16.07.2021

Forscher entwickelten Skala für Bullshit in Unternehmen

Ein internationales Forscherteam untersuchte die Verbreitung von "Bullshit" in Unternehmen. Eine der Thesen: Führungskräfte spielen eine Schlüsselrolle dabei.
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Studie erforschte Bullshit im Unternehmen
(c) Adobe Stock - ajr_images

„Das ist doch Blödsinn“ – dieser Gedanke ist wohl jedem schon einmal im Gespräch mit Kollegen oder Vorgesetzten gekommen. Wie häufig das passiert ist von der Unternehmenskultur abhängig, legt eine aktuelle Studie von internationalen Forschern rund um die Südafrikanerin Caitlin Ferreira, die an der schwedischen Luleå University of Technology Marketing unterrichtet, nahe. Unter dem Titel „This Place Is Full of It: Towards an Organizational Bullshit Perception Scale“ wurde „Bullshit“ im Unternehmen in drei „Dimensionen“ unterteilt und die Wahrnehmung davon durch Mitarbeiter untersucht und auf einer Skala eingeordnet.

Bullshit-Skala soll HR-Leuten helfen

Definiert wird Bullshit (kurz: BS) dabei als Verbreitung von Information, ohne dabei Wert darauf zu legen, ob diese überhaupt der Wahrheit entspricht (im Gegensatz zu Lügen, die absichtlich passieren). Nahezu jeder kenne dieses Phänomen vom eigenen Arbeitsplatz, wissenschaftlich untersucht sei es aber noch kaum, meinen die Studienautoren. Sie stellen dabei mögliche negative Effekte wie weniger Arbeitszufriedenheit, hohes Misstrauen in die Führung und geringere Leistung in den Raum, diese werden in der Studie aber nicht evaluiert. Mit der „Organizational Bullshit Perception Scale“ (OBPS) wolle man HR-Leuten ein Instrument an die Hand geben, BS am Arbeitsplatz zu erkennen und ihm entgegenzuwirken.

Zu den genannten Dimensionen erklärt Autorin Ferreira gegenüber dem Magazin Psypost: „Die erste Dimension, die ‚Achtung der Wahrheit‘, bezieht sich auf das Ausmaß, in dem die Unternehmenskultur Beweisen und Fakten bei der Entscheidungsfindung eine Bedeutung beimisst. Die zweite Dimension, der ‚Boss‘, bezieht sich auf die Perpetuierung von Bullshit am Arbeitsplatz durch hierarchische Strukturen innerhalb einer Organisation – was darauf hindeutet, dass Vorgesetzte eine Schlüsselrolle bei der Verbreitung von BS spielen können“. Bei der dritten Dimension, „BS-Sprache“ gehe es um typische Aussagen von denjenigen, die Bullshit am Arbeitsplatz verbreiten. „Dabei handelt es sich typischerweise um ausgrenzende Sprache, wie Abkürzungen und Fachjargon, die oft dazu führen, dass Einzelne an ihrem eigenen Verständnis zweifeln und andere daran gehindert werden, einen sinnvollen Beitrag zu einem Gespräch zu leisten oder ihre Bedenken zu äußern“.

Konzept hält weiterer Studie nur teilweise stand

Einer ersten Validierung durch die Forscher hielt die Skala stand. In einer weitere Studie unter 343 Angestellten konnten sie zudem die Sinnhaftigkeit der Teilelemente der Skala nachweisen. Das Drei-Dimensionen-Modell konnte hingegen dadurch nicht in gleicher Weise bestätigt werden. Die Studienautoren machen in diesem Zusammenhang aber auf Mängel im Datensatz aufmerksam, die die Ursache dafür sein könnten. Jedenfalls bleiben die Forscher dabei, dass ihre Arbeit Beweise dafür liefert, dass Bullshit am Arbeitsplatz von den Mitarbeitern erkannt wird und diese davon beeinflusst werden bzw. sich daran anpassen. Wie in derartigen Papers üblich empfehlen sie weitere Forschungsbemühungen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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