Bevölkerung über Hilfsmaßnahmen für die angeschlagene österreichische Wirtschaft. Vizekanzler Werner Kogler deutete an, dass es erste Fahrpläne für das „langsame Hochfahren“ der Wirtschaft ab kommender Woche geben soll. Die schrittweise Öffnungen sollen dort früher eintreten, wo auch das Ansteckungsrisiko geringer ist.

+++ Coronakrise, Wirtschaft und die Innovation +++

15 Milliarden Euro Nothilfefonds

In der Pressekonferenz wurden zudem neue Details zum 15 Milliarden Euro schweren Nothilfefonds präsentiert. Der Fonds soll insbesondere Branchen unterstützen, die besonders hart von der Corona-Krise betroffen sind. Dafür soll es zwei Instrumente zur Eindämmung der wirtschaftlichen Schäden geben: Garantien für Kredite und Zuschüsse.

Anspruchsberechtigt für den 15 Milliarden Euro Nothilfefonds sind laut Finanzminister Gernot Blümel jene Firmen, die einen Umsatzeinbruch von mindesten 40 Prozent haben. Die Obergrenze der Hilfsgelder wird bei drei Monatsumsätzen oder 120 Millionen Euro liegen. Das Paket umfasst auch einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Gleichzeitig wird auch die staatliche Haftung bei den Garantien von 80 auf 90 Prozent erhöht.

Blümel über die Säulen des Nothilfefonds: „Wir helfen auf mehreren Ebenen: Mit einer Sofortzahlung für die Kleinstunternehmen, die jetzt unmittelbar Strom, Miete und ähnliches zahlen müssen. Mit einem Fonds für Betriebe, die von den verordneten Schließungen direkt betroffen sind. Und mit Liquidität für die vielen Unternehmen, die von heute auf morgen keine Umsätze mehr haben.“

Ansprechpartner für den Nothilfefonds soll die jeweilige Hausbank sein – nähere Details zur Abwicklung sollen ab dem 8. April folgen.

Einfrieren von Bonitätsbewertung

Zudem sollen Bonitätsbewertungen von betroffenen Unternehmen vorübergehend eingefroren werden. „In der aktuellen Situation ist es nicht gerecht einzelne Unternehmen zu bewerten, denn die aktuelle Situation ist nicht auf die Leistung der Unternehmen zurückzuführen, sondern auf die Coronakrise“, so Schramböck.

Die Wirtschaftsministerin betonte, dass sie laufend im Austausch mit heimischen Bonitätsprüfern stehe. „Zwischen Politik, Wirtschaft und Banken herrscht hier Einigkeit. Deshalb wurde gestern ein Memorandum unterzeichnet, dass Unternehmen, die eine staatliche Überbrückungsmaßnahme wie Kurzarbeit oder eine Garantie in Anspruch nehmen, nicht anders gestellt werden als vor der Coronakrise.“

Schramböck möchte damit die Position der heimischen Unternehmen gegenüber in- und ausländischen Lieferanten stärken und so Lieferketten absichern. Eine weitere Maßnahme: Eine Entschädigung für Ware, wie kaputte Blumen oder verdorbene Speisen, soll es ebenfalls geben.

Kreditmoratorium und Auszahlungsstopp für Dividenden

Zudem soll im Nationalrat ein Gesetz für ein Kreditmoratorium beschlossen werden. Dieses soll bis zu 3,5 Millionen Kreditverträge in Österreich umfassen. Diese müssten laut dem neuen Gesetz gestundet werden, so der Finanzminister in der Pressekonferenz.

Weiters führte Blümel aus, dass bislang rund 90.000 Steuerstundungen beantragt worden sind. Für 97 Prozent gebe es bereits eine positive Bewilligung.

Zudem soll es laut dem Vizekanzler einen einjährigen Auszahlungsstopp für Dividenden geben und Beschränkungen bei Managerboni kommen. Betroffen sind davon jene Unternehmen, die Staatshilfe beanspruchen.

Mahrer ergänzte zu Nothilfefonds und dankte Gründern

Bei der Pressekonferenz war auch Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer anwesend, der allen Verhandlungspartnern dankte. „Es gebe kein vergleichbares Paket in Europa, um den Blutkreislauf der Wirtschaft aufrechtzuerhalten“, so Mahrer.

Inbesondere die Anhebung der Staatsgarantien für die kurzfristige Liquiditätssicherung von 80 auf 90 Prozent würde es den Hausbanken deutlich leichter machen, Kredite zu vergeben.

Mahrer ergänzte weitere Details zum Nothilfefonds und den einzelnen Stufen der Rückerstattung. Betriebe, die im Vorjahresvergleich einen Umsatzrückgang von 40 bis 60 Prozent haben, soll von diesen Kostenblöcken 25 Prozent rückerstattet werden. Bei 60 bis 80 Prozent Umsatzrückgang soll die Rückerstattung 50 Prozent betragen, bei 80 bis 100 Prozent sogar 75 Prozent. Die Abrechnung erfolgt nach Jahresende.

Mahrer dankte seinen Mitarbeitern in der Wirtschaftskammer und all jenen, die trotz der Coronakrise weiter arbeiten. Dazu zählen laut dem Wirtschaftskammerpräsident auch Startup-Gründer: „Viele Startups und Gründer wurden bislang noch nicht erwähnt, sie arbeiten derzeit aber genauso für die Zukunft der österreichischen Wirtschaft weiter.“

Er würde im engen Austausch mit der Wirtschaftsministerin stehen, um ein „vernünftiges Hilfspaket“ für Startups zu schnüren, so Mahrer abschließend.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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