08.01.2020

Buchhaltung: Das Ende der Zettelwirtschaft naht

Digitale, papierlose Buchhaltung muss kein Traum bleiben. Schon jetzt lässt sich sehr vieles papierfrei, schnell und unbürokratisch machen - wenn man den richtigen Steuerberater hat.
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Digitalisierung der Buchhaltung und Steuerberatung
(c) WTS Global: Sascha Pöhn und Jürgen Reinold
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„Die Steuerberatung genießt noch nicht den Ruf, eine besonders digitale Branche zu sein. Es gibt aber inzwischen schon viele Möglichkeiten“, sagt Sascha Pöhn. Als Steuerberater und Österreich-Vertreter des internationalen Netzwerks WTS Global setzen er und Jürgen Reinold auf mehrere digitale Lösungen im Bereich Buchhaltung, um ihren Mandanten das Leben zu erleichtern. „Wir haben mit unserer Buchhaltungssoftware Schnittstellen und Anbindungsmöglichkeiten zu zahlreichen Softwareprogrammen. So bieten wir etwa eine Anbindung von Online-Banking und Fakturierungstools direkt an die Buchhaltungssoftware zum automatischen Abgleich mit Zahlungseingängen an“, erklärt Jürgen Reinold.

+++ Nachgefragt: Wie digitalisiert sich ein KMU? +++

Buchhaltung mit Abfotografieren und drag & drop

Besonders großer Beliebtheit erfreue sich auch die digitale Plattform in App- und Desktop-Version. „Die Kunden können Belege einfach abfotografieren oder per drag & drop im System ablegen. Wir verarbeiten die Belege dann ganz normal und machen die Buchhaltung inklusive Umsatzsteuervoranmeldung“, sagt der Steuerberater.

Einmal auf diese Art erfasst erhalten die Rechnungen einen digitalen Zeitstempel – sie können also im Nachhinein nicht mehr abgeändert werden – und werden in einem revisionssicheren Archiv abgelegt. „Diese komplett digitale Erfassung kommt allen entgegen, auch der Finanz“, sagt Sacha Pöhn. Die Buchhaltungsunterlagen dürfen nämlich nach den Abgabenvorschriften auch elektronisch archiviert werden, wenn die vollständige und urschriftgetreue Wiedergabe gewährleistet ist, zitiert er die Bundesabgabenordnung. Verträge sollten aber jedenfalls im Original aufbewahrt werden, warnt Pöhn.

Menschen-geprägte Steuerberatung dank Automatisierung

Die beschriebene Plattform spielt mit den angebundenen Schnittstellen zusammen. „Wir können damit Auswertungen generieren, auf die die Kunden zugreifen und zu denen wir auch Planungsrechnungen hinterlegen können. Zudem ist es im System möglich, sich bis zu einzelnen Belegen durchzuklicken und so auch als Kunde alles genau nachzuvollziehen“, erklärt Jürgen Reinold. So nähere man sich der Vision der Zukunft der Steuerberatung. Und die werde gerade wegen der Digitalisierung sehr Menschen-geprägt werden. „Schon jetzt sind AI-Systeme im Einsatz, die sukzessive weitere Arbeitsschritte erleichtern und effizienter gestalten werden. Das ist aber erst dann möglich, wenn die zugrundeliegenden Prozesse entsprechend standardisiert sind und die Datengrundlage vorhanden ist“, sagt Reinold.

Und Pöhn ergänzt: „Der Zeitaufwand für die reine Buchhaltung wird für uns in Zukunft weniger. Dadurch können wir uns wertschöpfenderen Tätigkeiten widmen und rücken näher an den Kunden heran. Wir können etwa auf Basis der Unterlagen noch besser bei der Planungsrechnung und damit bei der betriebswirtschaftlichen Steuerung helfen“. Die Digitalisierung und Verwendung von AI im Steuerbereich sei eine Entwicklung, die man durch die Eröffnung eines Digital Hub in Berlin auch auf internationaler Ebene mit WTS Global vorantreibe.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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Buchhaltung: Das Ende der Zettelwirtschaft naht

Als Steuerberater und Österreich-Vertreter des internationalen Netzwerks WTS Global setzen er und Jürgen Reinold auf mehrere digitale Lösungen im Bereich Buchhaltung, um ihren Mandanten das Leben zu erleichtern. Besonders großer Beliebtheit erfreue sich auch die digitale Plattform in App- und Desktop-Version. „Diese komplett digitale Erfassung kommt allen entgegen, auch der Finanz“, sagt Sacha Pöhn. Verträge sollten aber jedenfalls im Original aufbewahrt werden, warnt Pöhn. Dadurch können wir uns wertschöpfenderen Tätigkeiten widmen und rücken näher an den Kunden heran. Die Digitalisierung und Verwendung von AI im Steuerbereich sei eine Entwicklung, die man durch die Eröffnung eines Digital Hub in Berlin auch auf internationaler Ebene mit WTS Global vorantreibe.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Buchhaltung: Das Ende der Zettelwirtschaft naht

Als Steuerberater und Österreich-Vertreter des internationalen Netzwerks WTS Global setzen er und Jürgen Reinold auf mehrere digitale Lösungen im Bereich Buchhaltung, um ihren Mandanten das Leben zu erleichtern. Besonders großer Beliebtheit erfreue sich auch die digitale Plattform in App- und Desktop-Version. „Diese komplett digitale Erfassung kommt allen entgegen, auch der Finanz“, sagt Sacha Pöhn. Verträge sollten aber jedenfalls im Original aufbewahrt werden, warnt Pöhn. Dadurch können wir uns wertschöpfenderen Tätigkeiten widmen und rücken näher an den Kunden heran. Die Digitalisierung und Verwendung von AI im Steuerbereich sei eine Entwicklung, die man durch die Eröffnung eines Digital Hub in Berlin auch auf internationaler Ebene mit WTS Global vorantreibe.

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Als Steuerberater und Österreich-Vertreter des internationalen Netzwerks WTS Global setzen er und Jürgen Reinold auf mehrere digitale Lösungen im Bereich Buchhaltung, um ihren Mandanten das Leben zu erleichtern. Besonders großer Beliebtheit erfreue sich auch die digitale Plattform in App- und Desktop-Version. „Diese komplett digitale Erfassung kommt allen entgegen, auch der Finanz“, sagt Sacha Pöhn. Verträge sollten aber jedenfalls im Original aufbewahrt werden, warnt Pöhn. Dadurch können wir uns wertschöpfenderen Tätigkeiten widmen und rücken näher an den Kunden heran. Die Digitalisierung und Verwendung von AI im Steuerbereich sei eine Entwicklung, die man durch die Eröffnung eines Digital Hub in Berlin auch auf internationaler Ebene mit WTS Global vorantreibe.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

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Buchhaltung: Das Ende der Zettelwirtschaft naht

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

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