16.09.2016

BTP Nährboden: Was E-Commerce-Startups bei der Streitbeilegung beachten müssen

Experten-Tipp. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandl & Talos gibt Startups im Brutkasten Tipps, um sich besser in der oft unübersichtlichen Masse an relevanten Gesetzen zurechtzufinden.
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Mit Jahresbeginn 2016 wurden neue Regeln zum Verbraucherschutz eingeführt, die die außergerichtliche Streitbeilegung betreffen. Von der Neuregelung sind vor allem E-Commerce-Unternehmen betroffen. Konkret geht es um zwei Regelungen: das neue Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) und die Verordnung der EU-Kommission über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-VO). Wer die neu entstandenen Pflichten noch nicht umgesetzt hat, sollte sich damit beeilen. Denn es können Strafen bis zu 750 Euro anfallen.

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Warum außergerichtliche Streitbeilegung?

Die außergerichtliche Streitbeilegung ist zwar nicht verpflichtend und ihre Erkenntnisse sind nicht bindend. Sie kann für Startups aber eindeutige Vorteile gegenüber einem öffentlichen Gerichtsverfahren haben: Sie bietet medial viel weniger Angriffsfläche und die Gefahr, dass das Image des Startups nachhaltig geschädigt wird, ist dadurch deutlich geringer. Auch können staatliche Gerichtsverfahren sehr lange, bürokratisch und kostenintensiv werden. Vor einer Streitbeilegungsstelle müssen Streitigkeiten hingegen im Normalfall innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, ist auch nicht viel verloren: Denn Verjährungsfristen werden während des Verfahrens gehemmt.

Online-Streitbeilegungs-Plattform und Streitbeilegungsstellen

Kern der neuen Regelungen ist, dass es nun eine neue Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission (OS-Plattform) gibt. Sie ist eine zentrale Anlaufstelle für europäische Verbraucher und Unternehmer für die außergerichtliche Beilegung und Entscheidung von Streitigkeiten, die den Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU betreffen. Die OS-Plattform hilft beim Ermitteln der zuständigen nationalen Streitbeilegungsstelle(n) und stellt Antragsformulare für Beschwerden bereit. Sie übernimmt das Verständigen des Streitgegners und übermittelt die Beschwerde auch direkt an die nationale Streitbeilegungsstelle, auf die sich Verbraucher und Unternehmer geeinigt haben.

Österreich hat mit dem AStG (nationale) Streitbeilegungsstellen zu unterschiedlichen Themenbereichen eingerichtet. Darunter sind etwa die Verbraucherschlichtungsstelle, der Internet Ombudsmann, die Schlichtungsstelle der E- Control Austria oder die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (siehe Liste unten). Die AStG-Streitbeilegungsstellen entscheiden durch unabhängige Schlichter, agieren selbstständig und unterliegen jeweils eigenen Verfahrensregeln.

Redaktionstipps

Neue Pflichten für E-Commerce-Startups

Durch die Neuregelung sind für E-Commerce-Unternehmen einige neue Pflichten in Kraft getreten. Werden sie nicht eingehalten, drohen, wie erwähnt, Strafen von bis zu 750 Euro. Die wichtigsten sind:

  • Sämtliche österreichische Unternehmer, die einen Online-Shop betreiben, müssen auf ihrer Website den Link zur OS-Plattform der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/odr) angeben. Dazu sollte der Link ins Impressum aufgenommen werden.
  • Will sich ein Unternehmen freiwillig (unabhängig von einem konkreten Streitfall) einem bestimmten Streitbeilegungs-Verfahren unterwerfen, muss es darauf auf der Website und gegebenenfalls in den AGB hinweisen.
  • Unterwirft sich das Unternehmen im konkreten Streitfall einer Schlichtung, muss der betreffende Verbraucher vom Unternehmen per Brief oder E-Mail über die zuständige Streitbeilegungsstelle informiert werden.

Unternehmen, die eine Teilnahme an einem Streitbeilegungs-Verfahren (grundsätzlich) ablehnen, müssen dies nicht via Website oder AGB mitteilen. Die Pflicht für Webshop-Betreiber, den Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform auf der Webseite anzuführen, entfällt aber auch in diesem Fall nicht.


Streitbeilegungsstellen in Österreich:

  • Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria
  • Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
  • Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
  • Internet Ombudsmann
  • Ombudsstelle Fertighaus
  • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte


BTP Nährboden
ist ein Förderprogramm von Brandl & Talos Rechtsanwälte, mit dem vielversprechende Startups Zugang zu kompetenter Rechtsberatung erhalten. Georg Gutfleisch ist Rechtsanwaltsanwärter und Tanja Schmid wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Brandl & Talos.

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© Majourny - Severin Bergsmann und Fabian Pischinger.

Es begann mit einer App, die KI zur automatischen Routenerstellung nutzte. Basierend auf ihren Interessen bekamen Nutzer:innen Empfehlungen für Hotels, Restaurants und Aktivitäten in der ausgewählten Stadt. Die Routen konnten dann in einem Feed geteilt werden, um Vertrauen zu schaffen und die App von rein algorithmischen Planern zu unterscheiden. Das Ziel der beiden Gründer Fabian Pischinger und Severin Bergsmann war es, als B2C-Reiseplaner Endkund:innen zu erreichen. Doch dann sprach man mit den Hotels.

Majourny-Founder: „Haben nicht im Office überlegt“

„Je mehr wir mit Hotels gesprochen haben, desto klarer wurde: Die Gäste sind längst digital, die Betriebe dahinter oft noch nicht. Dort geht jeden Tag enorm viel Zeit für Telefonate, Zettel und Nachfragen verloren“, sagt Pischinger. Also pivotierte man und versteht sich jetzt als B2B-Plattform für Hotels. Das Wissen über die Erwartungen digitaler Gäste nahm das Team mit. „Die Gen Z will ihre Anliegen digital erledigen, zu jeder Uhrzeit. Gleichzeitig hat das Personal schlicht keine Kapazität mehr, alles händisch abzufangen.“

Seit Ende 2025 entsteht die Software direkt im Hotelalltag, gemeinsam mit dem Stift Schlägl und dem Boutiquehotel Königswieserhof im Bezirk Freistadt. Als dritter Pilotbetrieb kamen die ARVE Chalets auf der Turracher Höhe dazu.

„Wir haben nicht im Büro überlegt, was Hotels brauchen könnten. Wir waren im Betrieb und haben gesehen, wo jeden Tag Zeit verloren geht“, ergänzt Pischinger. Unterstützt wird die Entwicklung durch ein FFG-Kleinprojekt, das Projektvolumen beläuft sich auf 150.000 €. Das Ziel des Projektes ist es, Hotels autonomer zu gestalten und Abläufe mittels KI-Agenten zu vereinfachen.

Daten automatisch ins System

Majourny wird an das bestehende Property-Management-System (PMS) des Hotels angebunden. Anreisen, Zimmernummern und Aufenthaltsdaten fließen somit automatisch ins System, eine zusätzliche Insellösung entstehe nicht. Der TeamHub bündelt Aufgaben, Übergaben und Kommunikation zwischen Rezeption, Housekeeping, Haustechnik und Küche. Eine KI-Wissensdatenbank soll auch neuen oder saisonalen Mitarbeiter:innen Antworten zum Haus liefern, und über einen digitalen Concierge erreichen Gäste das Hotel rund um die Uhr.

Zielgruppe sind der Aussendung zufolge Boutiquehotels, inhabergeführte Hotels und Chalets, also Betriebe, in denen wenige Menschen viele Rollen übernehmen und für eine eigene IT-Abteilung kein Platz ist.

Mit Version 1.0 startete im September auch der Vertrieb. Langfristig sollen KI-Agenten einen großen Teil der Back-Office-Arbeit in Hotels selbstständig erledigen. Die Verantwortung bleibe dabei beim Menschen: Entscheidungen über Preise, Kulanz oder Beschwerden treffe weiterhin das Hotel. „Die KI soll niemanden ersetzen“, so die Founder. „Sie soll die Arbeit übernehmen, die keiner gerne macht, damit wieder mehr Zeit für die Gäste bleibt.“

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