26.06.2023

Diese KI-Lösungen kommen in Österreichs Ministerien zum Einsatz

Das Bundesrechenzentrum (BRZ) nutzt seit Jahren Künstliche Intelligenz für seine Lösungen für die heimischen Ministerien. AI-Abteilungsleiter Günter Stessl gab uns einen Einblick.
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BRZ - So wird KI in Österreichs Ministerien eingesetzt
Österreichisches Bundeskanzleramt am Ballhausplatz in Wien | (c) BKA / Andy Wenzel

Der aktuelle KI-Hype ist omnipräsent und in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Längst loten nicht mehr nur Tech-Unternehmen aus, wo sie Künstliche Intelligenz einsetzen können, um Effizienzen zu steigern und Arbeitsabläufe zu erleichtern. Und wie sieht es im öffentlichen Bereich aus? Tatsächlich setzen Österreichs Ministerien längst in mehreren Bereichen auf die Technologie. Dahinter steht der staatliche IT-Dienstleister Bundesrechenzentrum (BRZ), insbesondere die Abteilung Artificial Intelligence, die von Günter Stessl geleitet wird.

Generative KI beim BRZ aktuell noch Zukunftsthema

Heißt das, heimische Beamte lassen sich Schriftstücke von ChatGPT und Co verfassen? „Nein“, stellt Günter Stessl im Gespräch mit dem brutkasten klar. „Aktuell nutzen wir rein unterstützende KI-Lösungen. Autonome KI-Modelle haben bekanntermaßen Probleme wie sogenannte ‚Halluzinationen‘ und Toxizität. Auch Datensouveränität kann momentan nicht gewährleistet werden. Für die Bundesverwaltung ist aber ein sehr vertrauenswürdiger Zugang entscheidend“, so der Experte. Potenziell würden sich für generative KI aber umfassende Einsatzmöglichkeiten bieten, die es zukünftig zu nutzen gelte, wenn die genannten Probleme einmal gelöst sind.

KI-Lösungen zum Abfangen der Pensionierungswelle

Dabei werde es auch darum gehen, menschliche Arbeitskräfte zu ersetzen – nicht jene, die im Dienst sind, sondern jene, die aufgrund bevorstehender Pensionierungswellen wegfallen und deren Positionen wegen der Arbeitsmarktsituation nicht neu besetzt werden können. „Gleichzeitig werden die Aufgaben der öffentlichen Einrichtungen immer mehr und immer komplexer. Hier gilt es, mit Hilfe der IT die Komplexität nachhaltig zu reduzieren“, so Stessl.

Günter Stessl, Leiter der Abteilung Artificial Intelligence im BRZ
Günter Stessl, Leiter der Abteilung Artificial Intelligence im BRZ | (c) BRZ

Genau das passiert auch mit den bereits eingesetzten KI-Lösungen, die großteils auf Open Source-Codes basieren. „Der Bearbeitungsaufwand wird dadurch drastisch reduziert. Gleichzeitig würden bestimmte Abläufe, die nicht verpflichtend, aber sehr sinnvoll sind, in vielen Fällen ohne diese Erleichterung gar nicht passieren“, erklärt der Experte.

Anonymisierung von Urteilen im Justizministerium

Zu diesen zählt etwa die KI-gestützte Anonymisierung von Urteilen, die für das Justizministerium (BMJ) umgesetzt wurde – der brutkasten berichtete bereits. „Gerichtliche Urteile können im Rechtsinformationssystem (RIS) veröffentlicht werden. Der OGH hat eine Verpflichtung dazu. Dort wo keine Verpflichtung besteht, gibt es aber oft keine Veröffentlichung, obwohl die Gesellschaft einen Nutzen davon hat. Denn es ist eine Anonymisierung notwendig und die ist manuell sehr aufwändig“, so Stessl.

Die vom BRZ im Auftrag des BMJ entwickelte KI-Lösung auf Basis von Open Source-Natural-Language-Modellen und verfügbaren Register-Daten liefere Ergebnisse mit mehr als 90 Prozent Genauigkeit und entsprechend geringem manuellen Nachbearbeitungsbedarf. „Die Aufgabe ist durchaus trickreich. So müssen etwa die Namen der Betroffenen anonymisiert werden, um deren Persönlichkeitsrechte zu waren, jene der Richter:innen müssen aber bleiben“, erzählt der AI-Abteilungsleiter.

Bekämpfung von Steuerbetrug für das Finanzministerium

Die bereits am längsten im Einsatz befindliche KI-Lösung des BRZ wird seit rund zehn Jahren immer weiterentwickelt. Sie unterstützt das Finanzministerium (BMF) in der Betrugsbekämpfung, konkret im Bereich Steuerhinterziehung. „Wir haben dazu im Auftrag und für das BMF eine Predictive-Analytics-Plattform angeschafft, die die Auswahl von Prüfungsfällen optimiert und beim Erkennen von Betrugsfällen hilft“, erklärt Stessl. Und er fügt an: „Dabei geht es um Steuergerechtigkeit. Es ist also im Sinne aller Steuerzahler:innen“.

Smarte Digitalisierung historischer Daten für das Bundesdenkmalamt

Ebenfalls schon seit Jahren im Einsatz ist eine KI-Lösung, die das BRZ für das organisatorisch im Bundeskanzleramt angesiedelte Bundesdenkmalamt gebaut hat. „Dabei geht es darum, historische Daten, die bislang etwa nur in Büchern oder auf Dias verfügbar waren in digitaler Form auf einer Plattform zur Verfügung zu stellen“, erklärt der AI-Abteilungsleiter. Dazu nutze man einen KI-Mechanismus in der Bildverarbeitung. „Dieser erkennt und klassifiziert beispielsweise Gebäude und kann unter anderem Gesichter von abgebildeten Menschen im Sinne des Datenschutzes anonymisieren“, sagt Stessl.

KI-Orientierung im Förderdschungel

Eine weitere KI-Lösung baute das BRZ abermals für das Finanzministerium – diesmal im Bereich Förderwesen: Die Anwendung „Grants4Companies“ im Unternehmensserviceportal (USP) – der brutkasten berichtete bereits. „Die Funktion liefert Unternehmen eine Liste an Förderungen, unter Angabe inwieweit diese für sie infrage kommen“, erklärt Stessl. Begonnen wurde mit 25 Förderungen, der umfang der Anwendung wird sukzessive erweitert.

BRZ AI Hub: Tool soll Entwicklung weiter beschleunigen

Auch die von den heimischen Ministerien eingesetzten KI-Lösungen sollen immer mehr werden. Die genannten vier sind nur ein Auszug. Dazu baut das Bundesrechenzentrum mit dem „BRZ AI Hub“ seit 2020 auch ein Softwareentwicklungs-Tool für KI-Anwendungen. „Es ist ein technisches Entwicklungswerkzeug, das bestimmte Blueprints, Vorkonfiguration und Schnittstellen, insbesondere für Daten, enthält und die Rahmenbedingungen liefert, um technisch in die Entwicklungen von KI-Anwendungen starten zu können“, erklärt der Experte. Mittelfristig dürfte sich der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Österreichs Ministerien also noch weiter beschleunigen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

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AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Dieser Artikel zeigt, dass Künstliche Intelligenz im öffentlichen Sektor in Österreich bereits in verschiedenen Bereichen eingesetzt wird, um Arbeitsprozesse zu erleichtern und zu automatisieren. Dies kann langfristig dazu führen, dass menschliche Arbeitskräfte ersetzt werden. Gleichzeitig soll die Komplexität nachhaltig reduziert werden. Es ist daher wichtig sicherzustellen, dass es zu keiner Arbeitsplatzvernichtung kommt und dass die Vorteile von KI-Lösungen für die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit genutzt werden können.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Artikel beschreibt, wie Österreichs Ministerien KI-Lösungen einsetzen, um Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und die Komplexität ihrer Aufgaben nachhaltig zu reduzieren. Diese KI-Lösungen haben das Potenzial, dazu beizutragen, menschliche Arbeitskräfte zu ersetzen und die Auswirkungen der bevorstehenden Pensionierungswellen abzufedern. Dies kann zur Steigerung der Produktivität und Effizienz der Ministerien beitragen und letztendlich auch zu Kosteneinsparungen führen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in können Sie von diesem Artikel lernen, dass KI-Lösungen auch im öffentlichen Sektor in vielen Bereichen erfolgreich eingesetzt werden können, um Arbeitsprozesse zu erleichtern und die Effizienz zu steigern. Das Bundesrechenzentrum (BRZ) hat bereits mehrere KI-Lösungen für österreichische Ministerien entwickelt, die große Einsparungen bei der Bearbeitung von Schriftstücken, im Förderwesen und auch bei der Betrugsbekämpfung bringen. Auch für die Zukunft werden weitere KI-Lösungen erwartet, die Arbeitsabläufe komplexer Verwaltungen erleichtern und zur Steigerung der Effizienz beitragen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in kann dieser Artikel auf mehrere Weise relevant sein. Zum einen gibt er Einblick in den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im öffentlichen Sektor Österreichs, was den möglichen Markt für KI-Technologien erweitern könnte. Darüber hinaus zeigen die Anwendungsfälle, wie KI zur Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung eingesetzt werden kann, was für Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, möglicherweise neue Geschäftsmöglichkeiten schafft. Schließlich unterstreicht der Artikel auch die Bedeutung von Open-Source-Software in diesem Bereich, was für Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, sowohl Chancen als auch Herausforderungen bietet.

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Als Politiker:in solltest du über die aktuellen Entwicklungen und Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz in den Ministerien informiert sein. Im öffentlichen Bereich werden bereits KI-Lösungen eingesetzt, um Arbeitsabläufe zu erleichtern und die Komplexität nachhaltig zu reduzieren. Potenziell könnten in Zukunft weitere Einsatzmöglichkeiten hinzukommen, die dazu beitragen könnten, dass menschliche Arbeitskräfte ersetzt werden, insbesondere bei bevorstehenden Pensionierungswellen.

Diese KI-Lösungen kommen in Österreichs Ministerien zum Einsatz

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz ist mittlerweile nicht nur in der Tech-Industrie weit verbreitet, sondern auch in verschiedenen Ministerien in Österreich. Dabei werden KI-Lösungen in vielen Bereichen eingesetzt, um die Effizienz von Arbeitsprozessen zu steigern und Aufgaben zu vereinfachen. Das Bundesrechenzentrum (BRZ) arbeitet kontinuierlich an neuen KI-Lösungen und hat auch ein Softwareentwicklungs-Tool für KI-Anwendungen etabliert, um die Entwicklung noch weiter zu beschleunigen. Der Einsatz von KI soll weiter ausgebaut werden, um die Komplexität der öffentlichen Einrichtungen nachhaltig zu reduzieren und Pensionierungswellen zu bewältigen.

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Günter Stessl, Leiter der Abteilung Artificial Intelligence im BRZ

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