01.07.2016

BTP Nährboden: DOs and DON’Ts bei der Startup-Gründung

Powered by Brandl & Talos Die Idee ist vielversprechend, das Team motiviert und der Prototyp funktioniert. Einer Startup-Gründung steht also nichts im Wege. Wäre da nicht die Krux mit den juristischen Rahmenbedingungen. Hier die DOs and DONT's für eine erfolgreiche Gründung.
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Die Wirtschaftsanwälte von Brandl & Talos weisen auf die DOs and DON'Ts bei der Startup-Gründung hin. fotomek - fotolia.com
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Wenn ein vielversprechender Business Plan vorliegt, der erste Prototyp entwickelt wurde und die ersten Kunden- und Lieferantenkontakte anstehen, stellt sich für Startups die „Gründungsfrage“: Welche Rechtsform passt für das Unternehmen am besten? Wie wird die Rechtsbeziehung zwischen den Gründern geregelt? Eine rechtlich solide Basis ist vor allem für spätere Konfliktsituationen viel wert.

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Zusammenarbeit der Gründer

Gründen bedeutet Zusammenarbeit. Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus oder fehlt Know-How in bestimmten Bereichen, ist die Aufnahme von Mitgesellschaftern notwendig. Aller Enthusiasmus in Ehren, bei der Startup-Gründung ist Weitblick gefragt. Eine genaue vertragliche Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen den Gründern kann bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten für klare Verhältnisse sorgen. Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags spielt hier eine zentrale Rolle.


DOs

  • Auseinandersetzen mit den vertraglichen Gestaltungsspielräumen um passende Lösungen für das Startup und seine Gründer zu finden
  • Aufnahme von Konkurrenz- und Wettbewerbsverboten
  • Vereinbaren einer Vinkulierung (Beschränkung der Übertragbarkeit) der Geschäftsanteile und von Vorkaufsrechten zwischen den Gesellschaftern, um die Kontrolle über die Zusammensetzung des Gesellschaftskreises nicht zu verlieren

DON’Ts

  • Begnügen mit im Internet verfügbaren „Vertragsmustern“, die nicht auf die konkreten Verhältnisse zugeschnitten sind
  • Nichtregelung wichtiger Punkte im Vertrauen auf Handschlagsqualitäten

Leistungsbeziehung zwischen Gründer und Startup

Markus Arzt von Brandl & Talos.
Markus Arzt von Brandl & Talos.

Ist das Startup gegründet, sollten auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Startup und den Gründern formalisiert werden. In aller Regel agieren Gründer als Geschäftsführer des Startups. Häufig vermieten sie erforderliche Geschäftsräumlichkeiten an die Gesellschaft oder bringen Wirtschaftsgüter ein. Beim Abschluss dieser Vertragsbeziehungen ist darauf zu achten, dass die Konditionen zwischen den Gründern und dem Startup fremd- bzw marktüblich sind. Genießen Gründer einen unzulässigen Vorteil von der Gesellschaft, kann dies gegen das Kapitalerhaltungsrecht verstoßen. Dieser Verstoß hat die persönliche Haftung der Gründer zur Folge.


DOs

  • Genaue und fremd- bzw. marktübliche Regelung der Leistungsbeziehungen zwischen den Gründern und dem Startup (etwa Arbeits- bzw. Geschäftsführerverträge, Mietverträge oder Kaufverträge)

DON’Ts

  • Keine formalisierte vertragliche Regelung
  • Vereinbaren günstiger Konditionen für die Gründer bei Abschluss von Verträgen mit dem Startup

Übertragen von IP/IT-Rechten

Immaterialgüterreche (IP/IT-Rechte) sind oft die wertvollsten Assets eines Startups. Sämtliche Erfindungen, Designs, Marken und sonstige Immaterialgüterrechte des Startups sollten deswegen entsprechend geschützt werden. Alle für das Startup entwickelten IP/IT-Rechte sollten auf das Unternehmen übertragen werden. Egal ob sie von Gründern oder Mitarbeitern erfunden wurden. So kann für die Mitgesellschafter und potentielle Investoren sichergestellt werden, dass die Gesellschaft auch tatsächlich über die wesentlichen Rechte für den Geschäftsbetrieb verfügt.


DOs

  • Anmeldung und Registrierung sämtlicher relevanter IP/IT-Rechte auf das Startup
  • Übertragen aller für das Startup relevanten (gegenwärtigen und künftigen) IP/IT-Rechte von den Gründern und Mitarbeitern auf das Startup (etwa durch Vereinbaren entsprechender Klauseln in den Dienstverträgen)

DON’Ts

  • Persönliche Anmeldung und Registrierung von IP/IT-Rechten auf die Gründer bzw. Mitarbeiter des Startups
  • Verzicht auf die Registrierung von für das Startup wesentlichen Immaterialgüterrechten, um Kosten zu sparen 

Gewerberecht

Georg Gutfleisch von Brandl & Talos.
Georg Gutfleisch von Brandl & Talos.

Das Gewerberecht regelt die Voraussetzungen, unter denen eine bestimmte Geschäftstätigkeit begonnen und ausgeübt werden darf. Verstöße können empfindliche Verwaltungsstrafen und Zwangsmaßnahmen (etwa die behördliche Schließung des Betriebs) nach sich ziehen. Bei der Gründung eines Unternehmens – insbesondere bei reglementierten Gewerben – ist es empfehlenswert frühzeitig mit der Gewerbebehörde in Kontakt zu treten. Auf diese Weise kann rechtzeitig abgeklärt werden, welche Dokumente (Befähigungsnachweise etc) erforderlich sind, ohne dass die Aufnahme der Geschäftstätigkeit verzögert wird. In der Regel besichtigt die Gewerbebehörde die Betriebsanlage, bevor sie die erforderliche Betriebsanlagengenehmigung ausstellt.


DOs

  • Frühzeitiges Abklären, welche Gewerbeberechtigungen bzw. Betriebsanlagengenehmigungen für die Geschäftstätigkeit des Startups nötig sind
  • Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Gewerbebehörde, um Verzögerungen bei der Aufnahme des Geschäftsbetriebs zu vermeiden

DON’Ts

  • Keine detaillierte Auseinandersetzung mit dem regulatorischen Umfeld, in dem das Startup tätig werden soll

Beziehungen zu Kunden und Lieferanten

Das Knüpfen von Beziehungen zu Kunden und Lieferanten ist für Startups wesentlich, um erfolgreich wachsen zu können. Um diese Beziehungen auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen und Streitigkeiten vorzubeugen, sollte auf eine entsprechende Vertragsgestaltung geachtet werden.


DOs

  • Detaillierte Regeln für die Abwicklung der Leistungsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten
  • Aufnahme von Verschwiegenheitspflichten zum Schutz Schutz der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Startups
  • AGB sollten im Hinblick auf die konkrete Geschäftstätigkeit des Startups ausgearbeitet und laufend auf ihre Gesetzeskonformität (insbesondere im Hinblick auf den Konsumentenschutz) geprüft werden

DON’Ts

  • Verwenden von Standard-AGB aus dem Internet, ohne sie an die eigenen Bedürfnisse anzupassen

BTP Nährboden ist ein Förderprogramm von Brandl & Talos Rechtsanwälte, mit dem vielversprechende Startups Zugang zu kompetenter Rechtsberatung erhalten. Georg Gutfleisch und Markus Arzt sind Rechtsanwaltsanwärter bei Brandl & Talos.


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Öklo-Geschäftsführer und Gründer Niko Bogianzidis mit
Öklo-Geschäftsführer und Gründer Niko Bogianzidis mit "Golden Shower" | (c) Öklo

Die britische Times, die deutsche Bild-Zeitung und die französische Nachrichtenagentur AFP griffen die Story im Frühling 2025 auf: Das Wolkersdorfer (NÖ) Startup Öklo, nach eigenen Angaben Europa-Marktführer bei Komposttoiletten, kündigte ein Bier aus recyceltem Urin an. Eineinhalb Jahre später setzte das Unternehmen rund um Gründer Niko Bogianzidis das Vorhaben nun in die Tat um.

„Aufs Patriarchat pinkeln“

Gerade einmal 2.500 Flaschen zu je 0,33 Liter umfasst die erste und möglicherweise einzige Charge des Biers mit dem Namen „Golden Shower“. Diese sollen nur im Rahmen spezieller Aktionen verkauft werden und sonst von Öklo selbst in seinem Netzwerk genutzt werden. Mit der stilisierten Abbildung einer Transgender-Person und dem Slogan „aufs Patriarchat pinkeln“ auf dem Etikett sorgt das Bier gewiss für zusätzliche Aufmerksamkeit.

Auch das Etikett von „Golden Shower“ sorgt für Aufmerksamkeit | (c) Öklo

Bewusstsein für Wasserverschwendung als Hauptziel

Wer hinter all dem eine Marketing-Aktion vermutet, hat freilich Recht. Noch mehr als die erwähnte politische Message auf dem Etikett betont Gründer Bogianzidis ein anderes Ziel: „Mein Ziel mit Öklo und eben auch unserem nun produzierten Urin-Bier ‚Golden Shower‘ war und ist es, Bewusstsein für Wasserverschwendung zu schaffen und dieser im Sinne der Kreislaufwirtschaft entgegenzuwirken. Wasserknappheit ist auch bereits vor unserer Haustür und in ganz Europa ein Riesenthema, wie dieser Sommer zeigt, und wird noch an Bedeutung gewinnen“, sagt er.

Zudem sei es ein Anliegen des Projekts, Urin als Wertstoff anzuerkennen, etwa wiederverwertet als Brauchwasser oder als hochwertige Phosphorquelle. „Anstatt ihn in Phosphorminen in Afrika & Co. teuer als Langzeitdünger auszugraben, wäre es auch möglich, einen Gutteil des Bedarfs über diesen Weg direkt vor Ort zu decken. Es war und ist viel möglich, wenn Entscheidungsträger nur wollen“, so Bogianzidis.

Nur destilliertes Wasser aus Urin im „Urin-Bier“

Auch für „Golden Shower“ wird nur ein einzelner Bestandteil des aufbereiteten Urins genutzt, nämlich destilliertes Wasser. „Wir haben zuerst den Nährstoff Struvit, der als hochwertiger Langzeitdünger verwendet wird und dann Stickstoff aus dem Urin gefiltert. Anschließend wurde das Wasser mittels des Prozesses der Umkehrosmose und anschließender Destillation final bearbeitet und nutzbar gemacht“, erklärt der Gründer. Das gereinigte Wasser sei dann von einem offiziellen Ziviltechnikerbüro in Prüftests als gesundheitlich unbedenklich und für den Brauvorgang geeignet abgesegnet worden.

Diesen übernahm dann die Mostviertler Bio-Brauerei Erzbräu mit Braumeister Benjamin Bruckner. Den Kontakt habe Öklo-Kooperationspartner Muschikraft, eine feministische Craftbier-Marke, hergestellt. „Wir haben uns für die Produktion eines hochwertigen, nicht gefilterten Märzen, zu Englisch Lager, entschieden. Da destilliertes Wasser nicht wirklich lebt, haben wir die 1.000 Liter Wasser von Öklo sicherheitshalber mit zehn Prozent frischem Quellwasser im Tank angereichert, damit die Hefe als lebender Zellorganismus jedenfalls gut reagieren und arbeiten kann“, erklärt Bruckner.

Erzbräu-Braumeister Benjamin Bruckner | (c) oliacreations

Auch er betont die Zielsetzung der Aktion: „Wir leben in einer sehr ressourcenraubenden, verschwenderischen Gesellschaft. Gerade auch beim knappen Gut Wasser, wie wir selbst in Europa diesen Rekordsommer gesehen haben. Es gibt aber effiziente Wege, dem zu begegnen und gegenzuwirken und darauf wollen wir mit diesem Projekt hinweisen.“

Weitere Chargen laut Öklo „nicht ausgeschlossen“

Ob es bei den 2.500 Flaschen bleibt, ist aktuell noch unklar. Weitere Chargen seien „nicht ausgeschlossen“, heißt es von Öklo dazu lediglich. Indessen treibe man weiterhin das Leuchtturm-Projekt „Öklo-Land“ voran – Gründer Bogianzidis sprach dazu bereits vor einem Jahr im brutkasten-Talk. Auf 13.000 Quadratmetern nahe Wolkersdorf soll dabei ein modulares Biomasse-Recycling-Center und Kompetenzzentrum entstehen, das menschliche Fäkalien und biologische Abfälle in Rohstoffe wie Wasser, Dünger und Pellets sowie in Energie, konkret Biogas, umwandelt.

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