16.07.2021

Forscher entwickelten Skala für Bullshit in Unternehmen

Ein internationales Forscherteam untersuchte die Verbreitung von "Bullshit" in Unternehmen. Eine der Thesen: Führungskräfte spielen eine Schlüsselrolle dabei.
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Studie erforschte Bullshit im Unternehmen
(c) Adobe Stock - ajr_images

„Das ist doch Blödsinn“ – dieser Gedanke ist wohl jedem schon einmal im Gespräch mit Kollegen oder Vorgesetzten gekommen. Wie häufig das passiert ist von der Unternehmenskultur abhängig, legt eine aktuelle Studie von internationalen Forschern rund um die Südafrikanerin Caitlin Ferreira, die an der schwedischen Luleå University of Technology Marketing unterrichtet, nahe. Unter dem Titel „This Place Is Full of It: Towards an Organizational Bullshit Perception Scale“ wurde „Bullshit“ im Unternehmen in drei „Dimensionen“ unterteilt und die Wahrnehmung davon durch Mitarbeiter untersucht und auf einer Skala eingeordnet.

Bullshit-Skala soll HR-Leuten helfen

Definiert wird Bullshit (kurz: BS) dabei als Verbreitung von Information, ohne dabei Wert darauf zu legen, ob diese überhaupt der Wahrheit entspricht (im Gegensatz zu Lügen, die absichtlich passieren). Nahezu jeder kenne dieses Phänomen vom eigenen Arbeitsplatz, wissenschaftlich untersucht sei es aber noch kaum, meinen die Studienautoren. Sie stellen dabei mögliche negative Effekte wie weniger Arbeitszufriedenheit, hohes Misstrauen in die Führung und geringere Leistung in den Raum, diese werden in der Studie aber nicht evaluiert. Mit der „Organizational Bullshit Perception Scale“ (OBPS) wolle man HR-Leuten ein Instrument an die Hand geben, BS am Arbeitsplatz zu erkennen und ihm entgegenzuwirken.

Zu den genannten Dimensionen erklärt Autorin Ferreira gegenüber dem Magazin Psypost: „Die erste Dimension, die ‚Achtung der Wahrheit‘, bezieht sich auf das Ausmaß, in dem die Unternehmenskultur Beweisen und Fakten bei der Entscheidungsfindung eine Bedeutung beimisst. Die zweite Dimension, der ‚Boss‘, bezieht sich auf die Perpetuierung von Bullshit am Arbeitsplatz durch hierarchische Strukturen innerhalb einer Organisation – was darauf hindeutet, dass Vorgesetzte eine Schlüsselrolle bei der Verbreitung von BS spielen können“. Bei der dritten Dimension, „BS-Sprache“ gehe es um typische Aussagen von denjenigen, die Bullshit am Arbeitsplatz verbreiten. „Dabei handelt es sich typischerweise um ausgrenzende Sprache, wie Abkürzungen und Fachjargon, die oft dazu führen, dass Einzelne an ihrem eigenen Verständnis zweifeln und andere daran gehindert werden, einen sinnvollen Beitrag zu einem Gespräch zu leisten oder ihre Bedenken zu äußern“.

Konzept hält weiterer Studie nur teilweise stand

Einer ersten Validierung durch die Forscher hielt die Skala stand. In einer weitere Studie unter 343 Angestellten konnten sie zudem die Sinnhaftigkeit der Teilelemente der Skala nachweisen. Das Drei-Dimensionen-Modell konnte hingegen dadurch nicht in gleicher Weise bestätigt werden. Die Studienautoren machen in diesem Zusammenhang aber auf Mängel im Datensatz aufmerksam, die die Ursache dafür sein könnten. Jedenfalls bleiben die Forscher dabei, dass ihre Arbeit Beweise dafür liefert, dass Bullshit am Arbeitsplatz von den Mitarbeitern erkannt wird und diese davon beeinflusst werden bzw. sich daran anpassen. Wie in derartigen Papers üblich empfehlen sie weitere Forschungsbemühungen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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